Keidel (Hrsg.), FamFG, 18. Auflage, C.H. Beck 2014
Von RA, FA für Verkehrsrecht Sebastian Gutt, Helmstedt
Seit der Vorauflage im Jahr 2011 sind nunmehr drei Jahre vergangen, bis der neue „Keidel“ erschien. Eine lange Zeit, in der sich selbstverständlich viel getan hat, so dass die Neuauflage zwingend erforderlich und allseits erwartet wurde. Zwischenzeitlich wurde das FamFG nämlich durch nicht weniger als 16 Gesetze geändert bzw. ergänzt, wobei 79 Normen erfasst waren. Der Kommentar ist dafür nunmehr mehr als aktuell, befindet er sich doch auf dem Rechtsstand 01.07.2014. Ein Rechtsstand, der noch in der Zukunft liegt? Ja, denn einige zum Ende der letzten Legislaturperiode verabschiedeten Gesetz treten erst im Juli diesen Jahres in kraft, sind aber gleichwohl schon von den jeweiligen Bearbeitern berücksichtigt worden. Das ist natürlich ein „dickes Plus“ und rundet einen – dies darf an dieser Stelle durchaus vorweggenommen werden – insgesamt sehr positiven Gesamteindruck des Werkes ab. Rechtsprechung und Literatur sind von den Bearbeitern bis Ende September 2013 berücksichtigt und eingearbeitet worden.
Die Bearbeiter des Kommentars sind alle durchweg erfahrene Praktiker. Wer sich mit der Materie schon befasst hat, weiß sie als Experten, die sich durchweg mit einschlägigen Veröffentlichungen einen Namen gemacht haben, zu schätzen. Die Bearbeiter lassen den Leser in diesem Kommentar an ihrem Wissen teilhaben. Der Kommentar ist jedoch nicht nur für die Praxis gedacht, auch für die Theorie bzw. Lehre ist er unverzichtbar.
Als Familienrechtler kommt man zwangsläufig nicht mit allen Bereichen des FamFG in Berührung, sondern überwiegend mit dem zweiten Buch (ab S. 1185). Die Kommentierungen zum Familienrecht haben mir gut gefallen und ich konnte auf meine Fragen oder zu meinen Problemen stets eine Antwort/Lösung finden, ob nun beispielsweise zum Verbund von Scheidungs- und Folgesachen (§ 137) oder aber zur Abänderung gerichtlicher Entscheidungen (§ 238). Die Kommentierungen sind durchweg übersichtlich, präzise, umfassend und profund, haben mich allerdings nicht „erschlagen“. Trotz des Umfangs, und dies ist die Kunst, sind die Ausführungen tatsächlich stets auf das Wesentliche beschränkt und „überfrachten“ den Leser nicht mit unnötigem Beiwerk. Sämtliche Kommentierungen sind inhaltlich und stilistisch aufeinander abgestimmt, was in Betracht der Vielzahl der Bearbeiter alles andere als selbstverständlich ist oder zu erwarten wäre. Auch dies ist lobend hervorzuheben.
Nicht nur inhaltlich macht der Kommentar einen guten Eindruck, sondern auch optisch, will heißen, er ist übersichtlich gestaltet, insbesondere ist die Schriftgröße angemessen, also nicht zu klein gewählt. Insgesamt lassen sich die Kommentierungen gut und flüssig lesen.
Für mich ist der „Keidel“ der Standardkommentar zum FamFG. Wenngleich eine Vielzahl anderer Kommentare nach der Reform zwischenzeitlich ernstzunehmende Konkurrenten darstellen, greife ich immer wieder auf den „Keidel“ zurück. Dies liegt nicht einfach an der Gewohnheit, sondern daran, dass er mich inhaltlich wie kein zweiter überzeugt. Dieser Kommentar ist und bleibt ein Muss für diejenigen, die sich mit der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beschäftigen haben.