Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht, 18. Auflage, C.H. Beck 2020
Von stud. iur. Leonard Elsbroek, Göttingen
Auf insgesamt 704 Seiten präsentiert Prof. Dr. Steffen Detterbeck das Allgemeine Verwaltungsrecht, zusammen mit dem Verwaltungsprozessrecht. Das Lehrbuch gehört zu den Standardwerken im Allgemeinen Verwaltungsrecht und richtet sich primär an Studierende der Rechtswissenschaft, die das erste Mal mit dem Allgemeinen Verwaltungsrecht in Berührung kommen. Das Verwaltungsrecht gehört oft zu den zugänglicheren Rechtsgebieten, wenngleich sich dies nicht über den Begriff der Verwaltung selbst sagen lässt. So schreibt auch Prof. Dr. Steffen Detterbeck gleich zu Beginn unter „§ 1. Begriff der Verwaltung“: „Dass all die genannten Erklärungsversuche und Modelle unzureichend und nicht selten zirkulär oder sogar widersprüchlich und damit angreifbar sind, liegt auf der Hand. Der Begriff der Verwaltung ist eben kaum fassbar.“
Um Studierenden das Pflichtfach und das überaus wichtige Rechtsgebiet des Allgemeinen Verwaltungsrechts näher zu bringen, hat Prof. Dr. Steffen Detterbeck ein seitenstarkes Buch geschaffen. Der Inhalt, der sich von Grundlagen und Handlungsformen der Verwaltung bis hin zum Recht der öffentlichen Sachen, dem Verwaltungsverfahren, der Verwaltungsvollstreckung, der Staatshaftung und dem Verwaltungsprozessrecht erstreckt, zeigt deutlich, dass das Lehrbuch grundsätzlich für nahezu jede Phase des Studiums geeignet ist. Dabei gelingt auch die Aufteilung von dem Allgemeinem Verwaltungsrecht und dem Verwaltungsprozessrecht. Zum einen ergibt für das Studium das Allgemeine Verwaltungsrecht ohne das Prozessrecht für die Arbeit mit diesem Rechtsgebiet kaum Sinn. Insbesondere aber wird das Prozessrecht neben den zwingenden Verweisungen in den vorherigen Kapiteln extra besprochen, was dem Leser auch eine Art Nachschlagewerk an die Hand gibt.
Überaus hilfreich sind die Übersichten in Form von Grafiken und Tabellen. Diese verhelfen nicht nur der Übersichtlichkeit des jeweiligen Themas, auch verdeutlichen sie die Struktur und dienen darüber hinaus auch der Selbstkontrolle. Besonders gelungen sind auch die grau hinterlegten Textpassagen, die sich überall im Lehrbuch finden lassen, mittels derer Definitionen, Abgrenzungen, Schemata oder auch systematische Feinheiten nochmals hervorgehoben werden. Dabei dient nicht jede Textpassage einem fertigen Text für eine Karteikarte; es handelt sich oftmals mehr um eine Schlüsselbemerkung, die die entscheidende Information prägnant verdeutlicht.
Dass das Buch sich bevorzugt an Studierende richtet, wird auch an den Prüfungs- und Klausurhinweisen, den Anmerkungen hinsichtlich der Prüfungsrelevanz des Themas und an den kurzen Übungsfällen deutlich. Hilfreich sind auch die zusätzlichen Verweisungen auf geeignete Übungsfälle in Zeitschriften für Anfänger oder Examenskandidaten und auf Zeitschriftenbeiträge zur Vertiefung des jeweiligen Themas.
Trotz der ländereigenen Regelungen von unter anderem dem Polizei- und Ordnungsrecht hält das Lehrbuch zum Allgemeinen Verwaltungsrecht ein Kapitel über den Polizei- und ordnungsrechtlichen Ausgleichsanspruch bereit. Im Verhältnis handelt es sich dabei um ein relativ kurzes Kapitel, welches Grundzüge bespricht und am Ende auch ein Prüfungsschema bereithält, das sich allerdings speziell auf die §§ 64 ff. HSOG bezieht, womit dies ggf. nicht unmittelbar für alle Leser gleich wertvoll ist. Andererseits muss aber auch klar erwähnt sein, dass sich das Grundkonzept hinsichtlich eines polizei- und ordnungsrechtlichen Ausgleichanspruches auch trotz Abweichungen zwischen den ländereigenen Regelungen im Groben kaum unterscheidet und somit dennoch ein sinnvolles Kapitel für den großen Leserkreis darstellt.
Insgesamt handelt es sich um ein hervorragendes Buch zur Erlernung des Allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts. Sowohl für den ersten Überblick als auch für die Vertiefung des Allgemeinen Verwaltungsrechts stellt dieses Lehrbuch eine nützliche Option dar. Neben der übersichtlichen Gestaltung überzeug das Lehrbuch von Prof. Dr. Steffen Detterbeck insbesondere mit dem Umfang an Themen und den zusätzlichen Verweisungen zu Fällen oder Aufsätzen.