Ellenberger / Bunte, Bankrechts-Handbuch, 6. Auflage, C.H.Beck 2022
Von Syndikusrechtsanwalt Peer Hennig, Leipzig
In seiner 6. Auflage mit Stand Dezember 2021 erfährt das Bankrechts-Handbuch endlich seine herbeigesehnte Modernisierung. Viel hat sich seit der letzten Auflage 2017 getan im schnelllebigen und entwicklungsreichen Bank- und Kapitalmarktrecht. Das Bankrechts-Handbuch als Standardwerk für Praxis bewegt sich wieder auf der Höhe der Zeit.
Und das trotz umfangreicher Änderungen bei Herausgeberschaft und Autorenteam. Herausgegeben wird die Neuauflage vom Vizepräsident des Bundesgerichtshofs und Vorsitzendem Richter im Bankrechtssenat Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, dessen fachliche Expertise außer Frage steht, sowie Rechtsanwalt Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte der seit der Erstauflage das Werk betreut und damit auch nach Vorwort Kontinuität vermittelt. Auch das Autorenteam wurde sinnvoll und ausgewählt verstärkt und verdient weiterhin das Prädikat hochkarätig.
Die Gliederung des Bankrechts-Handbuch wurde modifiziert und damit einzelne Kapitel sinnvoll neu gruppiert in den Abschnitten Allgemeine Grundlagen; Zahlungsverkehr; Einlagen- und Kreditgeschäft; Kapitalmarkt, Wertpapier-, Geld- und Auslandsgeschäft; sowie Öffentliches Bankrecht. In einem stetig anwachsenden Werk ist dies ein wertvoller Entwicklungsschritt und erhält den intuitiven Zugang zu den jeweiligen Bearbeitungsebenen im fulminanten Gesamtwerk.
Bestehenden Kapitel wurden umfassend modernisiert. Es finden sich die prominenten Nachhaltigkeitsthemen eingewebt in bestehende Abschnitte und gänzlich neue zu bedeutenden Themen wie Datenschutz und FinTechs. Virale Rechtsfälle, wie der Cum-Ex-Skandal, werden ebenso aufgearbeitet wie die ersten Erfahrungen mit KapMUG und Musterfeststellungsklage wiedergegeben werden.
Das AGB-Recht erfährt spürbar eine höhere Gewichtung. Es wird prominenter platziert und ansprechender geordnet. Kleinigkeiten wie die Anpassung der Bankrechts-Handbuch-Überschriften an die Nummerierung der AGB-Banken verschlanken das Inhaltsverzeichnis optisch und sind bei der kommentarartigen Struktur dieser Bankrechts-Handbuch-Teile wesentlich intuitiver. Allein überrascht der redaktionelle Flüchtigkeitsfehler ab Nr. 13 AGB-Banken, wo das „S“ der (S)icherheiten vor die AGB wandert.
Datenschutz bei Bankgeschäften beschäftigt die Institute seit 2018 mit dem Inkrafttreten der DSGVO noch viel stärker als zuvor. Geradezu drakonische Strafen bei Datenschutzverstößen befehlen die Auseinandersetzung mit und die Beachtung der Thematik. Dem Autor Kirschhöfergelingt die Darstellung spielerisch. Gewährt er zuerst gestrafft Einblick in Ziele und Grundsätze des Datenschutzrechts, überträgt er diese dargelegten Prinzipien anschließend zur Vertiefung auf gut gewählte praxisrelevante Fragestellungen. Neben Klassikern um die Aufzeichnung von Telefongesprächen im Spannungsfeld zu MiFID II und WpHG werden auch Innovationen wie RoboAdvisory, Multibanking-Applikationen, Beyond-Banking und Embedded Finance besprochen. Eine sinnvolle wie notwendige Erweiterung des Werks.
Bedauerlich ist, dass die 2021 neu eingeführten elektronischen Wertpapiere im Sachregister recht stiefmütterlich behandelt werden. Der Verweis geht lediglich auf die einführenden § 83 Grundlagen des Kapitalmarktrechts ohne weitergehende interne Verweisung. Mit der Folge, dass sich die geneigte Leserschaft umständlich über das Inhaltsverzeichnis die verstreuten Fundstellen suchen muss. Am aussagekräftigsten sind schließlich – etwas überraschend – die Ausführungen von Omlor und Möslein in § 34 FinTech und PayTech; dabei hätte sich intuitiv so manch andere Stelle angeboten. Vielleicht rührt diese Entwicklung aus der vereinfachten Schlagwortsuche in der Onlinedatenbank. Dort findet man unmittelbar die Ausführungen in § 34. Es wäre allerdings eine bedauerliche Entwicklung, wenn sich das Bankrechts-Handbuch schleichend aus der analogen Sphäre zurückzieht, weil dort seine Nutzbarkeit erschwert wird.
Auch wenn das Bankrechts-Handbuch mit einigen formalen Schwächen daherkommt, ist und bleibt es inhaltlich von ausgesuchter Qualität. Den neuen Herausgebern gelingt die Transition mit dem ausgesprochen hochwertigen Autorenteam tadellos. Wichtige Entwicklungen wurden aufgenommen und der Bestand übersichtlich neu geordnet und nicht nur verwaltet, sondern gehaltvoll ausgebaut – wie bei einem guten Wein hatte die Neuauflage genügend Zeit zum Reifen.
Daher wird das Werk uneingeschränkt empfohlen für all diejenigen, die sich mit dem Bank- und Kapitalmarktrecht befassen. Es gehört schlichtweg in die bank- und kapitalmarktrechtliche Bibliothek oder zumindest in das georderte Onlinemodul; wobei der Rezensent freilich das gebundene Werk favorisiert. Visualisiert es doch eindrücklich, wie umfangreich die behandelte Rechtsmaterie geworden ist.