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Rezension: Schuldrecht Besonderer Teil

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Looschelders, Schuldrecht Besonderer Teil, 14. Auflage, Vahlen 2019

Von Wirtschaftsjurist Christian Paul Starke, LL.M., Bad Berleburg



Entsprechend dem jährlichen Erscheinungsrhythmus ist im März diesen Jahres die neueste – nunmehr 14. – Auflage des von Prof. Dr. Dirk Looschelders von der Universität Düsseldorf verfassten Werkes zum besonderen Schuldrecht in der weiß-blauen „Academia iuris“-Reihe von Vahlen erschienen. Mit dieser wurden Literatur und Rechtsprechung auf den Stand von Januar 2019 aktualisiert. Das Werk umfasst inklusive Paragrafen-, Entscheidungs- und Sachregister insgesamt rund 630 Seiten, wovon alleine rund 600 auf den Inhalt entfallen. Als klassisches Lehrbuch ist es auf einen intensiven Gebrauch ausgelegt und eignet sich gut, um Markierungen, Unterstreichungen und Anmerkungen vorzunehmen, ohne dass diese unangenehm durchscheinen würden. Dank seines größeren Formates bleibt es zudem problemlos offen liegen, so dass sich die Arbeit mit dem Buch äußerst angenehm gestaltet.

Zu Beginn des Werkes findet sich eine kurze Übersicht über die sonstigen Lehr- und Fallbücher insbesondere zum besonderen Schuldrecht, aber auch zum allgemeinen Teil des BGB sowie dem Handels- und Sachenrecht. Hinzu kommen einige ausgewählte Kommentare. Diese Übersicht hilft insbesondere Studierenden bei der Suche nach ergänzender Literatur zur Vertiefung oder praktischen Anwendung des Gelernten. Das allgemeine Literaturverzeichnis wird zudem am Ende zahlreicher Abschnitte noch um eine – je nach Relevanz kürzere oder längere – Liste mit konkret themenbezogenen Zeitungsaufsätzen, Festschriftenbeiträgen und Monographien ergänzt, die gute Leseempfehlungen zur Vertiefung der einzelnen Spezialprobleme darstellen. Diese bietet insbesondere bei der Examensvorbereitung eine wichtige Unterstützung für die Leser. Das Sachregister am Ende des Werkes fällt hingegen mit nur 10 Seiten verhältnismäßig kurz aus. So vermisst man hier dann leider auch zentrale Begrifflichkeiten wie etwa die „Beweislastumkehr“ oder die „Einbau“-Fälle. Zusätzlich enthält das Werk aber noch ein gesondertes Paragrafenregister, welches dem Leser die Orientierung enorm erleichtert – vorausgesetzt, er weiß bereits, nach welchen Paragrafen er suchen muss. Damit ist das Paragrafenregister vor allem für bereits mit der Materie vertraute Studierende eine große Hilfe, die das Werk kommentarartig nutzen. Die Orientierungsfunktion dieser beiden Übersichten wird durch die im laufenden Text enthaltenen Hervorhebungen wesentlicher Begrifflichkeiten in Fettdruck noch verstärkt. Die Auswahl der Begriffe ist dabei meist gut gelungen und erleichtert das Auffinden der relevanten Abschnitte, zumal die Verwendung des Fettdrucks überwiegend sparsam erfolgt und damit ihrer Highlighter-Funktion gerecht wird. Darüber hinaus vermag auch die Literaturarbeit zu überzeugen: Während im laufenden Text regelmäßig auf das ergänze Werk des Autors zum Allgemeinen Schuldrecht verwiesen wird, finden sich in den Fußnoten zahlreiche Verweise auf Lehrbücher und Kommentare sowie die Rechtsprechung, anhand derer es gut möglich ist, die Ansichten und die dahinterstehenden Argumentationen nachzuvollziehen.

Das Werk ist in 7 Teile mit insgesamt 16 Abschnitten gegliedert, die wiederum in 74 einzelne Paragraphen aufgeteilt sind. Dabei folgt es dem Aufbau des Gesetzes. Dieser wird in der Einleitung zunächst kurz vorgestellt, bevor in einigen wenigen Worten auf die Thematik der atypischen und typengemischten Verträge eingegangen wird. Die Darstellung des besonderen Schuldrechts beginnt dann mit einer ausführlichen Behandlung des Kaufvertrages als wirtschaftlich wichtigstem Austauschvertrag (§§ 1 – 15). Hieran schließen sich kurze Darstellungen des Tausch- (§ 16), Teilzeit-Wohnrechte- (§ 17) und Schenkungsvertrages (§ 18) als den sonstigen Veräußerungsgeschäften an, bevor im dritten Abschnitt (§§ 19 – 21) das Gelddarlehen sowie der eng damit verzahnte Bereich des Verbraucherkreditrechts erläutert wird. Der zweite Teil behandelt dann die auf zeitweise Überlassung einer Sache gerichteten Vertragstypen, namentlich den Miet- (§ 22 f.), Leasing- (§ 24), Pacht- (§ 25) und Leihvertrag (§ 26) sowie das Sachdarlehen (§ 27). Im dritten Teil geht es dann um die tätigkeitsbezogenen Schuldverhältnisse, also insbesondere die großen Komplexe der Dienstverträge (§ 28 – 30) – und als deren Unterfall den Behandlungsvertrag (§ 31) – und Werkverträge (§ 32 – 35) – mit dem Unterfall des Pauschalreisevertrages (§ 36). Hinzu kommen der Maklervertrag (§ 37), die Auslobung (§ 38), der Auftrag (§ 39), der Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 40), das überaus klausurrelevante Gebiet der Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 42 – 45) sowie der Verwahrungsvertrag (§ 46) und die Gastwirtshaftung (§ 47). Der vierte Teil befasst sich dann mit den sog. Verträgen „über ein Risiko“, also der Leibrente (§ 48) sowie Spiel- und Wettverträgen (§ 49). Im fünften Teil werden die Möglichkeiten zur vertraglichen Sicherung und Feststellung von Forderungen behandelt. Diese umfassen neben dem klassischen Bürgschaftsvertrag (§ 50) auch den Vergleich (§ 51) sowie das Schuldversprechen und das Schuldanerkenntnis (§ 51). Im sechsten Teil wird dann ausführlich das Bereicherungsrecht der § 812 ff. BGB dargestellt (§ 53 – 57), bevor im siebten und letzten Teil das Deliktsrecht der §§ 823 ff. BGB folgt (§ 58 – 72). Im Zusammenhang mit diesem wird auch die Thematik der Gefährdungshaftung behandelt (§ 73 f.). Somit umfasst das Werk inhaltlich alle examensrelevanten Aspekte aus dem Bereich des besonderen Schuldrechts.

Positiv hervor sticht dabei vor allem die didaktische Aufbereitung des Stoffes: Zunächst arbeitet das Werk mit einer Vielzahl von Beispielsfällen, die den zuvor abstrakt erläuterten Stoff direkt im Anschluss praktisch veranschaulichen. Diese sind in der überwiegenden Mehrzahl unmittelbar der Rechtsprechung des BGH entnommen und befassen sich dementsprechend häufig mit schwierigen Abgrenzungsfragen. Zudem gibt es an zahlreichen Stellen grau hinterlegte Kästen mit „Hinweisen“, die sich auf die praktische Fallbearbeitung in Klausuren und Hausarbeiten beziehen, sowie „Vertiefungen“, in welchen insbesondere Streitstände und Auslegungsfragen näher ausgeführt werden. Vereinzelt finden sich darüber hinaus auch Schemata, die die Systematik insbesondere bestimmter Rechte zueinander noch einmal grafisch verdeutlichen. Durch all diese Gestaltungsmittel wird der Lesefluss deutlich verbessert und die schwierige Materie anschaulicher gemacht, was dem Leser das Verinnerlichen des Stoffes enorm vereinfacht. Negativ anzumerken ist allerdings, dass bei der Anpassung des Werkes an die Neunummerierung der §§ 474 ff. BGB offensichtlich einige Fehler unterlaufen sind (z.B. § 2 Rn. 7, § 3 Rn. 24). Hier sollten die entsprechenden Verweise auf das Gesetz für die nächste Auflage noch einmal kritisch durchgesehen werden.

Als Lehrbuch richtet sich das Werk grundsätzlich sowohl an Studierende am Anfang ihrer juristischen Ausbildung als auch an Examenskandidaten. Aufgrund der enormen Detailtiefe in der Darstellung dürfte es erstere allerdings zum Teil noch überfordern. Dieser Umstand macht es aber gerade für Studierende im fortgeschrittenen Studium und in der Examensvorbereitung umso wertvoller: Diese erhalten mit dem Werk eine vorzügliche und umfassende Darstellung des gesamten prüfungsrelevanten Wissens aus dem besonderen Schuldrecht, die gut verständlich aufbereitet und anschaulich verpackt ist. Aus diesem Grund zählt der Looschelders auch in seiner neusten Auflage zur absoluten Pflichtlektüre für die großen Übungen im Zivilrecht und kann auch allen Examenskandidaten nur wärmstens empfohlen werden. Wer sich die Zeit nimmt, das Werk intensiv durchzuarbeiten, wird so schnell von keinem Sachverhalt mehr vor unbekannte und vermeintlich unlösbare Probleme gestellt werden.


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