Klebeck / Dobrauz, Rechtshandbuch Digitale Finanzdienstleistungen, 1. Auflage, C.H. Beck 2018
Von RA Dr. Tilman Schultheiß, Dresden
Nachdem digitale Finanzdienstleistungen insbesondere in Gestalt von Online-Crowdfunding-Plattformen, Kryptowährungen oder Robo-Advice bereits seit einiger Zeit eine weiter wachsende praktische Bedeutung entfalten und auch medial sehr präsent sind, gelangen nun auch sukzessive die ersten Handbücher für die Rechtswissenschaft zu diesen Themen auf dem Markt. Noch steht die Menge der verfügbaren Spezialliteratur in keiner Relation zu bereits bestehender Bedeutung und künftigem Potenzial dieser Arten von Dienstleistungen. Insbesondere sind geschlossene Darstellungen noch rar, während diese Themen natürlich mittlerweile zunehmend Gegenstand einzelner Kommentierungen, Aufsätze oder Abschnitte in Handbüchern geworden sind. Das vorliegende Buch gehört damit zu einer der ersten geschlossenen Darstellungen zu diesen Themen. Das Autorenteam ist ausschließlich aus Praktikern aus dem DACH-Raum zusammengesetzt, wobei mit Ulf Klebeck kein Unbekannter, sondern ein wissenschaftlich höchst aktiver Praktiker als Herausgeber fungiert.
Das Buch ist in acht Kapitel mit vollkommen eigenständigen Themenkomplexen gegliedert. Das Buch beginnt mit einem Kapitel über digitale Finanzdienstleistungen in der Schweiz, woran sich die Kapitel zu den klassischen FinTech-Themen Crowdfunding und Digital Asset Management bzw. Robo-Advice anschließen. Kapitel vier befasst sich mit Digital Trading und Kapitel fünf mit Digital Payment. Zwei relativ kurze Kapitel befassen sich im Anschluss mit Blockchain und Kryptowährungen bzw. RegTech im lokalen und internationalen Aufsichtsrecht. Schließlich endet das Buch mit einem Kapitel über InsurTech.
Eine wesentliche Besonderheit des Buchs besteht darin, dass sämtliche Themen für die sogenannte DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz) aufbereitet werden – vor diesem Hintergrund ist es also nachvollziehbar, bereits im ersten Kapitel auf die digitalen Finanzdienstleistungen in der Schweiz einzugehen. Überlegenswert ist es aus meiner Sicht, die Themen dieses ersten Kapitels den weiteren Kapiteln zuzuordnen, da die weiteren Kapitel ohnehin jeweils die besondere Situation in der Schweiz (neben der Situation in Deutschland und Österreich) beleuchten. Die Ausrichtung auf die DACH-Region erscheint mir ebenso innovativ wie folgerichtig, da zum einen der Bereich der digitalen Finanzdienstleistungen gerade wegen deren Ubiquität in einem höheren Maße als klassische Bankdienstleistungen international, zumindest aber europäisch und länderübergreifend ausgerichtet ist, und da zum anderen gerade die Länder der DACH-Region (zu welcher mitunter auch Luxemburg und Liechtenstein gerechnet werden) im Bereich der Finanzdienstleistungen als sehr fortschrittlich anzusehen sind. Vergleichbare Handbuch-Modelle existieren beispielsweise auch für das Investmentrecht, das aus verschiedenen Gründen traditionell auch bei deutschen Fonds-Gesellschaften häufig auf Luxemburg ausgerichtet ist.
Zunächst habe ich mir das zweite Kapitel zum Thema Crowdfunding näher angesehen. Diese Form der Finanzierung hat in Europa gerade in den letzten zehn Jahren an erheblicher Bedeutung gewonnen und die DACH-Region war auch hier sehr fortschrittlich. Vor diesem Hintergrund ist es erstaunlich, dass bislang weder der nationale noch der europäische Gesetzgeber mit der gewohnten Flut engmaschiger aufsichtsrechtlicher Regelungen reagiert haben. Dies hat auch den Hintergrund, dass Crowdfunding als alternative Finanzierungsform vom Gesetzgeber schon von Beginn an wohlwollend betrachtet wurde. Das vorliegende Buch geht im zweiten Kapitel, das sich über gut 100 Seiten streckt, in einer beachtlichen Breite und Tiefe auf diese Erscheinungsform der Finanzierung ein. Die Praxis der Rechtswissenschaftler ist es bislang (anders als etwa die Betriebswirtschaftler oder die „Gründerszene“, für welche zahlreiche Werke auf dem Markt sind) gewohnt, über das Crowdfunding nur mehr oder minder mosaikartige Darstellungen in zivilrechtlichen, aufsichtsrechtlichen oder strafrechtlichen Gesamtwerken, aber eben keine geschlossene Darstellung zu finden. Schon allein vor diesem Hintergrund ist es aus meiner Sicht begrüßenswert, dass sich das vorliegende Werk dem Crowdfunding mit einer umfangreichen Komplettübersicht widmet.
Auch das Kapitel zum Crowdfunding beleuchtet die Rechtslage im DACH-Raum. Allerdings wird der Schwerpunkt zu Recht auf die Regulierung in Deutschland gelegt. Dabei widmet das Werk jeweils einen erheblichen Anteil der Ausführungen dem Gesetzgebungsverfahren und der jeweiligen Rechtsentwicklung, was nach meinem persönlichen Geschmack durchaus hätte etwas kürzer ausfallen können. Auf der anderen Seite leidet darunter keineswegs die Detailtiefe der Ausführungen zum Bereich der Rechtsanwendung (d.h. materielle und prozessuale Fragen), der vor allem in der Praxis von Bedeutung ist. Hierbei ist hervorzuheben, dass die Darstellung des aufsichtsrechtlichen Bereichs nicht nur hinsichtlich der überhaupt maßgeblichen aufsichtsrechtlichen Regime (VermAnlG, KWG, GewO, ZAG oder KAGB etc.) und deren Zusammenstellung eine Herausforderung darstellt, sondern auch hinsichtlich der Komplexität dieser jeweiligen Normkomplexe für sich genommen.
Treffsicher führt das vorliegende Buch insoweit in diese maßgeblichen Normen ein und weist auf zahlreiche in der Praxis immer wieder relevante Fragestellungen hin, mit denen sich sowohl der Beaufsichtigte als auch die Aufsicht befassen müssen. Die verfügbare Spezialliteratur sowie behördliche Stellungnahmen (etwa der BaFin und der ESMA) werden hierbei sehr umfangreich berücksichtigt. Aus meiner Sicht eignet sich dieser Abschnitt daher hervorragend, um Projekte im Crowdfunding-Bereich aus Sicht der rechtsberatenden Berufe zu begleiten (oder eben zu beaufsichtigen). Für die Ausbildung ist dieser Bereich wohl von vornherein nur etwas für besonders Interessierte und der Parforceritt durch die maßgeblichen aufsichtsrechtlichen Vorgaben dürfte jeden Neuling vor enorme Herausforderungen stellen – was freilich nicht der Darstellung im vorliegenden Buch anzulasten ist.
Außerdem habe ich mir das sechste Kapitel zu den Themen Blockchain und Kryptowährung näher angesehen, das mit knapp 50 Seiten noch vergleichsweise übersichtlich gestaltet ist, in den kommenden Jahren und den nächsten Auflagen des Buches aber sicherlich gegenüber den anderen Themengebieten überproportional wachsen wird. Schon im zurückliegenden Jahr gab es die ersten in der Branche mit Spannung erwarteten Urteile zur Einordnung von Bitcoin – so entschied etwa das KG, dass es sich bei Bitcoin nicht um ein Finanzinstrument im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG in der maßgeblichen Fassung handele (Urteil vom 25.09.2018, Az. (4) 161 Ss 28/18 (35/18)). Diese Entscheidung hat deshalb erhebliche Brisanz, weil die BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde die gegenteilige Auffassung vertritt und Bitcoin als Rechnungseinheit im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG qualifiziert. Nicht nur dieser Streit wird in den kommenden Jahren für Diskussionen in Rechtsprechung und Literatur sorgen.
Zunächst gilt auch für dieses Kapitel das für den Bereich des Crowdfunding (siehe oben) Gesagte, dass die hierzu bislang verfügbaren Quellen durchaus übersichtlich sind. Das vorliegende Buch verwendet einen recht großen Aufwand für die Beschreibung der Funktionsweise und der verschiedenen Erscheinungsformen von Blockchain und Kryptowährungen. Bei dem Bereich der regulatorischen Aspekte wäre auch eine genauere Betrachtung Deutschlands wünschenswert gewesen – die Herausgeber haben sich hier für einen Überblick über die internationalen Regelungen, die EU und die Schweiz entschieden. Da gerade auch in Deutschland entsprechende Diskussionen für das KWG im Gange sind (siehe oben), wäre es sicherlich ein Gewinn, dies in künftigen Auflagen zu berücksichtigen. Sehr hilfreich sind die Ausführungen im vorliegenden Buch zu den regulatorischen Vorgaben in der EU, wobei insbesondere die E-Geld-Richtlinie, die Zahlungsdiensterichtlinie sowie die MiFID II ebenso eine Rolle spielen, wie die EU-Prospektverordnung sowie die Marktmissbrauchsverordnung. Hier gibt das Werk eine gestraffte Darstellung der jeweiligen Einordnung. Angesichts der weitgehend ungeklärten Fragen im Detail ist diese überblicksartige Darstellung nachvollziehbar. In Zukunft wird auch dieser Abschnitt voraussichtlich deutlich anwachsen.
Insgesamt ist das vorliegende Buch für die Praxis zu empfehlen, soweit eine Beratung in den DACH-Regionen erbracht wird. Die spezielle Zielstellung – Handlungshilfe für Rechtsanwender innerhalb der DACH-Regionen – bringt es mit sich, dass das Buch als schneller Einstieg in die Materie z.B. im Rahmen der Ausbildung weniger geeignet ist. Freilich hat ein Rechts-Handbuch einen solchen Anspruch auch nicht und sollte es auch nicht haben. Durch die Zusammensetzung des Herausgeber- und Autorenkreises aus der Praxis gelingt es dem Buch, treffsicher auf die jeweiligen Beratungs- und Gestaltungsbedarfe und deren rechtliche Rahmenbedingungen hinzuweisen. Aus meiner Sicht ist das Buch daher ein großer Gewinn für die Branche.