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Rezension: Strafrecht Besonderer Teil II

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Schramm, Strafrecht Besonderer Teil II, Eigentums- und Vermögensdelikte, 3. Auflage, Nomos 2023

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl

Die strafrechtlichen Einführungslehrbücher im Nomos-Verlag stehen neben den bekannten studentischen Lehrbüchern, die ursprünglich von Kindhäuser verfasst und nun sukzessive von anderen Autoren fortgeführt wurden. Beispielsweise wurde das Werk zum Besonderen Teil 1 von Schrammübernommen, der auch das vorliegende Einführungswerk zum Besonderen Teil 2 verantwortet. Es wird zwar fast schon vorausgesetzt, dass strafrechtlich tätige Professoren Ausbildungswerke zum gesamten strafrechtlichen Kanon verfassen (AT, BT, StPO), aber man muss als Autor auch das Glück haben, dies in einem kohärenten Umfeld tun zu können. Dann haben die Leserinnen und Leser einen klaren Vorteil, weil die Werke in einem Verlagshaus inhaltlich aufeinander abgestimmt und mit entsprechenden Zitaten und Verweisen verknüpft werden können. So geschieht es auch hier, da Schramm in den Fußnoten vielfach auf die Kindhäuser-Lehrbücher verweist, aber natürlich auch auf die verlagsinternen Kommentarwerke wie den NK-StGB.

Das Werk ist 2017 in der ersten Auflage erschienen und wird nunmehr in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Es wird flankiert von den Einführungs-Bänden zum AT (Kaspar) und zum BT1 (erscheint 2024, Reinbacher). Die Reihe NomosEinführung fokussiert die Darstellung der jeweiligen Thematik auf die Grundzüge und damit die zentralen Tatbestände, hier der Vermögensdelikte, sodass sich schon Studenten ab ihrer ersten Vorlesung im Werk gut zurechtfinden können. Mit Verzeichnissen umfasst das Lehrbuch mehr als 360 Seiten und ist damit von der Menge her anspruchsvoll, aber nicht überfordernd. Das liegt auch daran, dass die genannte Seitenanzahl keine reine Bleiwüste birgt, sondern Prüfungsschemata und Beispielsfälle mit postwendenden Lösungsvorschlägen das anwendungsbezogene Verständnis für die Materie direkt fördern. Ergänzt werden die Ausführungen durch Wiederholungsfragen mit Randnummernangabe zur Lösung. Dadurch dass die Nachweise aus Rechtsprechung und Literatur in echte Fußnoten platziert wurden, können die Fließtexte auch recht schlank gehalten werden. Innerhalb der Texte sorgen fett gedruckte Schlagworte für die nötige Orientierung.

Was wird inhaltlich geboten? Nach einer kurzen Einführung warten drei Teile auf die Leser: Die Straftaten gegen das Eigentum, also Diebstahl, Raub, Unterschlagung und Sachbeschädigung. Sodann folgen die Straftaten gegen das Vermögen als Ganzes, was Betrug, Erpressung oder auch die Untreue beinhaltet. Schließlich kommen Straftaten gegen spezialisierte Vermögenswerte zur Sprache, was dann den furtum usus oder die Pfandkehr umfasst. Was ich bedauerlich finde, ist dass die Unfallflucht nach § 142 StGB nicht den Eingang in das vorliegende Werk gefunden hat. Sinn und Zweck der Vorschrift ist nämlich die Feststellung und Sicherung der durch einen Verkehrsunfall entstandenen zivilrechtlichen Ansprüche sowie der Schutz vor unberechtigten Ansprüchen, sodass es durchaus berechtigt gewesen wäre, die Norm bspw. in Teil 4 zu behandeln.

Innerhalb der Kapitel kommen die Tatbestandsmerkmale, Qualifikationsmerkmale oder Regelbeispiele nicht nur als reine Erklärung, sondern direkt in Verbindung mit erläuterten Beispielen aus der Rechtsprechung zur Geltung. Die gewählten Beispiele werden dabei schön auf moderne Erscheinungsformen der Kriminalität abgestimmt, was den Verständnishorizont der Leser gleich noch erweitert. Schön zu sehen ist dies bei der Frage der Enteignungskomponente der Zueignungsabsicht (S. 56), wenn als Fall beschrieben wird, dass ein Mobiltelefon zwar entwendet wird, dies aber lediglich geschieht, um den Speicher nach kompromittierenden Fotos zu durchsuchen und diese ggf. zu löschen. Dass dann mglw. kein Diebstahl, aber andere Delikte zum Tragen kommen, wird am Ende gut erläutert (S. 58).

Hervorzuheben ist zudem, wie Verknüpfungen zum AT und zum BT1 gezogen werden, um das kohärente Denken der Leser zu fördern. Bei der Frage etwa, ob ein Raum durch Unterlassen denkbar ist (S. 109), wird die Parallele zur Nötigung durch Unterlassen bei vorhandenen Garantenpflichten gezogen.

Die weiterhin leidige Problematik der Abgrenzung zwischen Raum und Erpressung wird zu meiner Überraschung nur bei dem Unterkapitel zur Erpressung einleitend angesprochen (S. 255), nicht aber beim Raub (S. 105/106). Das ist zwar in der Darstellung konsequent und nicht falsch, aber im Sinne einer assoziativen Herangehensweise an typische Klausurprobleme hätte ich mir schon bei der Einleitung zum Raubtatbestand ein paar Worte oder wenigstens einen Binnenverweis gewünscht.

Schließlich möchte ich noch auf das gelungene Unterkapitel zum Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten, § 266b StGB, hinweisen. Dort werden trotz der zugegeben geringen praktischen Relevanz der Norm viele wichtige Informationen vermittelt, die auch für das Verständnis anderer Vermögensdelikte oder von Dreiecksfinanzierungen relevant werden können (S. 300/301 sowie 302/303).

Das Werk eignet sich meiner Ansicht nach zur Lektüre ab dem ersten Semester und zur Erstellung erster eigener Prüfungsschablonen. Mit dem hier gewonnenen Wissen, lassen sich die auf die Einführung aufbauenden Werke sowie die auf Studenten zugeschnittenen Kommentare besser verstehen und leichter sowie schneller rezipieren. Die klare Sprache und die fallorientierte Darstellung schaffen von Beginn an eine gute Verständnisgrundlage für das Strafrecht.


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