Böttiger / Körtek / Schaumberg (Hrsg.), Sozialgesetzbuch III Arbeitsförderung, 3. Auflage, Nomos 2019
Von RAin, FAin für Sozialrecht Marianne Schörnig, Düsseldorf
Der stetige Reformeifer des Gesetzgebers macht es im Unterschied zur Vorauflage anscheinend notwendig, wieder einmal einige Änderungen in der personellen Zusammensetzung des Autorenteams vorzunehmen. Schon im Vergleich zur Erstauflage war ein Teil des Autorenteams ausgetauscht worden. Ob die Flut von Gesetzesänderungen die ausgeschiedenen Autoren zur Aufgabe gezwungen hat oder die Arbeitsflut einfach keine Zeit mehr für den "Hauptjob"übrig ließ, lässt sich dem Vorwort der Herausgeber nicht entnehmen. Allerdings ist auffällig, dass von der ersten zur zweiten Auflage sieben Jahre verstrichen waren und eine gewaltige Zahl an Änderungen eingepflegt werden musste, während zwischen der zweiten und der nun vorliegenden dritten Auflage gerade einmal vier Jahre verstrichen sind. Der Umfang an Änderungen ist aber keineswegs kleiner: Allein 14 (!) z.T. "nur" geänderte Gesetze (Integrationsgesetz u. a.), z.T. ganz "neue" Gesetze (u. a. Bundesteilhabegesetz); dazu im größeren Stil als bisher eingearbeitete Judikatur. Während in den beiden Vorauflagen die Autoren in der Mehrheit aus der Lehre stammten, sind jetzt hauptsächlich Autoren aus der Judikatur hinzugekommen. Die Kommentierungen der einzelnen Paragraphen erwecken auch den Eindruck, als würden Fußnoten in größerem Umfang als früher eingearbeitet. Diese Fußnoten sind zum größten Teil Rechtsprechung und fast ausschließlich Urteile der höchsten deutschen Gerichte (BSG mit einigen wenigen Fundstellen BAG).
Der Aufbau ist die klassische Kommentierung: Inhalts- Bearbeiter- und Abkürzungsverzeichnis, gefolgt von der eigentlichen Kommentierung des SGB III, jeweils beginnend mit einem eigenen Inhaltsverzeichnis; des Weiteren allgemeinen Ausführungen zur Norm (Normzweck, Gesetzeshistorie, systematische Stellung) und schließlich die eigentliche absatzweise Kommentierung zum Regelungsgehalt der Vorschrift. Als Hilfsmittel in der Ausbildung dient der Kommentar nicht: Prüfungsschemata sind durchaus enthalten (§ 165 SGB III bei der Überprüfung des Anspruchs auf Insolvenzgeld), aber "prüfungsträchtige" Vorschriften wie beispielsweise § 159 SGB III (Ruhen bei Sperrzeit) hätten dafür eher getaugt.
Der Kommentar arbeitet (wie immer in der LPK – Reihe) gänzlich ohne Fundstellen im Fließtext, sondern verweist auf entsprechende Fußnoten am Fuß der jeweiligen Seite. Das ist zwar Geschmackssache, aber meines Erachtens praxisuntauglich: Erstens ist der Praktiker gezwungen, ständig zwischen Fließtext und Seitenende hin- und herzu springen, zweitens finden sich die Fußnoten so "geballt", dass man schon den Zeigefinger zur Hilfe nehmen muss, um bei dem sehr kleinen Schriftbild auch noch die passende Fußnote von bis zu sieben Anmerkungen auf einer Seite zu finden. Dieses Schriftbild der Fußnoten verwirrt eher als dass es weiterhilft. Mit Zeit und Ruhe wird man sicherlich fündig, aber praxisfreundlich ist das nicht, auch wenn es anerkennenswert ist, wie viel Rechtsprechung zusammengetragen und eingearbeitet wurde.
Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz werden im Übrigen noch einmal gesondert in einem eigenen Abschnitt als Anhang erläutert. Im Vergleich zur vorhergehenden Fülle an Informationen ist dieser regelrecht karg und enthält keine Fußnoten!
Natürlich stehen die Herausgeber immer vor dem Spagat, welche relevanten Verordnungen sie abdrucken sollen und ob die Langfassung sein muss oder eine Zusammenfassung reicht. Recht machen kann man es keinem. Weder einem Praktiker, der auf schnelle Lösungen aus ist und das als überflüssig empfindet, noch dem Lehrenden, der der Sache "auf den Grund gehen" will (was nicht heißen soll, dass alle Praktiker oberflächlich sind). Dieses wurde dadurch gelöst, dass wichtige Verordnungen (z. B. die Vereinbarung zur Vermeidung von Doppelbegutachtungen zwischen Bundesagentur für Arbeit und Deutscher Rentenversicherung zu § 145) nur noch in Auszügen dargestellt werden.
Insgesamt scheint der Kommentar mehr auf die Praxis ausgerichtet zu sein als noch die Vorauflage. Angesichts der Menge an Veränderungen seit 2015 war das auch nötig.