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Rezension: BauGB

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Battis / Krautzberger / Löhr, BauGB, Kommentar, 14. Auflage, C.H. Beck 2019

Von Rechtsanwalt Marco Junk, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Saarbrücken


Das vorliegende Werk kommentiert auf insgesamt 1839 Seiten die Normen des Baugesetzbuches. Daneben gibt es 2 Anlagen, zum einen zu den Bestandteilen des Umweltberichts gem. § 2 Abs.4 und §§ 2a und 4c BauGB und zum anderen zu den Kriterien des § 13 a Abs. 1 S.2 Nr. 2 BauGB. Aber auch wenn nur das BauGB kommentiert ist, werden Regelungen, sofern diese Relevanz für die jeweilige Vorschrift haben und Auswirkungen auf den kommentierten Bereich entfalten, angesprochen z.B. zur Frage des Einfügens in den Gebietscharakter nach § 15 Abs. 1 BauNVO im Rahmen der Besprechung von § 30 BauGB (Rn.28) oder zur Anwendbarkeit der BauNVO generell bei § 34 Abs. 2 BauGB (Rn. 59-65).

Interessant und in der Praxis einer schnellen Lösungsfindung förderlich sind die alphabetischen Zusammenstellungen zu Einzelfällen bestimmter Regelungen. In diesen sehr ausführlichen Übersichten wird es dem Leser ermöglicht konkrete Probleme und dazugehörige Rechtsprechung einfach und schnell aufzufinden. Verwiesen sei insofern z.B. auf die Problematik der Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich. Hierzu werden in der Kommentierung zu § 35 BauGB (Rn. 67) auf 12 Seiten sehr viele, immer wieder auftretende Fallgestaltungen, von Angler- oder Berghütten über Fasanen-, Bienen- oder Fischzucht bis zu Golfplätzen, Kraftwerken oder Tennisplätzen erörtert. Die Tiefe der Bearbeitung und Relevanz für die Praxis zeigt sich aber darin, dass daneben auch so ausgefallene Konstellationen wie die Zulässigkeit von z.B. Torfstechereien, Schneckenzuchtbetrieben oder Go-Kart-Bahnen und Asphaltmischanlagen  angesprochen werden.

Es muss aber erwähnt werden, dass, wie von den Autoren selbst im Vorwort dargestellt, auf die Darstellung der Entstehungsgeschichte der Normen und der Rechtsentwicklung verzichtet wurde, was aber m.E. Für einen Praktikerkommentar nicht oberste Priorität hat. Für solche Fragen muss auf andere Werke zurückgegriffen werden.

Teilweise sind aber bestimmten Themenkomplexen allgemeine Vorbemerkungen vorangestellt, die der Übersicht sehr förderlich sind, z.B. zu den §§ 29-38 BauGB, wo Funktion der im Anschluss besprochenen Vorschriften erläutert und verschiedene Baugebiete grob abgegrenzt werden, um danach ausführlich den bauplanungsrechtlichen Drittschutz v.a. den Nachbarschutz zu erörtern. Praxisrelevante Probleme, zum persönlichen Umfang des Nachbarschutzes werden erörtert, also ob Mieter, Pächter, Miteigentümer, Erbbauberechtigte, Nießbraucher etc. Nachbarn i.S.d. Gesetzes sind oder welche Regelungen überhaupt Nachbarschutz im beplanten oder unbeplanten Bereich genießen. Auch zu Fragen von Verzicht und Verwirkung wird ausführlich Stellung genommen. Somit sind in diesen Vorbemerkungen bereits wichtige normübergreifende Grundlagen dargestellt und im Zusammenhang gut und übersichtlich erläutert.

Die Übersichtlichkeit ist generell hervorzuheben. Zwar sind die Verweisungen auf Urteile und weitere Rechtsprechung im Fließtext mit aufgenommen, was sich etwas negativ auf den Lesefluss auswirkt, aber es gibt ansonsten klare Gliederungen und Strukturen. Jedem Abschnitt ist ein Inhaltsverzeichnis vorangestellt. Die Texte sind gut und nachvollziehbar gegliedert. Einzelne Schlagworte sind fett hervorgehoben, so dass man für viele Fragen nicht mehrere Seiten lesen muss, sondern direkt auf die gesuchte Fragestellung aufmerksam wird.

Wichtig für die Praxis sind außerdem die umfangreichen Ausführungen zu Rechtsschutzmöglichkeiten, wie z.B. bei § 36 BauGB und der Frage der Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde, wo unter Rn. 24 die möglichen Konstellationen des Rechtsschutzes der Gemeinde und sonstige prozessuale Fragestellungen, wie Beiladung der Gemeinde in einem Rechtsstreit über Erteilung einer Baugenehmigung, angesprochen werden.

Es gibt zu einzelnen Fragestellungen auch Muster aus der Rechtsprechung. So gibt es zu der Frage der Verteilungsmaßstäbe für Erschließungsbeiträge (§131 BauGB, Rn. 56/57) z.B. zwei konkrete Beispiele aus der Rechtsprechung, die diese als statthaft angesehen hat und die detailliert dargestellt werden.

Es lässt sich festhalten, dass das vorliegende Werk sehr praxistauglich ist und Wert darauf gelegt wurde, einen schnellen Überblick über die Regelungen des Baugesetzbuches zu liefern, wobei die Kommentierung aber einen beachtlichen Tiefgang aufweist, der auch Lösungsmöglichkeiten zu nicht alltäglichen Problemen aufzeigt. Aufgrund der Übersichtlichkeit und der Fülle der zitierten Rechtsprechung lohnt sich bei allen praktischen Problemen ein Blick in diesen Kommentar.


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