Brox / Walker, Besonderes Schuldrecht, 43. Auflage, C.H. Beck 2019
Von Wirtschaftsjurist Christian Paul Starke, LL.M., Bad Berleburg
Entsprechend dem jährlichen Erscheinungsrhythmus ist im März dieses Jahres die neuste – nunmehr 43. – Auflage des von Prof. Dr. Hans Brox begründeten und von Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker von der Universität Gießen fortgeführten Werkes zum besonderen Schuldrecht in der rot-weißen „Grundrisse des Rechts“-Reihe von C.H. Beck erschienen. Mit dieser wurden Literatur und Rechtsprechung auf den Stand von Januar 2019 aktualisiert. Das Werk umfasst insgesamt rund 770 Seiten, wovon 720 Seiten auf den Inhalt entfallen. Als klassisches Lehrbuch ist es auf den studentischen Gebrauch ausgelegt und eignet sich gut, um Markierungen, Unterstreichungen und Anmerkungen vorzunehmen, ohne dass diese unangenehm durchscheinen würden. Allerdings neigt es als Softcover dazu, bei der Arbeit leicht zuzuschlagen und bei regem Gebrauch schnell auszufransen.
Zu Beginn des Werkes findet sich eine ausführliche Übersicht über die sonstigen Lehrbücher, Kommentare und Fallbücher zum Schuldrecht sowie einige – für den normalen studentischen Gebrauch weniger relevante – Werke speziell zur Schuldrechtsreform von 2002. Diese hilft insbesondere Studierenden bei der Suche nach ergänzender Literatur zur Vertiefung oder praktischen Anwendung des Gelernten. Das allgemeine Literaturverzeichnis wird zudem für jedes Unterkapitel – hier bezeichnet als Paragraphen – noch um eine kurze Liste mit konkret themenbezogenen Werken ergänzt, die häufig gute Leseempfehlungen zur Vertiefung einzelner Spezialprobleme enthalten. Dies stellt insbesondere bei der Examensvorbereitung eine wichtige Unterstützung der Leser dar. Das Stichwortverzeichnis am Ende des Werkes umfasst rund 35 Seiten und erleichtert dem Nutzer die Orientierung teils erheblich. Zusätzlich zu diesem enthält das Werk noch ein gesondertes Paragrafenregister. Die Orientierungsfunktion dieser beiden Übersichten wird noch durch die im laufenden Text enthaltenen Hervorhebungen wesentlicher Begrifflichkeiten in Fettdruck verstärkt. Die Auswahl der Begriffe ist dabei meist gut gelungen und erleichtert das Auffinden der relevanten Abschnitte, zumal die Verwendung des Fettdrucks sparsam erfolgt und damit ihrer Highlighter-Funktion gerecht wird. Leichte Kritik ist hinsichtlich der Nachweistechnik zu üben: Zwar arbeitet das Werk mit Fußnoten, was der Übersichtlichkeit sehr zuträglich ist. Hiervon sind allerdings verhältnismäßig wenige vorhanden. Diese sind aber wiederum gut ausgewählt und oft zugleich mit mehreren Fundstellen versehen.
Das Werk ist in 9 Kapitel mit insgesamt 54 Unterkapiteln gegliedert. Dabei folgt es dem Aufbau des Gesetzes. Nach einer kurzen Einführung in Aufbau und Entwicklung des Schuldrechts beginnt Kapitel 1 deshalb direkt mit einem der wichtigsten Bereiche des besonderen Schuldrechts, wenn nicht sogar dem Wichtigsten: dem Kaufvertrag (§§ 1 – 7). Besonders hervorzuheben sind hier die Darstellungen der Pflichten der Vertragsparteien (§ 2) und deren Ansprüche bei einer Pflichtverletzung (§§ 3 – 6). Darüber hinaus befasst sich das Kapitel auch mit dem Tausch (§ 8) und der Schenkung (§ 9). Kapitel 2 behandelt insbesondere die Miet- (§§ 10 – 13) und Pachtverträge (§ 14) sowie die Themen Leasing (§ 15), Leihe (§ 16) und Darlehen (§ 17). Während sich das 3. Kapitel mit Dienst- (§§ 19 – 21) und Behandlungsverträgen (§ 22) befasst, geht es in Kapitel 4 um Werkverträge (§§ 23 – 27) und ähnliche Verträge, wie den z.B. den Pauschalreisevertrag (§ 28). Kapitel 5 widmet sich neben dem Auftrag und den Geschäftsbesorgungs- und Maklerverträgen (§ 29) auch der Verwahrung (§ 30), Beherbergung sowie der Gastwirtshaftung (§ 31). In Kapitel 6 werden u.a. die Bürgschaft (§ 32), der Vergleich und das Schuldanerkenntnis (§ 33) sowie die Wette (§ 34) behandelt. Das 7. Kapitel befasst sich mit der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 35 – 38). Dabei wird zwischen der berechtigten (§ 36), der unberechtigten (§ 37) und der Eigengeschäftsführung (§ 38) unterschieden. In Kapitel 8 wird dann ausführlich die Thematik der ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 39 – 43) dargestellt. Zum Abschluss folgt im 9. Kapitel noch das Recht der unerlaubten Handlungen (§§ 44 – 54). Besonders hervorzuheben ist hier die Verletzung von Rechtsgütern und absoluten Rechten (§ 45), die Verletzung eines Schutzgesetzes (§ 46) sowie die sittenwidrige Schädigung (§ 47). Daneben werden aber z.B. auch die Amtspflichtverletzung (§ 49) und die Haftung mehrerer Personen (§ 51) thematisiert. Für den Leser sind hier der Schadensersatz bei unerlaubter Handlung (§ 52) und der Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch (§ 53) besonders wichtig. Doch auch die Gefährdungshaftung z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz (§ 54) bleibt in der Darstellung nicht außen vor.
Positiv hervorzuheben ist, dass das vorliegende Werk sehr viele Beispiele, Schemata und grafische Übersichten enthält, welche dem Leser das Verinnerlichen des Gelesenen enorm vereinfachen. Die Beispiele sind dabei regelmäßig mit Urteilsangaben versehen (z.B. S. 36 zum körperlichen Defekt eines Hundes und zur fehlenden Verkehrssicherheit eines Kraftfahrzeugs). Zudem werden die Schemata durch einen Kasten klar vom restlichen Text abgetrennt. Ebenfalls positiv fallen die zahlreichen kleineren Fälle auf, sodass es sich quasi zusätzlich um ein integriertes Fallbuch handelt. Zur Auflösung der Fälle wird auf eine oder mehrere Randnummern verwiesen, sodass eine räumliche Distanz zwischen Sachverhalt und Falllösung besteht. Der Leser kann sich also erst einmal selbst Gedanken machen, wie der Fall zu lösen sein könnte. Allerdings ist zu beachten, dass die Lösungen nicht im Gutachtenstil präsentiert werden. Der Leser sollte sich dessen bewusst sein und hierzu bei Bedarf zusätzlich auf ein „richtiges“ Fallbuch zurückgreifen. Darüber hinaus beschränkt sich die Darstellung auch nicht nur auf die zwingend notwendigen Ausführungen. Vielmehr wird dem Leser oftmals zusätzlich nützliches Hintergrundwissen mitgeliefert (z.B. S. 62 ff. zur Rechtsprechung zu den Aus- und Einbaukosten bis zum 31.12.2017).
Das Werk richtet sich als Lernbuch primär an Anfänger im juristischen Bereich, sprich Studenten in den ersten Semestern, und dient als Einstieg in das besondere Schuldrecht. Die Sprache sowie die Umschreibung der juristischen Fachbegriffe sind dabei auch für diese Zielgruppe gut verständlich. Darüber hinaus weisen die Texte einen angenehmen Lesefluss auf. Allerdings fällt auf, dass vergleichbare Werke anderer Autoren die doch zumeist als „trockenen Stoff“ empfundene Rechtsmaterie mit mehr Witz auflockern: Dies gilt insbesondere für die kleinen, integrierten Fälle, welche häufig mit interessanten Überschriften und einfallsreichen Geschichten versehen sind. Selbst die Personen werden häufig konkret mit Namen benannt und kommen in den Fällen immer wieder vor, sodass sich ein gewisser Wiedererkennungswert ergibt. Im vorliegenden Werk werden die Personen hingegen nur mit „V“, „K“, „D“ etc. bezeichnet und interessante Überschriften zu den einzelnen Fällen sucht der Leser ebenfalls vergebens. Jedoch ist es Geschmackssache, ob der Leser den einen oder den anderen Stil bevorzugt.
Im Ergebnis kann somit festgehalten werden, dass sich dasvorliegende Werk besonders für Studierende in den Anfangssemestern als Einführung in Materie des besonderen Schuldrechts eignet. Aber auch solche Leser, welche den Stoff – insbesondere zur Examensvorbereitung – lediglich wiederholen möchte, können bedenkenlos zugreifen. Vor allem die sehr vielen Beispiele und Schemata erleichtern das Lernen enorm. Zwar beinhaltet das Werk auch zahlreiche Fälle. Allerdings sollte der Leser hier besser zusätzlich noch ein extra Fallbuch zu Hilfe nehmen.