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Rezension: InsO

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Uhlenbruck, Insolvenzordnung: InsO, Band I, 15. Auflage, C.H. Beck 2019

Von Rechtsanwalt Oliver Köhler, Köln



Erstmals erscheint der neue „Uhlenbruck“ in zwei Bänden: Der erste Band beinhaltet die gewohnte Kommentierung der Insolvenzordnung, während in den zweiten Band die Kommentierung zur Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) ausgelagert wurde, die wohl deutlich umfangreicher ausfallen wird. Der zweite Band des Uhlenbruck ist für Februar 2020 angekündigt.

Die InsO-Kommentierung ist von der Struktur her unverändert geblieben, im Umfang jedoch leicht erweitert und um die aktuelle Rechtsprechung ergänzt. So wurde im Rahmen der Kommentierung zu § 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit) das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Berücksichtigung der Passiva II im Rahmen der Liquiditätsbilanz (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 – II ZR 88/16) ausführlich berücksichtigt. Anhand der Kommentierung zu § 17 InsO lässt sich auch eine der Besonderheiten des Uhlenbruck aufzeigen, nämlich die Verzahnung mit anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem Gesellschaftsrecht. So sind bei den Zahlungsmitteln sowie den Zahlungspflichten des Schuldners die gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten ausführlich erläutert, unter anderem Zahlungsverpflichtungen und -ansprüche im Konzern sowie die Besonderheiten bei cash-Pooling-Systemen.

Zudem wurden die seit der 14. Auflage 2015 vorgenommenen Gesetzesänderungen berücksichtigt. Insbesondere die Regelungen zum neuen Konzerninsolvenzrecht sind ausführlich kommentiert, insbesondere in den §§ 3a bis 3e InsO.

Die Kommentierung des Insolvenzanfechtungsrechts ist wie gewohnt auf einem sehr hohen Niveau. Auch hier werden in der Kommentierung zu § 129 InsO zunächst die Verhältnisse zu anderen Rechtsgebieten, wie dem allgemeinen Schuldrecht, dem Bereicherungsrecht, dem Deliktsrecht, dem Arbeitsrecht und dem Gesellschaftsrecht, dargestellt. Die verschiedenen Arten der Rechtshandlungen werden in § 129 InsO dogmatisch sauber und gründlich aufgearbeitet, sodass sich der Uhlenbruck gerade für die Lösung unbekannter Probleme im Anfechtungsrecht eine gute Grundlage bildet.

Der Uhlenbruck zeichnet sich auch allgemein durch sein hohes akademisches Niveau aus, was durch die hochkarätigen Bearbeiter unterstrichen wird. Dennoch – oder auch gerade wegen dieses hohen Niveaus – eignet sich der Uhlenbruck sehr gut für die praktische Arbeit an komplexen Insolvenzverfahren, sei es als Insolvenzverwalter oder als anwaltlicher Berater.




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