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Rezension: Zwangsvollstreckungsrecht

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Duchstein, Zwangsvollstreckungsrecht, 1. Auflage, Springer 2020

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl

 

Es ist sowohl für die Ausbildung als auch für die Praxis ein grundlegender Vorteil, wenn eigenständige Lehrbücher zum Zwangsvollstreckungsrecht geschrieben werden. Denn das „Mitnehmen“ in Lehrbüchern zum gesamten Zivilprozessrecht führt oft doch dazu, dass nur eine Darstellung in Grundzügen erfolgt. Das vorliegende Werk jedoch darf mit über 650 Seiten aufwarten und kann damit auch Nuancen der Materie erfassen, die ansonsten unter den Tisch zu fallen drohen. Des Weiteren ist es ein Vorteil, wenn Lehrbücher – wie hier – von (lehrenden) Praktikern verfasst werden. Diese haben einen fokussierteren Blick auf das Rechtsgebiet und können - gewissermaßen mit dem Blick aus der Praxis - die Materie so aufbereiten, inhaltlich und graphisch, dass man die Rechtsanwendung begreift und sie sich nicht erst anhand von theoretischen Abhandlungen mühsam erschließen muss. Das Lehrbuch ist dabei sowohl für Studenten als auch für Referendare geeignet, da die typischen Klausursituationen anhand der möglichen Klagen erfasst werden. Nicht enthalten ist das Insolvenzrecht, dafür aber ein kurzes Kapitel zum AnfG und sogar zu vollstreckungsrechtlichen Problem des Strafrechts.

Schon an der graphischen Aufbereitung des Stoffes merkt man, dass der Autor die Materie nicht nur beschreibt, sondern sie auch als Dozent vermittelt. Dies geht zwar gelegentlich zu Lasten der Stringenz der Ausführungen in dem Sinne, dass es an einem durchgehenden Text fehlt. Stattdessen hangelt sich die Darstellung von Fall zu kurzer Lösung zu Tipps zu Schaubildern zu Abwandlungen des Falles zur Fortsetzung der Lösung etc., gut zu sehen etwa im Kapitel zur Drittwiderspruchsklage. Hinzu kommen Formulierungshilfen, Beispiele und andere Elemente, die zur raschen Rezeption des Stoffes führen. Auf diese Weise verinnerlicht man das Gelesene gut und kann es direkt auf klausurbezogene Fallgestaltungen anwenden.

Natürlich ist aber für den Praktiker, der sich zu Detailfragen vergewissern will, dann eher ein Handbuch oder ein Kommentar anzuraten. Das vorliegende Werk will aber diesen Aspekt gar nicht zuvorderst bedienen, sondern den Einstieg in die Materie und die Praxis ermöglichen – und das gelingt. Denn gerade weil so viele Teilaspekte des Zwangsvollstreckungsrechts gleichrangig erfasst werden, kann man sich mit dem Themengebiet auch so gut auseinander setzen. Als Beispiel genannt werden kann da Kapitel 9: der Widerspruch gegen die Eintragung im Schuldnerverzeichnis (mit Abgrenzung zur Erinnerung nach § 766 ZPO). Das ist im Vergleich zu den „herkömmlichen“ Klausuraufhängern eine ganz andere Materie, aber eben doch Grundhandwerkszeug des Vollstreckungsrechtlers. Gleiches gilt für den Vollstreckungsschutz nach §§ 707 und 719 ZPO, der in Kapitel 11 aufbereitet wird und die vorhandenen Varianten samt möglicher analoger Anwendung gut voneinander abgrenzt. Inzident werden zusätzliche Sonderfragen angesprochen (schuldlose Säumnis). Beide der als Beispiele genannten Kapitel sind kurz, keine Frage, aber sie vervollständigen zielgerichtet das Gesamtbild im einheitlichen Duktus.

Das Buch ist zum Einstieg in das Zwangsvollstreckungsrecht gut geeignet. Es handelt sich eben immer noch um einen Teil des Prozessrechts und das lernt man am besten aus dem Blick der Rechtsdurchsetzung. Denn was nützt der schönste Titel, wenn am Ende nichts dabei herauskommt? Die hier angebotene Darstellungsweise schwankt zwischen Lehrbuch, Vorlesung und Skript, aber ist lebendig und in sich stimmig. Wer sich darauf einlassen kann, wird verstehen, warum der Autor so große Freude an dem Rechtsgebiet hat.

 



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