Krumm, Fahrverbot in Bußgeldsachen, 3. Auflage, Nomos 2014
Von RA und FA für Verkehrsrecht Stefan Busch, Lübeck
Das Buch „Fahrverbot in Bußgeldsachen“ von Carsten Krumm, Richter am Amtsgericht Lüdinghausen, ist bereits in der 3. Auflage erschienen. Der renommierte Autor, der aus dem Bereich des Verkehrsstrafrechts sowie des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts nicht mehr wegzudenken ist, behandelt in diesem Buch ausschließlich das Fahrverbot gemäß § 25 StVG, also im OWi-Bereich genau das Thema, worauf es dem Mandanten im Regelfall ankommt.
Dabei wird das Fahrverbot anhand von 34 Kapiteln bis ins Kleinste beleuchtet. Einleitend werden die rechtlichen Grundlagen des Fahrverbots nach § 25 StVG und der BKatV dargestellt. Daran schließt sich ein Kapitel an, das sich dem Sinn und Zweck des Fahrverbots widmet. Die absolut zu Recht umfangreichsten Kapitel 5 und 6 widmen sich den Regelfahrverboten bei den Klassikern wie Geschwindigkeits-, Rotlicht- und Abstandsverstößen beziehungsweise dem Fahrverbot wegen grober und beharrlicher Pflichtverletzungen. In einem weiteren Kapitel widmet sich der Autor den Besonderheiten des OWi-Verfahrensrechts und der Rechtsbeschwerde. In weiteren Kapiteln wird das erste Mandantengespräch näher beleuchtet und die Tenorierung im amtsrichterlichen Urteil mustergültig dargestellt.
Zahlreiche Muster erleichtern es dem Verteidiger, im passenden Verfahrensstadium den richtigen Schriftsatz aus dem Hut zu zaubern. Das Buch stellt insoweit eine wahre Fundgrube dar, aus der der Verteidiger regelmäßig schöpfen kann. Besonders hilfreich sind die vielen Muster mit möglichen Sachrügen, die nur darauf warten, vom Verteidiger im Rechtsbeschwerdebegründungsschriftsatz verwendet zu werden. Der Verteidiger erhält so bereits für die Hauptverhandlung einen roten Faden, um die Rechtsbeschwerde vorzubereiten. Der Verteidiger kann regelrecht eine Checkliste entwickeln, um für sich gedanklich abzuhaken, ob eine der zahlreichen Muster der Sachrügen in seinem konkreten Fall greift. Aber natürlich stellt dieses Buch auch für den Richter einen absoluten Mehrwert dar. Nach entsprechender Durcharbeit dürfte jeder Richter in der Lage sein, ein rechtsbeschwerdefestes Urteil zu schreiben. Als Verteidiger kann man daher nur hoffen, dass es nicht zu viele Richter gibt, die dieses Buch bei sich im Regal stehen haben. Beispielhaft soll hier das Musterschreiben einer Rechtsbeschwerdebegründung wegen falscher Datenfeldinaugenscheinnahme erwähnt werden, die mit der Sachrüge angegriffen werden kann. Nicht jeder Richter, aber auch nicht jeder Verteidiger dürfte wissen, dass schriftliche Aufzeichnungen über das Ergebnis einer Geschwindigkeitsmessung - Datum, Uhrzeit, gemessene Geschwindigkeit - keine Abbildungen sind, und zwar auch dann nicht, wenn diese Aufzeichnungen auf einem Radarfoto eingeblendet sind, sondern Urkunden. Urkunden werden wegen ihres Inhaltes aber bekanntlich durch Verlesung in die Hauptverhandlung eingeführt und gerade nicht durch Inaugenscheinnahme.
Natürlich trägt das Buch auch den gesetzlichen Neuerungen, die in diesem Bereich zum 01.05.2014 in Kraft getreten sind, in hervorragender Art und Weise Rechnung.
Fazit: Jeder Verteidiger hat bereits sehnsüchtig auf die 3. Auflage dieses Klassikers gewartet und er ist nicht enttäuscht worden. Den hohen Erwartungen wird der Autor wieder einmal gerecht. Verteidiger, die im Verkehrsordnungswidrigkeitenbereich tätig sind, dürften ohne diese Pflichtlektüre nicht auskommen. Dieses Buch ist bei Fahrverbotsfällen ein absolutes Muss.