Gebele / Scholz u.a., Beck‘sches Formularbuch, Bürgerliches, Handels – und Wirtschaftsrecht, 14. Auflage, C.H.Beck 2022
Von Rechtsanwalt Florian Decker, Rechtsanwälte Dr Schultheiss, Saarbrücken
Seit seiner ersten Auflage im Jahre 1978 hat sich dieses Werk als fester Bestandteil im Bücherschrank deutscher Ziviljuristen etabliert. Irgendeine Auflage (im Zweifel auch mehrere) des Werkes wird sich bei fast jeder deutschen Anwaltskanzlei finden lassen.
Aktualität ist auch und gerade bei den hier enthaltenen Vertragsmustern etc. von höchster Wichtigkeit. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass nach drei Jahren, seit der letzten Auflage, nun wieder Aktualität geschaffen wurde. Es wurden insbesondere die recht einschneidenden Änderungen der „Digitalgesetzgebung“ der EU beziehungsweise der Bundesregierung berücksichtigt, aber auch die Änderungen im Wohnungseigentümergesetz, im Personengesellschaftsrecht und im Stiftungsrecht. Auch die COVID Pandemie wurde reflektiert. Dies bis zum Redaktionsschluss zum 1. September 2021.
Das Werk deckt wiederum die bekannten Teilbereiche ab, sortiert zunächst nach den einzelnen Büchern des BGB über das Handelsrecht und das Gesellschaftsrecht (Letzteres in sehr großem Umfang) bis hin zum Schiedsverfahrensrecht. Auf fast 2900 Seiten werden dutzende umfangreich ausformulierte und kommentierte Muster dargeboten, von etwa dem Mietvertrag über Wohnraum, über das etwas obskurere Muster einer Vereinbarung zur Entgeltumwandlung (Arbeitsrecht) werden zum Beispiel auch Vorlagen für Factoring-Verträge, für die Vereinbarung im Vorfeld einer heterologen Insemination (Familienrecht), verschiedene Muster für Verschmelzungsverträge und schließlich auch Schiedsklauseln in verschiedener Ausfertigung angeboten, und vieles mehr. Dies geschieht teils sogar in zwei Sprachen (Deutsch und Englisch), wie etwa bei den allgemeinen Lieferbedingungen für Internetverkäufe.
In bekannter Manier sind die einzelnen Musterklauseln mit Fußnoten versehen, in denen sich viele Hinweise zu den Regelungshintergründen, gegebenenfalls bestehenden Problemen bei der Wirksamkeit oder zur abgewandelten Formulierungen entnehmen lassen. Diese Fußnoten ersetzen zwar keine Gesetzeskommentierung, bieten aber den notwendigen Kontext zur vertraglichen Regelung in der Regel in einer nicht unerheblichen Tiefe an, sodass gegebenenfalls von hier an auch weitere Recherche betrieben werden kann, wenn Alternativlösungen gesucht werden müssen, die Quellverweise in den Fußnoten helfen dabei häufig weiter. Allerdings darf man nicht annehmen – was aber auch von einem Formularbuch nicht erwartet werden kann – eine kommentarartige Darstellung zu erhalten.
Die Reflektion der COVID-Pandemie zeichnet sich etwa – dies als Beispiel für die Aktualität des Werkes – darin ab, dass „Covid“ als eigenes Stichwort im Verzeichnis am Ende des Werks zu finden ist. Aber auch darin, dass z.B. im in der Pandemie heftig diskutierten Geschäftsraummietrecht umfangreiche Ausführungen ergänzt worden (III.D.14.3), was die Lock-Down-Wirkungen angeht, also die Frage betrifft, wie der Mietvertrag zu behandeln ist, wenn dessen vertragsgemäße Nutzung von Behörden untersagt wird. Hier holt die „Kommentierung“ der Vertragsklauseln ausnahmsweise so weit aus, wie es auch in einem BGB-Kommentar zu finden sein könnte, allerdings bezogen auf den Vertragsgestaltungskontext und daher mit anderer, zum Werk aber eben sehr gut passender, Zielrichtung.
Für die meisten Fälle des täglichen Juristenlebens insbesondere bei Rechtsanwält*innen wird sich in diesem Werk ein Vertragsmuster finden lassen, das eine gute „Ausgangsmasse“ für die mandatsbezogene, kautelarjuristische Arbeit darstellt.
Mit einem Preis von 149 € ist dieses Werk nicht überteuert, insbesondere bedenkend, dass auch hier, wie bei C.H.Beck üblich, über einen mit der Printausgabe gelieferten Code auch online die Word-Versionen der Formulare abgerufen werden können.
Auch in dieser Auflage kann das Werk insgesamt nur empfohlen werden.