Kretz / Albrecht / Wittkämper, Formularbuch Betreuungsrecht, 5. Auflage, C.H. Beck 2023
Von
RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl
Nachdem
vor knapp 5 Jahren die vierte Auflage erschienen und positiv rezipiert worden
war (Besprechung hier),
war es an der Zeit, die Neuerungen im Betreuungsrecht, die die große Reform zum
1.1.2023 gebracht hat, einzupflegen. Das Autorenteam ist identisch geblieben, was
für die Nutzer gleichbleibende Qualität bedeutet. Mit Verzeichnissen umfasst
das Werk nunmehr ca. 550 Seiten. Die Formularmuster sind über einen Downloadlink
verfügbar.
Die
Materie wurde in 24 Kapiteln (A-X) aufbereitet und thematisch untergliedert.
Dies beginnt mit der Einleitung der Betreuung und endet mit Registrierungsanträgen
beruflicher Betreuer. Dazwischen finden sich dann Kapitel u.a. zur Mehrheit von
Betreuern, zum Einwilligungsvorbehalt, zu einstweiligen Maßnahmen oder zum
Vermögensverzeichnis. Weitere Bereiche betreffen Anträge auf Vergütungsfestsetzung,
Anträge nach dem Tod des Betreuten, die Vergütung des Verfahrenspflegers sowie
diverse Rechtsmittel. Ein eigenes Kapitel ist der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung
vorbehalten.
Die
Anzahl der angebotenen Formulare ist naturgemäß nicht von Kapitel zu Kapitel
einheitlich, aber man kann anhand des Variantenreichtums der Formulare gut auf
die Komplexität des jeweiligen Unterthemas rückschließen. Jedem Formular ist
ein Textteil zugeordnet, der für das jeweilige Musterformular die Hintergründe,
aber auch weiterführende Probleme aufzeigt.
So
wird bspw. bei der Betreuungseinrichtung nach Eigenantrag des Betroffenen
(Formular A.5) und dem damit typischerweise einhergehenden Verzicht des
Betroffenen auf ein Sachverständigengutachten darauf hingewiesen, dass bei
späteren Aufhebungsantrag des Betroffenen jedenfalls dann ein Gutachten gemäß
den formalen Vorgaben des FamFG einzuholen ist, wenn das Gericht die Betreuung
eigentlich fortsetzen zu müssen gedenkt. Hier hätte man durchaus noch ergänzend
darauf verweisen können, dass in solchen Fällen eine kürzere Überprüfungsfrist,
nämlich die von zwei Jahren bei Betreuungen gegen den Willen des Betroffenen
anzuordnen ist.
Im
Formular E.1, der Anregung eines Einwilligungsvorbehalts bei laufender
Betreuung, wird im Rahmen der Erläuterungen sehr schön auf die Anforderungen an
die Einrichtung eines solchen Einwilligungsvorbehalts, insbesondere die Art und
Intensität der Gefahr für den Betroffenen im Rahmen eines Aufgabenkreises,
abgestellt, sodass klargemacht wird, dass eine tatsächliche und eine rechtliche
Komponente ermittelt werden müssen. Zugleich wird der Einwilligungsvorbehalt
knapp, aber zutreffend von der Frage der Geschäftsfähigkeit abgegrenzt.
Zu
dem heiklen Thema des Antrags des Betreuers auf die Genehmigung von ärztlichen
Zwangsmaßnahmen (Formular J.1a) werden die dabei auftretenden materiell-rechtlichen
und prozessualen Schwierigkeiten erläutert. Dies betrifft die Ermittlung des
Willens des Betroffenen ebenso wie die Prüfung der Verhältnismäßigkeit und die
Nutzenabwägung für den Betroffenen. Ebenso werden die Notwendigkeit des
behandlungsfremden Gutachtens sowie die intensive Einbeziehung des Verfahrenspflegers
betont.
Passend
dazu ist zu erwähnen, dass die Autoren - wie auch schon in der Vorauflage - einen
erfreulichen Schwerpunkt bei Maßnahmen gesetzt haben, die die Freiheit des
Betroffenen tangieren: Unterbringung, andere freiheitsentziehende Maßnahmen und
Zwangsmaßnahmen. Natürlich können nicht alle Konstellationen erfasst werden,
aber die Notwendigkeit, sich als Betreuer und als Betreuungsgericht
wechselseitig der Einhaltung der erforderlichen Regeln zugunsten des
Betroffenen zu versichern, wird mit den hier angebotenen Hilfestellungen enorm
erleichtert.
Positiv
herauszuheben ist auch, wie die Autoren die inzidente Prüfung des
Ehegattennotvertretungsrechts integriert haben: In Formular K.1 zur vorläufigen
Errichtung einer gesetzlichen Betreuung wird überdeutlich der Familienstand der
im Krankenhaus liegenden, handlungsunfähigen Betroffenen betont, für die nach
neuem Recht auch der Ehegatte vorläufige Gesundheitsmaßnahmen treffen dürfte.
Ebenfalls
erfreulich ist, dass der Fokus nicht nur auf den klassischen richterlichen
Themen liegt, sondern auch viele Kapitel mit Formularen vorhanden sind, die
sich auf die konkrete Durchführung der rechtlichen Betreuung beziehen, etwa zur
Vermögenssorge, wenn mit Banken oder Leistungsträgern kommuniziert werden muss
(Kapitel M).
Das
Fazit zu diesem Formularbuch fällt (mir) leicht: Es ist eine klug konzipierte,
vielseitige Arbeitshilfe, die für alle Akteure im Betreuungsrecht Gewinn
bringend eingesetzt werden kann. Die Neuerungen der Betreuungsrechtsreform
wurden – soweit ich dies überblicken konnte – gut umgesetzt, sodass einer
Nutzung des Werks im Rechtsalltag nichts mehr entgegenstehen sollte.