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Rezension Zivilrecht: Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge

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Bauer / Krieger / Arnold, Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge, 9. Auflage, C.H. Beck 2014

Von Diplom Wirtschaftsjuristin (FH) Sarah Waßmuth, Lübeck


Das Buch arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge ist Anfang 2014 nach mehr als sechs Jahren komplett überarbeitet in der neunten Auflage erschienen. Da Streitigkeiten zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen nach wie vor ein immens wichtiges Thema in der Arbeitswelt und im Wirtschaftsleben darstellen und somit sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer von besonderer Bedeutung sind, widmet sich dieses Handbuch ausschließlich den arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen. Das Handbuch wendet sich dabei an Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Personalleiter und -sachbearbeiter, Mitarbeiter von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, Betriebsratsmitglieder, Richter sowie betroffene Arbeitnehmer und Organmitglieder.

Die Autoren Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer, Dr. Steffen Krieger und Dr. Christan Arnold zählen aufgrund ihrer anwaltlichen Tätigkeit und ihrer entsprechenden Publikationen zu den renommiertesten Arbeitsrechtlern Deutschlands, die sich fortwährend mit der Verhandlung und dem Abschluss von Aufhebungsverträgen befassen.

Das Handbuch ist unterteilt in zwölf Kapitel. Das erste Kapitel liefert allgemeine Bemerkungen zum Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag. Im Anschluss daran werden die Grundzüge des Kündigungsschutzes und ihr Einfluss auf Aufhebungsverträge ausführlich dargestellt. Das dritte Kapitel befasst sich sodann mit dem Inhalt von Aufhebungsverträgen sowie den möglichen Nebenfolgen. Dabei werden die Punkte von A wie Abfindungen bis hin zu Z wie Zurückbehaltungsrecht explizit behandelt, wobei dies nicht stringent in alphabetischer Reihenfolge erfolgt. Anschließend werden, aufgrund des in 2009 in Kraft getretenen Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsbezüge (VorstAG), die rechtlichen Besonderheiten bei der Beendigung von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern näher beleuchtet. Das fünfte Kapitel beschäftigt sich mit Aufhebungsverträgen aus besonderen Anlässen, wie zum Beispiel Insolvenz oder Umstrukturierung von Betrieben. Sodann wird das Thema der Altersteilzeit ausgeführt. Weiterhin werden in den nächsten beiden Kapiteln Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung detailliert beschrieben und sozialversicherungsrechtliche Probleme, insbesondere in Bezug auf das Arbeitslosengeld und die Rente, erschöpfend bearbeitet. In den Kapiteln neun und zehn werden die Aufhebungsverträge mit (Schein-)Selbständigen sowie die Arbeitspapiere, die bei der Beendigung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen zu erstellen und auszugeben sind, besprochen. Im Folgenden werden die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Parteien sowie der Rechtsschutz dargestellt. Das letzte Kapitel beinhaltet eine wertvolle Checkliste für außergerichtliche Aufhebungsverträge und Prozessvergleiche sowie zahlreiche äußerst hilfreiche Muster für die Praxis.

Die Autoren beschäftigen sich in diesem Handbuch ausführlich mit allen arbeits-, gesellschafts-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen rund um die Beendigung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungsverträge. Dabei erläutern sie die einzelnen Themen sehr ausführlich und durch Praxisbeispiele besonders verständlich. An entsprechenden Stellen geben sie Warnhinweise vor konkreten Risiken oder zeigen Formulierungsvorschläge auf, die für den Praktiker besonders dienlich sind. Die Autoren haben bei der neunten Auflage die Gesetzgebung und Rechtsprechung bis August 2013 berücksichtigt. Sie geben die Entscheidungen nunmehr als Fußnoten mit Fundstelle und Datum an, um Parallelfundstellen leichter aufzufinden.

Fazit: Aufgrund der immensen Erfahrung der Autoren auf dem Gebiet des Arbeitsrechts bietet das Handbuch „Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge“ zahlreiche rechtliche und taktische Ratschläge für die einvernehmliche Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen, von denen der Praktiker ungemein profitieren wird. Dieses Standardwerk gehört auf jeden Fall in die Grundausstattung eines jeden Arbeitsrechtlers.

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