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Rezension: Die Staatsanwaltsklausur im Assessorexamen

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Kaiser / Bracker, Die Staatsanwaltsklausur im Assessorexamen, 6. Auflage, Vahlen 2018

Von Rechtsreferendar Julius Remmers, LL.M. (Edinburgh), Hamburg



Das Strafrecht und Strafprozessrecht erfährt bei Studenten und Referendaren weniger Beliebtheit als das Zivilrecht und Öffentliche Recht. Dennoch macht das Strafprozessrecht (und auch Teile des Strafrechts) einen nicht unwesentlichen Teil des zweiten Staatsexamens aus und sollte keinesfalls „auf Lücke“ gelernt werden.

Das vorliegende Skript „Die Staatsanwaltsklausur im Assessorexamen“ von Horst Kaiser und Roland Bracker, das nun in seiner 6. Auflage (2018) erschienen ist, versteht sich als Begleitbuch zu dem Kaiserseminar „Die Staatsanwaltsklausur“. Auch dieses Skript ist Teil der Reihe „Assessorexamen – Lernbücher für die Praxisausbildung“. Dem Vorwort zufolge soll es eine vertiefte Darstellung solcher prozessualen Probleme geben, die im Examen auftreten können. Die Neuheiten, die mit der aktuellen Auflage einhergehen, liegen in der Einarbeitung neuer Gesetzesreformen wie das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, das Gesetz zur effektiven und praxistauglichen Ausgestaltung des Strafverfahrens und das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts. Da mit dieser Auflage keine umfassende Überarbeitung des Skriptes vorgenommen wurde, bezieht sich die folgende Kritik auf das Skript in seiner Gänze statt auf die einzelnen Neuerungen.

Aufgegliedert ist das Skript in fünf Teile: Examensvorbereitung, Einstieg in die Klausurtechnik, das Gutachten, häufige Rechtsprobleme im A-Gutachten und der prozessuale Teil. Die Schwerpunktsetzung ist eindeutig auf die fehlerhaften Beweiserhebungen und Verwertungsverbote beim A-Gutachten gelegt (S. 32-74). Beim Durcharbeiten dieses Skriptes fällt zunächst positiv auf, dass dieses – soweit ersichtlich – keine Verweise auf andere Kaiser-Skripte beinhaltet, was bei anderen Skripten negativ auffällt. Stattdessen ist eine solide Arbeit mit den Kommentaren Meyer-Goßner zur StPO und Fischer zum StGB und der wichtigsten Rechtsprechung festzustellen.

Wie auch in anderen Kaiserskripten, sind die Formulierungshilfen (z.B. Rn. 269 oder Fußnote 13, in der steht: „Denken Sie bitte daran, sprachlich zwischen „Geständnis“ in richterlichen Vernehmungen und „geständigen Einlassungen“ in polizeilichen Vernehmungen zu unterscheiden!“) und die kleinen Fallbeispiele mit Lösungen und Erklärungen (z.B. Rn. 8-9) besonders positiv hervorzuheben. Zur Bearbeitung dieses Skriptes ist zudem sinnvoll, dass die Autoren einen kleinen weißen Rand auf jeder Seite gelassen haben, sodass man diesen für eigene Notizen nutzen kann. Dieses Skript ist auf mehrere Bundesländer ausgerichtet, was bei anderen Kaiser-Skripten keine Selbstverständlichkeit ist, da diese meistens einen engen Bezug zum Bundesland Bayern haben. Diese große „föderalistische Reichweite“ wird dadurch deutlich, dass die Autoren zum Beispiel mehrere Anklagebeispiele mit der vom jeweiligen Bundesland gängigen Formulierung als Muster darstellen (S. 151 ff.).

Als Fazit lässt sich sagen: Denjenigen, die erst vor kurzem mit dem Referendariat begonnen haben und noch keine grundlegenden Kenntnisse der StPO haben, ist von diesem Skript zunächst abzuraten, da es einen relativ umfangsreichen Wissensstand voraussetzt und das StPO-Wissen auf die Klausuren anwendet. Somit zeigt dieses Skript auf, wie man sein Gelerntes in der Staatsanwaltsklausur verarbeitet und das tut es sehr umfangreich und gut. Zwar ersetzt es keine umfassende Vorbereitung auf die Staatsanwaltsklausur, sondern stellt systematisch klausurrelevante Probleme dar. Man kann es also als eine Art „Checkliste“ behandeln. Der Preis i.H.v. 21,90 Euro ist im Verhältnis zu dem gebotenen Inhalt „okay“.


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