Gummer / Weipert, Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts – Band 2, 5. Auflage, C.H. Beck 2019
Von RA Christoph R. Müller, Leipzig
Aus der Reihe „Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts“ ist parallel zum Band 1, der kürzlich hierbesprochen wurde, auch Band 2 erschienen. Das ebenfalls von Hans Gummert und Lutz Weipert herausgegebene Werk schließt da an, wo Band 1 endet, und komplementiert damit die Darstellungen des Personengesellschaftsrechts in der Reihe.
Dementsprechend befasst sich das Werk mit den im Band 1 noch nicht behandelten, etwas komplexeren, in der Praxis aber durchaus weit verbreiteten Rechtsformen der KG (1. Teil) und der GmbH & Co KG (2. Teil). Thematisch in diesen Bereich passend wird auch die Publikums-KG (3. Teil) behandelt, ehe zur Stillen Gesellschaft (4. Teil) und daran anschließend zu den Fragestellungen rund um die fehlerhafte Gesellschaft (5. Teil) mit Blick auf die Stille Gesellschaft und die (Anlage-)Kommanditgesellschaft ausgeführt wird.
Im Vergleich zur Vorauflage sind die Änderungen überschaubar. Die Struktur und der Aufbau wurden beibehalten. Auch auf der Ebene der Autoren gibt es kaum Änderungen. Inhaltlich gab es keine fundamentale gesetzgeberische Neuerung oder Revolution in der Rechtsprechung. So kann das Werk fundiert die Rechtslage unter Einbeziehung der aktuellen Rechtslage darstellen, ohne die bewährte Darstellung zu ändern; und die hat es nach wie vor in sich. Durchweg bemühen sich die Autoren mit Erfolg die zum Teil komplexen Regelungen mit all ihren speziellen Beziehungen nachvollziehbar darzustellen. Ein Gewinn für Erstnutzer wie langjährige Leser dieses Werkes.
Wenn es gleichwohl etwas zu kritisieren gibt, sind es nur Kleinigkeiten. So sind die einzelnen in Paragrafen geordnete Abschnitte zwar mit Kürzeln wie KG, GmbH & Co KG oder StG gekennzeichnet, so dass man sich leicht orientieren kann, in welchem Teil des Werkes man sich befindet. Allerdings hat sich zum Beispiel bei § 95 der sich mit der fehlerhaften Stillen Gesellschaft beschäftigt, der Fehlerteufel eingeschlichen. Hier wird KG statt StG verwendet.
Weiterer Verbesserungsbedarf liegt in der Zitierweise der Gerichtsentscheidungen. Während gerade im ersten Band noch der Eindruck vorherrschte, dass überwiegend mit Aktenzeichen und Entscheidungsdatum zitiert wird, scheint dies bei der Mehrheit der Autoren im Band 2 anders zu sein. Hier wird weiterhin an der überkommenen Zitierung von Fundstellen festgehalten. In Zeiten der Datenbankrecherche ein eher hinderliches Vorgehen zur Angabe von Referenzen. Hier liegt aus Sicht des Rezensenten tatsächlich Verbesserungspotential.
Das war es aber auch schon, was man an dem Werk kritisieren könnte. Inhaltlich ist es über jeden erkennbaren Zweifel erhaben. Es ist eine echte Referenz. Wie schon für Band 1 gilt auch hier, dass jeder Praktiker, gleich ob Anwalt, Richter, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer froh sein sollte, dieses Buch bei Fragen zur KG, GmbH & Co KG, Publikums-KG oder zur Stillen Gesellschaft im unmittelbaren Zugriff zu haben. Selten werden so umfassend wie fundiert, nachvollziehbar wie übersichtlich in einem Werk die relevanten Fragen beantwortet. Ein Musthaveauch für die Praktiker, die nur gelegentlich in diesem Bereich praktizieren, gleichwohl aber richtige Lösungen für ihre Fragen suchen. Dank der ausführlichen Darstellung, in der die einzelnen Autoren sich nicht scheuen, ihre Meinung zu vertreten, ist das Buch auch für den wissenschaftlichen Gebrauch geeignet.