Achenbach / Ransiek / Rönnau (Hrsg.), Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Auflage, C.F Müller 2019
Von RAin Anika Rühl, Fachanwältin für Strafrecht, Saarbrücken
Die Bezeichnung „Handbuch“ wird dem Umfang des Werkes von knapp 2100 Seiten nicht wirklich gerecht. Hier wird äußerst umfangreich fast jedes denkbare Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts teils mehr teils weniger eingehend beleuchtet.
So befasst sich das Buch zunächst mit dem „Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht“, wobei insbesondere erläutert wird, inwieweit es Rechtsfolgen gibt, die unmittelbar gegen den Rechtsträger eines Unternehmens als solches verhängt werden können, bzw. inwieweit eine Zurechnung unternehmensbezogenen Handelns auf die vertretungsberechtigten Organe der jeweiligen Gesellschaften bzw. der in Unternehmen handelnden natürlichen Personen erfolgen kann. Bereits hier wird die Beteiligung an Gemeindelikten ebenso wie die Beteiligung an Sonderdelikten zunächst im Überblick problematisiert.
In der Folge befasst sich das Werk mit dem Verbraucherschutz, namentlich mit der strafrechtlichen Produkthaftung und dem Lebensmittelstrafrecht. Neben den einschlägigen Tatbeständen werden insbesondere auch die Unterschiede zwischen Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikten in diesem Bereich herausgearbeitet ebenso wie die maßgeblichen Vorschriften im Bereich der Ordnungswidrigkeiten. Strafrechtliche Nebenfolgen werden thematisiert wie etwa die eigenständige Regelung über die Einziehung nach § 61 LFGB, der in etwa den §§ 73 ff. StGB entspricht, oder auch die Problematik eines eventuell drohenden Berufsverbots. Auch, wenn um dies exemplarisch zu nennen das Lebensmittelstrafrecht in der Praxis verhältnismäßig geringe Bedeutung haben dürfte, merkt der Leser beim Blick in das Inhaltsverzeichnis des zweiten Kapitels bereits, dass das Werk auch hier fast einen Anspruch auf Vollständigkeit erheben möchte.
Der dritte Teil des Buchs befasst sich mit den „Delikten gegen den Wettbewerb“, namentlich der Wirtschaftskorruption, der Korruption im Gesundheitswesen oder auch dem Kartellstrafrecht. Sollte man beispielsweis auf das Kartellstrafrecht spezialisiert sein, so werden die knapp zehn Seiten, die diesem Bereich gewidmet sind, sicher nicht ausreichend sein; um sich allerdings einen Überblick zu verschaffen, sind die Ausführungen, die das Buch hierzu macht, durchaus geeignet.
Ausführlich werden dann im darauffolgenden Teil wiederum die Delikte gegen die staatliche Wirtschaftslenkung behandelt, das Wirtschaftsstrafgesetz, der Subventionsbetrug und sogar Verstöße gegen das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen. Der fünfte Teil befasst sich im Anschluss mit den allgemeinen Vermögensdelikten im Wirtschaftsstrafrecht, namentlich dem Betrug, der Untreue und dem strafbaren Wucher. Nach einem kurzen Ausflug in die Daten- und Datennetzdelikte widmet sich der siebte Teil sodann den Insolvenzdelikten gefolgt von gesellschaftsrechtlichen Bilanz-, Prüfer- und Falschangabedelikten, dem Kreditbetrug und weiteren Delikten gegen den unbaren Zahlungsverkehr.
Neben den Kapitalmarktdelikten wie dem Kapitalanlagebetrug oder auch den Straftatbeständen des KWG widmet sich das Werk recht ausführlich dem Urheberstrafrecht sowie dem Patent- und Gebrauchsmusterstrafrecht. Alleine 179 Seiten werden im Anschluss der Bekämpfung der Produktpiraterie gewidmet. Den Abschluss des Buches bilden neben den Delikten auf dem Gebiet des Arbeitslebens, exemplarisch sei hier der § 266a StGB benannt, ebenso wie umfangreiche Ausführungen zur illegalen Arbeitnehmerüberlassung bzw. zur Schwarzarbeit und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, die Geldwäsche, Ausführungen zur Vermögensabschöpfung und – ebenfalls etwas exotisch aber sehr lesenswert – Tipps zum Einsatz privater Ermittler.
Zusammengefasst lässt sich wie eingangs bereits erwähnt sagen, dass das Buch eine unglaubliche Ausführlichkeit aufweist. Selbst die exotischsten Normen finden nicht nur Erwähnung, sondern sind dezidiert mit Beispielsfällen und zahlreichen Literatur- und Rechtsprechungsangaben dargestellt.
Die Gliederung des Buches ist vorbildlich. So verfügt jeder Teil über ein eigenes Inhaltsverzeichnis, das es dem Leser jeweils mit einem Blick ermöglicht, Ausführungen zum jeweils gefragten Problemfeld zu finden. So ist absolut gewährleistet, dass trotz des Umfangs des Buches, ohne viel Mühe und ohne zeitaufwendige Suche schnell die für die jeweilige strafrechtliche Fragestellung maßgebliche Ausführungen gefunden werden können.
Ebenfalls positiv hervorzuheben ist, dass sich das Buch grade nicht damit begnügt, die „klassischen“ Aspekte des Wirtschaftsstrafrechts abzuhandeln. Es ist tatsächlich schwer vorstellbar, dass es irgendeinen Straf- oder auch Ordnungswidrigkeitentatbestand in diesem Bereich gibt, zu dem das Werk nichts hergibt.