Ring / Kiefel / Möller-Klapperich, Urheberrecht, 1. Auflage, Nomos 2021
Von Dr. iur. Carina Wollenweber-Starke, LL.M., Wirtschaftsjuristin, Bad Berleburg
Das vorliegende Werk „Urheberrecht“ der Autoren Ring, Kiefel und Möller-Klapperich erscheint zum ersten Mal in der Reihe „NomosStudium“. Es umfasst insgesamt 8 Kapitel (§) und 314 Seiten.
Das erste Kapitel befasst sich mit den Grundlagen des Urheberrechts. Besonders wichtig ist hier die Abgrenzung zum Kunsturhebergesetz (KUG, S. 19 ff.). In Kapitel 2 geht es um das Werk an sich. Thematisiert werden z.B. die Anforderung „persönliche geistige Schöpfung“, die unterschiedlichen Werkarten sowie Bearbeitungen eines Werkes. Im 3. Kapitel wird das Hauptaugenmerk auf den Urheber gelegt. Bspw. werden das Urheberrecht in Arbeits- und Dienstverhältnissen und die Miturheberschaft angesprochen. Die Autoren widmen sich dem Inhalt des Urheberrechts im recht langen 4. Kapitel. Dieses wird in den positiven (Urheberpersönlichkeitsrecht, Verwertungsrechte) und negativen (z.B. Schadensersatz, Unterlassung, Abmahnung) Inhalt unterteilt. „Rechtsnachfolge und Rechteübertragung“ lautet die Überschrift von Kapitel 5. Neben der Rechtsnachfolge von Todes wegen und unter Lebenden behandelt das Kapitel ausführlich die Einräumung von Nutzungsrechten. Im 6. Kapitel werden dem Leser die Beschränkungen des Schutzumfangs näher gebracht. U.a. geht es um gemeinfreie Werke, das Zitierrecht, Karikaturen und die Privatkopie. Computerprogramme werden in Kapitel 7 thematisiert. Das 8. und somit letzte Kapitel des Werkes schließt mit den verwandten Schutzrechten. Darunter fallen insbesondere der Schutz des ausübenden Künstlers, des Datenbankherstellers und des Lichtbildners. Jedes Kapitel wird mit einer kurzen Zusammenfassung beendet. Leider wird nicht wieder von der Zusammenfassung auf den erläuterten Text zurückverwiesen, sodass der Leser selbständig suchen muss.
Zusätzlich gehören zum Werk noch 3 Anhänge. Anhang 1 besteht aus 34 Fragen zum Urheberrecht, welche sich auch im Hauptteil befinden, und aus den entsprechenden Antworten, die als komplette Sätze ausgestaltet sind. Leider geben die Antworten keinen direkten Aufschluss darauf, wo der Leser die entsprechenden Passagen noch einmal im Hauptteil wiederfinden kann. Im Anhang 2 beschäftigen sich die Autoren mit dem Aufbau einer Fallprüfung. Aufgelistet werden die einzelnen Anspruchsgrundlagen, die Tatbestände sowie die Rechtsfolgen. Der Anhang schließt mit dem typischen Prüfungsschema für einen Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzanspruch. Anhang 3 beinhaltet einen sehr aktuellen Übungsfall (nach BGH, Urteil vom 30.04.2020 – NJW 2020, 2547) und dessen Musterlösung.
Innerhalb des Werkes befinden sich 19 Fälle im Hauptteil mit ausführlichem Sachverhalt und ausgeschriebener Lösung. Es wird auch direkt gesagt, an welchen realen Fall sich dieser anlehnt. Durch das gesamte Werk sind wichtige Stellen mit den Wörtern „Beachte“ versehen (z.B. S. 55: Unterscheidung von Bearbeitung und freier Benutzung; S. 62: „Monistische Theorie“; S. 79: Ghostwriter). Sehr gelungen sind die zahlreichen Beispiele, welche den Leser beim Verständnis unterstützen (z.B. S. 29: Tiere, Maschinen, Naturfunde; S. 34: Bleigießen; S. 141: Auskunftsanspruch gegen Internetprovider), sowie die vielen Verweise auf die einschlägigen Rechtsnormen.
Besonders hervorzuheben ist, dass sich die Autoren an den erforderlichen Stellen auch noch zur alten Rechtslage äußern (z.B. S. 54 f. zu § 24 UrhG a.F.). Leider wird dies z.T. auch bei Fällen gemacht (z.B. S. 123: § 23 UrhG a.F.), ohne auf die derzeitige Lage Bezug zu nehmen. Für die Leser wäre es besser, wenn immer mit den aktuellen Normen gearbeitet oder zumindest direkt auf die Unterschiede zum aktuellen Recht eingegangen würde (so z.B. auch S. 191: § 23 UrhG a.F. bzw. § 23 Abs. 1 Satz 1 UrhG; § 24 Abs. 1 UrhG a.F. bzw. § 23 Abs. 1 Satz 2 UrhG).
Da es für den Leser immer gut zu wissen ist, wenn es zu einer Thematik noch keine Rechtsprechung gibt, weisen die Autoren mitunter darauf hin (z.B. S. 55: freie Benutzung nach § 23 Abs. 1 S. 2 UrhG; S. 129: immaterieller Schadensersatz im Falle der Verletzung von Verwertungsrechten; S. 198: Streaming).
Insgesamt ist anzumerken, dass das Werk praxisrelevante und z.T. sehr aktuelle Themen behandelt (z.B. S. 86: Framing; S. 93: Thumbnails; S. 113: Filesharing; S. 128: Unterlassungsverpflichtungserklärung; S. 198 f.: Streaming). Auch das im Rahmen der Urheberrechtsnovelle 2021 geschaffene Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) wird ausführlich behandelt (S. 115 ff.). Gelegentlich geben Exkurse interessante Einblicke in weitergehende Bereiche (z.B. S. 56: Tonträger-Sampling). Besonders gelungen sind auch die vermehrten Informationen – insbesondere welche Norm Ausfluss welcher Richtlinie ist (z.B. S. 234: Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie 2009/24/EG und § 69a Abs. 3 Satz 1 UrhG).
Leider sucht der Leser Grafiken, Tabellen, Bilder o.ä. vergebens (Ausnahme S. 231: Tabelle mit einem Vergleich zwischen dem Schutz von Sprachwerken und dem Schutz von Computerprogrammen; S. 281 f.: Übersicht der wichtigsten Anspruchsgrundlagen). Dabei hätte vieles so dargestellt werden können, dass es für den Leser noch besser zu verstehen und behalten wäre (z.B. Unterscheidung zwischen den kommerziellen und den ideellen Bestandteilen des Urheberrechts). So muss sich der Leser mit den Textblöcken begnügen.
Mit Hilfe der Randnummern kann präzise verwiesen werden. Besonders wichtige Wörter werden durch Fettdruck hervorgehoben. Insgesamt ist die Sprache gut verständlich. Kenntnisse insbesondere im Bürgerlichen Recht sind aber naturgemäß von Vorteil.
Durch das Literaturverzeichnis erhält der Leser einen Überblick über die verwendeten Quellen, welche ebenfalls in den Fußnoten zu finden sind. Das Inhalts- und das Stichwortverzeichnis helfen dem Leser bei der Navigation.
Fazit: Insgesamt ist das Werk sehr gut geeignet, um in die Materie „Urheberrecht“ einzutauchen. Auch wenn keine visuelle Unterstützung wie z.B. durch Grafiken oder Tabellen geboten wird, so dienen die zahlreichen Fälle, Fragen und Beispiele in ausreichendem Maße der Verfestigung des Gesagten. Durch die gut verständliche Sprache und die aktuellen und praxisrelevanten Themen ist dieses Werk jedem am Urheberrecht Interessierten zu empfehlen.