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Rezension: Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen

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Blum / Baumgarten / Freese u.a., Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen: Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG), 50. EL, Kommunal- und Schul-Verlag 2019

Von Assessor des Rechts und Bürgermeister der Stadt Schöningen Malte Schneider



Der umfangreiche Loseblattkommentar zu Fragen des Kommunalverfassungsrecht von Blum/Baumgarten/Freese u.a. sowie zum niedersächsischem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit von Weidemann und Franke hat es sich zur Aufgabe gemacht, für den Leser Fragen und Problemstellungen zum Kommunalverfassungsrecht aufzuarbeiten und übersichtlich darzustellen. Die Autoren gelten dabei aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrungen auf diesem Gebiet zu Recht als Schwergewichte des Kommunalverfassungsrechts und geben in diesem Buch eine Vielzahl von interessanten und nützlichen Hilfestellungen an den Leser. Dabei werden, wie in einem Kommentar üblich, zunächst alle Normen der Reihenfolge des Gesetzes folgend ausführlich kommentiert und erläutert und erlauben dem Leser somit das schnelle Nachschlagen und Auffinden der gesuchten Fundstelle.

Zu beachten ist dabei natürlich dass es sich bei dem vorliegenden Werk um einen reinen Kommentar handelt, welcher sich auf die Erläuterung der Norm beschränkt und nicht etwa Formulierungshilfen oder Praxisbeispiele nennt. Dies ist natürlich keineswegs als Negativpunkt zu verstehen und wird nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Tatsächlich arbeitet der Kommentar nach der Zitierung des Gesetzestextes jedes erläuterungsbedürftige Tatbestandsmerkmal der Reihenfolge nach ab, was die rasche Auffindung der gesuchten Fundstelle stark erleichtert. Layout, Inhalts-, Abkürzungs- und Literaturverzeichnis sowie Sachregister des Werkes und dessen Vertiefungshinweise auf weiterführende Literatur und Rechtsprechung lassen überhaupt keine Wünsche offen. Wichtiges ist im Fließtext durch Fettdruck hervorgehoben, sodass schnelles Auffinden und gute Lesbarkeit gewährleistet sind. Ebenso sind zahlreiche Formulierungsbeispiele und Hinweise im Fließtext besonders gekennzeichnet.

Beispielhaft soll hier die Erläuterungen zur Norm § 85 NKomVG (Zuständigkeit des Hauptverwaltungsbeamten) besprochen werden: Dem Verfasser gefällt, dass die Erläuterungen in nachvollziehbarer und auch sehr gut lesbarer Weise aufbereitet werden. Hinsichtlich einer noch besseren Lesbarkeit könnte lediglich in Erwägung gezogen werden, die Quellenangaben zukünftig in Fußnoten zu benennen und nicht eingeschoben im Fließtext. Weiterhin überzeugt, dass der unbestimmte Rechtsbegriff „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ definiert und mit Praxisbeispielen belegt wird, so dass eine Subsumtion problemlos möglich ist. Auch kritische Stimmen (§ 85, Rn. 30) werden dargestellt und vom Verfasser bewertet. Dadurch kennt der Leser die Unsicherheit und kann sein Risiko besser einschätzen.

Im letztgenannten Themenbereich, der von Mielke bearbeitet wurde, sticht das sehr lesenswerte Unterkapitel zur Öffentlichkeitsarbeit hervor, das auch durch umfang- und hilfreiche Vertiefungs- und Rechtsprechungshinweise beeindruckt.

Fazit: Zusammenfassend lässt sich sagen, dass dem Werk der Spagat zwischen wissenschaftlichem Anspruch und praktischem Nutzwert hervorragend gelingt. Der erfahrene Kommunalrechtler genau wie der neugewählte Hauptverwaltungsbeamte hat mit dem vorliegenden, den aktuellen Stand der Rechtsprechung wiedergebenden Kommentar ein hervorragendes Werkzeug für die korrekte Bearbeitung kommunalrechtlicher Problemstellungen an der Hand. Der Praktiker erhält ein logisch strukturiertes Werk, welches im Alltag des Lesers wertvolle Dienste leistet. Es führt für den Praktiker auf dem Gebiet des Kommunalrechts nach hiesiger Auffassung kein Weg an diesem Werk vorbei und sollte zur Grundausstattung der eigenen Bibliothek gehören. Nach meiner Meinung ist das Werk –gerade auch in Hinblick auf den angemessenen Kaufpreis – eine klare Kaufempfehlung.



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