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Rezension Strafrecht: Das neue Fahreignungsregister

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Reisert, Das neue Fahreignungsregister, 1. Auflage, Anwaltverlag 2014

Von Richter am Amtsgericht Carsten Krumm, Lüdinghausen


Zum 1.5.2014 endet die Zeit des guten alten Verkehrszentralregisters  - wir alle werden mit dem Fahreignungsregister arbeiten (müssen). Zwar gab es beim Verkehrszentralregister manche Probleme – diese waren aber immerhin bekannt und konnten zuverlässig nachgelesen werden. Die Unsicherheit durch das neue Recht ist daher verständlicherweise groß – neue Punkteregeln, neue Fristen und nicht eben leicht zu verstehende Übergangsvorschriften tun ihr übriges. Gesine Reisert, eine der ganz bekannten Verkehrsrechtlerinnen hatte sich bereits in der Vergangenheit mit dem damals noch im Gesetzgebungsverfahren sich befindenden FaER in Veröffentlichungen auseinandergesetzt – nun kommt passend zum Start des neuen Registers eine erste Einführung in die Thematik. 188 Seiten hat Reisert aus diesem Anlass gestemmt. Natürlich werden nicht nur Anleitungstexte in dem Buch gebracht, sondern vielmehr eine Art Rundrumversorgung für den Anwalt sichergestellt.

Los geht es in dem Buch mit einer knappen aber notwendigen Einleitung, die die Gesetzesänderungen und die zugrundeliegenden Motive kurz darstellt. Erster tatsächlich wichtiger inhaltlicher Punkt sind die Erläuterungen des bisherigen Rechts. Zum einen galten diese Vorschriften noch zum Erscheinenszeitpunkt des Buchs – zum anderen wirken viele Fragen aufgrund der Übergangsvorschriften auch nach dem 1.5.2014 nach. Die Aufnahme einer angemessen knappen Darstellung des VZR in das Buch ist also nur konsequent.

Der zentrale Teil findet sich dann in § 3 unter dem etwas sperrigen Namen  „Kernpunkte der Reform“. Reisert zeigt hier die neuen Punkteregelungen, die Maßnahmestufen, die Probleme hierdurch für die Fahrerlaubnis auf Probe, den Punkteabbau, die Tilgungs- und Überliegefrist und vor allem zuletzt die Punkteüberführung alter Punkte ins neue FaER auf. Dies alles verpackt Reisert auf etwa 40 Seiten mit ansprechenden Grafiken und grafisch aufgefrischten Texten. Hierdurch sind ein schneller Überblick und ein schwerpunktbezogenes Lesen gut möglich.

Weitere Buchabschnitte stellen die neuen Fahreignungsseminare dar und vor allem auch die Möglichkeit der Rechtsmitteleinlegung rund um die Punktevergabe.

Die anwaltschaftliche Leserschaft wird sich insbesondere über § 6 des Buches „Berechnungsbeispiele und Muster“ freuen. Zahlreiche Musterschreiben und Informationsblätter, die der Anwalt seinem Mandanten zur Verfügung stellen kann werden sicher gerne angenommen.

Mir selbst gefallen noch mehr die Berechnungsbeispiele, in denen alle nur erdenklichen Punktelagen durchgespielt, tabellarisch dargestellt und dann auch erläutert werden. Gerade die Überleitung alter Punkte ins neue FAER, die mit neuen Punkten zusammentrifft ist hier schön anhand zahlloser Beispielsrechnungen aufgezeigt. Hervorragend ergänzt wird dieser „Servicebereich“ durch eine Karte im DinA5-Format, die dem Buch beiliegt. Auf der Vorderseite finden sich hier im Überblick nochmals die Punktezahlen und die Maßnahmenstufen und daneben auch noch eine kurze Checkliste. Auf der Rückseite ist eine Tabelle, in die die einzelnen Voreintragungen mit allen Einzelheiten eingetragen werden können, um einen Überblick über die Situation zu bekommen. Anwälten ist zu raten, diese Karte per Kopierer zu vervielfältigen um sie in jeder Beratungssituation zur Hand zu haben.
Das Buch schließt ab mit einem Anhang, in dem sich gesetzliche Vorschriften wiederfinden lassen. Schade ist hier ein wenig, dass der BKat selbst mit den zugeordneten Punkten nicht mit abgeduckt ist. Dies hätte aber sicher den Buchumfang gesprengt.

Alles in allem ein sehr gutes Buch für den Start ins neue FaER, das nicht nur Anwälten, sondern auch Richtern und Mitarbeitern von Verwaltungsbehörden ans Herz zu legen ist.


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