Neuhaus (Hrsg.), Handbuch der Geschäftsraummiete, Recht – Praxis – Verwaltung, 7. Auflage, Wolters Kluwer 2019
Von Rechtsanwältin Tanja Fuß, MPA, Anwaltskanzlei Fuß, Stuttgart
Das Handbuch von Neuhaus ist unterteilt in zwei Teile. Der erste enthält systematische Erläuterungen, der zweite Vertrags- und Prozessformulare. Insgesamt besteht das Werk aus 42 Kapiteln zu verschiedenen Themen aus dem Bereich der Geschäftsraummiete.
Bei den Erläuterungen werden klassische mietrechtliche Themen wie AGB, Abschluss und Form des Mietvertrages, Miete, Betriebskosten, Betriebspflicht und Konkurrenzschutz behandelt. Daneben wird aber auch auf praktische Themen wie Versicherungen, Verwalter und „kalte Räumung“ bzw. verbotene Eigenmacht eingegangen. Speziell für Rechtsanwälte sind die Kapitel zu prozessualen Fragen und zum Streitwert, zur anwaltlichen Beratung und Vertretung sowie zu Praxistipps zu Mietforderungen. Daneben werden noch die Besonderheiten von bestimmten Mietverhältnissen dargestellt, etwa Shopping-Center oder Arzt- bzw. Anwalts-Praxen.
Bei den Mustern geht es von Mietverträgen über Verwalterverträge, einzelne Schreiben (Mieterhöhung, Abmahnung, Aufforderung Mängelbeseitigung) bis hin zu verschiedenen Klagen von Mieter- bzw. Vermieterseite. Anders als bei anderen Formularbüchern sind hier nur die Muster ohne Erläuterungen abgedruckt, da die Erläuterungen schon im ersten Teil des Handbuchs quasi vorweggenommen wurden. Bei Bedarf sind an der jeweiligen Stelle im Muster aber optisch hervorgehobene Hinweise eingebaut, etwa zur Umsatzsteuer auf die Miete (Frage der Optierung des Vermieters zur Umsatzsteuer). Aber auch schon bei den Erläuterungen im ersten Teil des Buches finden sich zahlreiche Formulierungsvorschläge für einzelne Klauseln.
Im Kapitel zur anwaltlichen Beratung und Vertretung erfährt der Leser beispielweise, wie er das Mandat beginnen sollte und welche Abrechnungsmöglichkeiten bestehen. Daneben werden u.a. Tipps gegeben, wie man zum Fachanwaltstitel kommt: vom Führen der Fallliste über den Zeitpunkt der Antragseinreichung bis zum Aufbau der Antragsunterlagen.
An zahlreichen Stellen in den Erläuterungen gibt es Checklisten und – mit einem grauen Balken und einem schwarzen Pfeil optische hervorgehobene – Praxistipps, etwa zu Klauseln in Verträgen oder Vorgehensweisen. So werden beispielsweise in einer Checkliste zum Zweckentfremdungsverbot die Fragen aufgelistet, die zur Prüfung, ob ein solches Verbot für eine Räumlichkeit besteht, geklärt werden müssen. In einem daran anschließenden Praxistipp bekommt der Leser praktische Hinweise, wie er sich absichern kann, wenn er zum Ergebnis kommt, dass wohl kein Verbot besteht. Beim Kapitel „Sicherung von Mietforderungen“ erhält man durch die Checkliste zu möglichen Maßnahmen bei ausbleibenden Mietzahlungen einen guten Überblick über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, damit man nichts übersieht. Beim Kapitel „Räumung“ sehr nützlich ist der Praxistipp, wie man – wenn man einen „guten Draht“ zum zuständigen Gerichtsvollzieher hat – durch bestimmte Vorgehensweisen bei Zustimmung des Gerichtsvollziehers Kosten sparen kann. Ebenfalls positiv hervorzuheben sind die zahlreichen Arbeitshilfen mit Schnellüberblicken zu Grundsatzurteilen des BGH bzw. – sofern eine BGH-Rechtsprechung zu einem Thema noch nicht vorhanden ist – zur aktuellen Instanz-Rechtsprechung. So werden beispielsweise beim Kapitel „Kündigung des Mietverhältnisses“ auf über 10 Seiten Entscheidungen rund um Kündigungserklärungen, Kündigungsgründe sowie Ansprüche und Rechte im Zusammenhang mit Kündigungen mit dem Thema, dem Leitsatz und der Entscheidung bzw. Fundstelle aufgelistet und kurz dargestellt. Teilweise erfolgen solche Rechtsprechungsübersichten auch in alphabetischer Reihenfolge, etwa bei Mängeln der Mietsache. Dort werden Umstände von A wie Altlasten bis Z wie Zweckentfremdungsgenehmigung fehlt aufgelistet, bei denen ein Mangel bejaht wurde.
Das Werk ist absolut auf die Praxis ausgerichtet. Daher wird viel Wert gelegt auf eine umfassende Darstellung der in der Praxis relevanten Rechtsprechung, Literaturmeinungen werden dagegen nur kurz erwähnt. Sehr detailliert sind auch die Ausführungen zur Darlegungs- und Beweislast. An zahlreichen Stellen gibt es praxisbezogene Hinweise. Die Sprache ist bewusst einfach gehalten und ohne unnötiges Juristendeutsch, die Ausführungen damit gut lesbar und auch für Nicht-Juristen verständlich. Der Schwerpunkt liegt auf der Vertragsgestaltung und auf der Handhabung in der Praxis.
Die aktuelle Auflage ist zwei Jahre nach der Vorauflage erschienen und ist auf dem Stand Januar 2019. In ihr wurden zahlreiche neue Entscheidungen eingearbeitet, etwa die neue Entscheidung zur unwirksamen Schriftform-Heilungsklausel.
Der Herausgeber und Autor Kai-Jochen Neuhausist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Dortmund.
Mit dem Handbuch von Neuhaus erhält man ein auf die Praxis ausgerichtetes Komplettpaket aus Erläuterungen und Mustern zum Gewerbemietrecht. Alle in der Praxis relevanten Bereiche sind darin umfassend behandelt. Das Werk eignet sich sowohl für Anfänger als auch für Profis. Neben Anwälten und Richtern gehören auch Mitarbeiter in Immobilienunternehmen und Verwalter zur Zielgruppe. Angesichts des Inhalts und des Umfangs von über 1.600 Seiten ist auch der Preis von 149 EUR mehr als angemessen.