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Rezension Zivilrecht: Recht der Kreditsicherheiten

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Bülow, Recht der Kreditsicherheiten, 8. Auflage, C.F. Müller 2012

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl


Die Lektüre eines Klassikers, viele Jahre nachdem man sich im Studium erstmals damit befasst hat, hat etwas Melancholisches, aber auch etwas Amüsantes an sich: Melancholisch deshalb, weil man erstaunt feststellt, dass man mittels dieses hervorragenden Lehrbuchs komplizierte Probleme zum Wettlauf der Sicherheiten lösen konnte, ohne irgendeine Ahnung von der Praxis zu haben, amüsant, weil man wie bei vielen Werken nun erst in der Praxis merkt, wie gut das Buch wirklich ist. Auf gerade einmal knapp 700 Seiten fasst Bülow die Materie zusammen und (ent-)führt den Leser in das Recht der Kreditsicherheiten.

Die Gestaltung des Werks ist textlastig und auf eine angenehme Art unmodern: es passt einfach nicht zu bestimmten Werken, wenn sie neue Gestaltungsmittel wie Schaubilder, Schemata, Hinweise und anderes in graphisch hervorgehobener Weise integrieren, nein: hier genügen wie ehedem ein sinnvoll gegliederter und mit Markierungen versehener Fließtext, ein umfassendes Nachweisregime und diverse Fälle mit in den Text integrierten Lösungen zur Rezeption der Materie.

Die Neuauflage musste einige wenige Neuregelungen, etwa zu § 1192a BGB verarbeiten, dazu leichte Gewichtsverschiebungen, etwa vom materiellen Recht in das Insolvenzrecht aufgrund der GmbH-Reform in Gestalt des MoMiG vornehmen. Ebenfalls aufgegriffen wurde die variantenreich ergangene Rechtsprechung.

Nach einer angenehm kompakten Einführung zu Begriffen, Beteiligten und Rechtsgeschäften rund um eine Kreditsicherheit werden im ersten Kapitel die gesetzlichen Kreditsicherungstypen vorgestellt. Dies beinhaltet Pfandrechte inklusive der Grundpfandrechte, den einfachen Eigentumsvorbehalt und Personalsicherheiten wie die Bürgschaft. Im zweiten Kapitel befasst der Autor den Leser mit kautelarischen Kreditsicherungen, so mit der Sicherungstreuhand, besonderen Formen des Eigentumsvorbehalts sowie Schuldbeitritt, Forderungsgarantien und anderen Instrumenten. Im Schlusskapitel widmet sich der Autor dann den Sicherungskonkurrenzen und den Sicherungskonflikten, so mit dem Klassiker des Zusammentreffens zwischen Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt, aber auch mit Verarbeitungsklauseln.

Nach wie vor ein Markenzeichen des Werks ist die Leichtigkeit, mit der Büloweine praktisch durchaus komplexe Materie in wenigen Abschnitten zusammenfasst. Exemplarisch mag hier die Interzession bei einem Grundpfandrecht für die Schuld eines Dritten herangezogen werden (Rn. 207 ff.), wo die Ausgangslage, die Interessen der Beteiligten und mögliche Handlungs- und Reaktionsstränge, etwa nach Tilgungsleistung durch Schuldner oder Pfandgeber dargestellt werden. Die in der Praxis gängige Grundschuld wird dabei mit einem eigenen Unterabschnitt bedacht. Ergänzt werden die Ausführungen durch Hinweise zur Beweislast und eine Zusammenfassung am Ende. Vorbildlich!

Ebenfalls nicht zu kurz kommen die Überlegungen zur vertraglichen Kreativität der Nutzer der Sicherungsmittel. So werden Gestaltungsalternativen des Verkäufers bei der Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts (Rn. 746) in die übrige Erläuterung der Rechte des Verkäufers mit aufgenommen. Schließlich werden die für das Kreditsicherungsrecht wesentlichen Rechtsgebiete an geeigneter Stelle verknüpft oder passende Hinweise gegeben, auch wenn es sich um Spezialfälle handelt (etwa § 394 FamFG in Rn. 971a). Und ganz nebenbei bietet Bülow auch noch Wesentliches zur Examensvorbereitung, etwa mit den Ausführungen zum gutgläubigen Erwerb bei Sicherungseigentum (Rn. 1355 ff.).

Selbst wenn man dieses Buch noch nicht in einer Vorauflage nutzen durfte, ist der Eindruck damals wie heute identisch: es ist ein hervorragendes und Maßstäbe setzendes Lehrbuch. Wie bei allen umfangreichen Werken kann man keine skriptenartige Aufbereitung erwarten und das wäre der Qualität auch abträglich. Dieses Buch muss man wahrlich lesen, gerne auch öfter.

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