Mann / Sennekamp / Uechtritz – Verwaltungsverfahrensgesetz Großkommentar, 2. Auflage, Nomos 2019
Von Rechtsanwalt Marco Junk, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Saarbrücken
Die 2. Auflage des Großkommentars zum Verwaltungsverfahrensgesetz (1. Auflage: 2014) weist einen beachtlichen Umfang auf und ist (deutlich) ausführlicher als die sonstigen gängigen Kommentare zum VwVfG (Gesamtumfang: 2376 Seiten). Die 103 Normen des VwVfG werden auf 2296 Seiten kommentiert. Im Anschluss daran wird das VwZG besprochen.
Sehr interessant sind die vielen Bezüge zum Besonderen Verwaltungsrecht, was von den Autoren bewusst so umgesetzt wurde und für die tägliche Arbeit sehr hilfreich ist. So sei beispielhaft auf die Kommentierung zu § 49 VwVfG (Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes) verwiesen, wo in den Randnummern 167-191, nach der Darstellung der Allgemeinen Grundsätze, konkret die Anwendbarkeit und Auslegung dieser Norm in verschiedenen Teilbereichen des Besonderen Verwaltungsrechts, also z.B. im Polizei- und Ordnungsrecht, Straßenverkehrsrecht, Ausländerrecht, Baurecht, Beamtenrecht, Hochschulrecht oder Wirtschaftsverwaltungsrecht und vielen weiteren Disziplinen, erörtert wird.
Wie von den Autoren im Vorwort bereits deutlich gemacht wird, ist ein weiterer wichtiger Aspekt der Kommentierung die Darstellung der Einwirkung des Unionsrechts in all seinen Facetten auf das VwVfG und die kommentierten Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts. So ist beispielsweise in § 45 Abs.1 VwVfG (Heilung von Verfahrens- und Formfehlern) ein eigener Abschnitt zu der sehr praxisrelevanten Frage unionsrechtlicher Einwirkungen aufgenommen (Rn. 30-41), in dem u.a. relevante Entscheidungen des EuGH in zeitlicher Reihenfolge dargestellt werden, um im Anschluss konkret die Konsequenzen der Rechtsprechung des EuGH für die Auslegung des § 45 VwVfG aufzuzeigen, z.B. im Hinblick auf das Erfordernis einer Einzelfallprüfung, die zeitliche und sachliche Reichweite, die nachträgliche Legalisierung etc. Dies stellt sehr wichtige Aspekte für die Fallbearbeitung und die juristische Argumentation dar.
Brauchbar für die Praxis ist auch, dass es zu den einzelnen Normen immer einen Abschnitt gibt, in dem dargestellt wird, ob es in den einzelnen Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder abweichende Regelungen gibt und worin die Unterschiede bestehen. So sind abweichende Regelungen im Landesrecht auf einen Blick festzustellen.
Zu dem immer relevanter werdenden Bereich der EU-Eigenverwaltung werden ebenfalls teilweise Ausführungen gemacht, v.a. zu der Frage, ob vergleichbare Regelungen auf EU-Ebene existieren und wie diese Anwendung finden.
Für die Praxis wiederum sehr gut geeignet sind die zu einzelnen Normen dargestellten Möglichkeiten des Rechtsschutzes, nicht nur für den Adressaten eines Bescheides, sondern auch für Behörden oder Dritte.
Generell lässt sich sagen, dass der Kommentar übersichtlich gestaltet ist. Das Schriftbild ist gut lesbar, die Schrift ausreichend groß. Viele Schlagworte sind zur besseren Auffindbarkeit fett gedruckt. Jede Norm ist abgedruckt, dann folgt teilweise ein Literaturverzeichnis und zu jeder Norm eine Gliederung vor der sich anschließenden eigentlichen Kommentierung, bei der die zum Teil sehr umfangreichen Verweise in Fußnoten untergebracht sind, so dass sie den Lesefluss nicht stören.
Das vorliegende Werk ist aufgrund seines Umfanges sehr gut für die Praxis geeignet. Der Kommentar ist so ausführlich und in die Tiefe gehend, dass auch nicht alltägliche Probleme behandelt sind und man Lösungen zu sehr speziellen Fragestellungen findet, ohne weitere Literatur zu Rate ziehen zu müssen. Sehr interessant für den Praktiker machen diesen Kommentar aber daneben die zahlreichen Verweise auf europäische Einflüsse und vor allem die sehr umfangreiche Mitberücksichtigung des Besonderen Verwaltungsrechts, so dass viele Fragestellungen ohne Blick in einen speziellen Fachkommentar, alleine durch das vorliegende Werk bereits beantwortet werden können.