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Rezension: Formularbuch Betreuungsrecht

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Kretz / Albrecht / Wittkämper, Formularbuch Betreuungsrecht, 5. Auflage, C.H. Beck 2023

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl

Nachdem vor knapp 5 Jahren die vierte Auflage erschienen und positiv rezipiert worden war (Besprechung hier), war es an der Zeit, die Neuerungen im Betreuungsrecht, die die große Reform zum 1.1.2023 gebracht hat, einzupflegen. Das Autorenteam ist identisch geblieben, was für die Nutzer gleichbleibende Qualität bedeutet. Mit Verzeichnissen umfasst das Werk nunmehr ca. 550 Seiten. Die Formularmuster sind über einen Downloadlink verfügbar.

Die Materie wurde in 24 Kapiteln (A-X) aufbereitet und thematisch untergliedert. Dies beginnt mit der Einleitung der Betreuung und endet mit Registrierungsanträgen beruflicher Betreuer. Dazwischen finden sich dann Kapitel u.a. zur Mehrheit von Betreuern, zum Einwilligungsvorbehalt, zu einstweiligen Maßnahmen oder zum Vermögensverzeichnis. Weitere Bereiche betreffen Anträge auf Vergütungsfestsetzung, Anträge nach dem Tod des Betreuten, die Vergütung des Verfahrenspflegers sowie diverse Rechtsmittel. Ein eigenes Kapitel ist der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung vorbehalten.

Die Anzahl der angebotenen Formulare ist naturgemäß nicht von Kapitel zu Kapitel einheitlich, aber man kann anhand des Variantenreichtums der Formulare gut auf die Komplexität des jeweiligen Unterthemas rückschließen. Jedem Formular ist ein Textteil zugeordnet, der für das jeweilige Musterformular die Hintergründe, aber auch weiterführende Probleme aufzeigt.

So wird bspw. bei der Betreuungseinrichtung nach Eigenantrag des Betroffenen (Formular A.5) und dem damit typischerweise einhergehenden Verzicht des Betroffenen auf ein Sachverständigengutachten darauf hingewiesen, dass bei späteren Aufhebungsantrag des Betroffenen jedenfalls dann ein Gutachten gemäß den formalen Vorgaben des FamFG einzuholen ist, wenn das Gericht die Betreuung eigentlich fortsetzen zu müssen gedenkt. Hier hätte man durchaus noch ergänzend darauf verweisen können, dass in solchen Fällen eine kürzere Überprüfungsfrist, nämlich die von zwei Jahren bei Betreuungen gegen den Willen des Betroffenen anzuordnen ist.

Im Formular E.1, der Anregung eines Einwilligungsvorbehalts bei laufender Betreuung, wird im Rahmen der Erläuterungen sehr schön auf die Anforderungen an die Einrichtung eines solchen Einwilligungsvorbehalts, insbesondere die Art und Intensität der Gefahr für den Betroffenen im Rahmen eines Aufgabenkreises, abgestellt, sodass klargemacht wird, dass eine tatsächliche und eine rechtliche Komponente ermittelt werden müssen. Zugleich wird der Einwilligungsvorbehalt knapp, aber zutreffend von der Frage der Geschäftsfähigkeit abgegrenzt.

Zu dem heiklen Thema des Antrags des Betreuers auf die Genehmigung von ärztlichen Zwangsmaßnahmen (Formular J.1a) werden die dabei auftretenden materiell-rechtlichen und prozessualen Schwierigkeiten erläutert. Dies betrifft die Ermittlung des Willens des Betroffenen ebenso wie die Prüfung der Verhältnismäßigkeit und die Nutzenabwägung für den Betroffenen. Ebenso werden die Notwendigkeit des behandlungsfremden Gutachtens sowie die intensive Einbeziehung des Verfahrenspflegers betont.

Passend dazu ist zu erwähnen, dass die Autoren - wie auch schon in der Vorauflage - einen erfreulichen Schwerpunkt bei Maßnahmen gesetzt haben, die die Freiheit des Betroffenen tangieren: Unterbringung, andere freiheitsentziehende Maßnahmen und Zwangsmaßnahmen. Natürlich können nicht alle Konstellationen erfasst werden, aber die Notwendigkeit, sich als Betreuer und als Betreuungsgericht wechselseitig der Einhaltung der erforderlichen Regeln zugunsten des Betroffenen zu versichern, wird mit den hier angebotenen Hilfestellungen enorm erleichtert.

Positiv herauszuheben ist auch, wie die Autoren die inzidente Prüfung des Ehegattennotvertretungsrechts integriert haben: In Formular K.1 zur vorläufigen Errichtung einer gesetzlichen Betreuung wird überdeutlich der Familienstand der im Krankenhaus liegenden, handlungsunfähigen Betroffenen betont, für die nach neuem Recht auch der Ehegatte vorläufige Gesundheitsmaßnahmen treffen dürfte.

Ebenfalls erfreulich ist, dass der Fokus nicht nur auf den klassischen richterlichen Themen liegt, sondern auch viele Kapitel mit Formularen vorhanden sind, die sich auf die konkrete Durchführung der rechtlichen Betreuung beziehen, etwa zur Vermögenssorge, wenn mit Banken oder Leistungsträgern kommuniziert werden muss (Kapitel M).

Das Fazit zu diesem Formularbuch fällt (mir) leicht: Es ist eine klug konzipierte, vielseitige Arbeitshilfe, die für alle Akteure im Betreuungsrecht Gewinn bringend eingesetzt werden kann. Die Neuerungen der Betreuungsrechtsreform wurden – soweit ich dies überblicken konnte – gut umgesetzt, sodass einer Nutzung des Werks im Rechtsalltag nichts mehr entgegenstehen sollte.


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