Schulz, NotarFormulare Bauträgerrecht, 1. Auflage, Notarverlag 2014
Von RA, FA für Verkehrsrecht Sebastian Gutt, Helmstedt
In diesem Jahr ist es soweit, meine Vorbereitung auf die notarielle Fachprüfung beginnt. "Früh übt sich", habe ich mir gedacht und mir vorliegendes Werk von Schulzbestellt, welches neu beim NotarVerlag erscheint. Der Autor ist Notar in Heilbronn.
Da ich bereits Notarvertretungen hinter mir habe, darunter auch einige Bauträgerverträge, bin ich nicht gänzlich unbedarft an das Werk herangegangen, wenngleich die Verträge selbstverständlich vom Notar vorbereitet waren, meine Tätigkeit sich folglich auf das Vorlesen und Erläutern während der Beurkundung beschränkt hat. Gleichwohl war ich gespannt, ob ich gegebenenfalls in der unmittelbaren Vorbereitung auf die Prüfung auf dieses neue Werk zurückgreifen kann.
Schulz versteht sein Werk nicht als Ersatz für die bereits schon auf dem Markt etablierten Fachbücher; es soll ergänzend eine Hilfe bei der Vertragsgestaltung und -formulierung der häufigsten Fallgestaltungen bieten. Der Autor weist zudem darauf hin, dass auch nicht alle Facetten das Bauträgerrechts erfasst sind. Annähernd 400 Seiten sind dann aber doch zusammen gekommen. Zusätzlich ist eine CD-ROM beigefügt. Auf dieser sind sämtliche abgedruckten Formulare als Datei gespeichert. Eine ungemeine Arbeitserleichterung für den Notar und seine Mitarbeiter, kann er doch so bequem die für ihn relevanten Formulierungen in sein Muster einarbeiten. Benutzerhinweise zu der CD-ROM finden sich ab S. 381 wieder.
Bereits durch einen Blick ins Inhaltsverzeichnis erschließt sich dem Leser das Konzept des Autors: Jedes Kapitel beginnt mit einem Muster/Formulierungsbeispiel, im Anschluss folgen die Erläuterungen hierzu. Um es vorwegzunehmen: Hier auf jedes einzelne Kapitel einzugehen, ist schlichtweg unmöglich. Ich habe jedoch schon darauf hingewiesen, dass jedes Kapitel dem gleichen Muster folgt, so dass grundsätzlich, einmal abgesehen von den jeweiligen Themenkomplexen, verallgemeinert werden kann, wenn es um den Aufbau geht. Zu Beginn erklärt der Autor zunächst Allgemeines zum Bauträgervertrag und zum Beurkundungsverfahren. Hier geht es z.B. um die Stellung des Notars (§ 1) und die notariellen Pflichten (§ 5). Hier (§ 5, Rn. 19) findet sich dann auch das erste Formulierungsbeispiel wieder, und zwar zur Bindungs-Annahmefrist.
"Richtig los" geht es in § 6, Bauträgervertrag über ein noch zu erstellendes Wohnungs- und Teileigentum. Gut gefallen hat mir als Anfänger die Checkliste zu Beginn, um den Sachverhalt zu ermitteln (z.B. ob die Baugenehmigung schon erteilt ist). Die nachfolgenden Formulierungsvorschläge gehen dann konsequent von einem Bauträgervertrag über ein Wohnungseigentum in Anwesenheit beider Vertragsteile bei der notariellen Beurkundung aus. Dieser Ausgangsfall findet sich sogleich auch im "Urkundeneingang" wieder. Hieran kann man erkennen, dass der Aufbau insgesamt dem Aufbau der Urkunde angepasst ist. Das macht es dem Leser natürlich leichter, den Ausführungen zu folgen und vermeidet, nicht zwischen mehreren Kapiteln hin- und herspringen zu müssen.
Die jeweils nachfolgenden Formulierungen sind zwar knapp gehalten. Gleichwohl sind sie gut verständlich und geben kurz und prägnant alles Wissenswerte wieder. So wird selbstverständlich auf die einschlägigen Gesetze und Vorschriften eingegangen, und zwar nicht nur zum materiellen Recht, sondern auch auf das BeurkG oder die BNotO. Dies war natürlich für mich von besonderem Interesse, da es sich hierbei für mich um "Neuland" handelt.
Insgesamt hat mir das Werk durchaus gut gefallen. Zur Vorbereitung auf die notarielle Fachprüfung ist es für mich jedoch eher weniger geeignet. Hierzu bedarf es an der einen oder anderen Stelle doch vertiefender Ausführungen. Um es deutlich zu machen: Der Autor selbst hat im Vorwort aber auch klar gemacht, dass er ein anderes Konzept verfolgt, nämliche eine ergänzende Hilfestellung zu bereits bestehenden Werken. Auf diese muss dann aber auch aus meiner Sicht zum Lernen zurückgegriffen werden. Den insgesamt guten Gesamteindruck des vorliegenden Werkes schmälert dies in keiner Weise. Erfahrenen Notaren ist es aus meiner Sicht uneingeschränkt zu empfehlen, um die eigenen Muster zu überarbeiten und up to date zu halten.