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Rezensionen: Fälle und Lösungen zum RVG

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Schneider, Fälle und Lösungen zum RVG, 5. Auflage, Anwaltverlag 2019

Von Richter am Amtsgericht Carsten Krumm, Dortmund


„Dieses Buch erschlägt mich!“. Das kam mir als erstes in den Sinn, als ich Schneiders„Fälle und Lösungen zum RVG“ in der Hand hielt. Ein echtes Monsterbuch von über 1600 Seiten. Über 2300 Berechnungsbeispiele aus allen erdenklichen Rechtsgebieten hat Schneider für diese mittlerweile 5. Auflage des Buches zusammengestellt. Die Berechnungsschemata sind zumeist ähnlich aufgemacht: Die Überschrift weist auf das Thema und die Position des abrechnenden Anwalts im Verfahren hin. Anschließend erfolgen einige gebührenrechtliche Basics und schließlich die tabellarische RVG-Rechnung. Teilweise wird anschließend noch auf mögliche Fallabweichungen und ihre Konsequenzen für die Abrechnung hingewiesen.

Für Beginner des Gebührenrechts findet sich in den ersten Buchkapiteln Grundsätzliches, also eine Art „Allgemeiner Teil“. Hierzu zählen etwa eine ca. 40-seitige Einleitung, in der es um Grundbegriffe, wie z.B. den Begriff der Angelegenheit, die Wertermittlung oder auch das Anfallen von Auslagen geht. Wie grundsätzlich zu berechnen ist, wird von Schneider erstmals in § 2 dargestellt. Es folgen dann ausführliche Kapitel zur Geltendmachung von Forderungen gegen die Staatskasse oder auch zu Auslagen oder Geltendmachung von Gebührenforderungen gegen den eigenen Mandanten.

Sodann wird das Buch in einzelne Paragrafen unterteilt nach Themenschwerpunkten. Schneider stellt hier etwa die Prüfung der Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln dar, die Gebührenrechnung in Fällen von Mediation oder bei der Erstellung von Rechtsgutachten. Weitere Schwerpunkte hier zu Beginn sind Fragen der Gebührenberechnung in Beratungshilfesachen, in Mahnverfahren oder auch in Güte- und Schlichtungsverfahren. Einen erwartungsgemäß großen Bereich stellt dann das „normale“ zivilgerichtliche Verfahren dar, das fast 500 Seiten in Anspruch nimmt. Im Anschluss geht es weiter zu den typischen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu arbeitsgerichtlichen Angelegenheiten, der Berechnung in Familiensachen, verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, steuer- und sozialrechtlichen Themen, zur Gebührenberechnung im Rahmen der Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung und schließlich auch zu Fragen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts.

Mit dieser umfassenden Themenpalette wird die anwaltliche Tätigkeit eines „Durchschnittsanwalts“ sicher zu 99 % erfasst.

Es finden sich aber neben Berechnungsvorlagen auch Ausführungen zu anderen mit der Gebührenberechnung ursächlich zusammenhängenden Fragen, wie etwa zur Rechtsdurchsetzung und zu Vergleichsformulierungen. Dabei soll hier nicht der Eindruck vermittelt werden, es handele sich bei dem Werk irgendwie auch um eine Art Formularbuch. Genau das war nicht die Absicht Schneiders. Er zeigt vielmehr das „Wie des Rechnens“, nicht das „Verpacken der Rechnung“.

Für mich interessant waren gerade die OWi- und Strafdarstellungen, da ich selbst auch in diesem Bereich kommentiere. In die Ausführungen hierzu habe ich dann auch intensiver reingeschaut. Die Strafsachen sind natürlich ausführlicher dargestellt als die Bußgeldsachen. Letztere beginnen mit einem Mini-Überblick und allgemeinen Erörterungen zu Beratungstätigkeiten, Gutachten und Prüfungen von Rechtsmittelerfolgsaussichten und den Gebühren des Verteidigers im Rahmen der verschiedenen Verfahrensabschnitte. Schneiderstellt die verschiedenen Gebührenstufen und ihre Ermittlung dar und auch die Grundsätze zum Entstehen der Grundgebühr. Für all das braucht er in prägnanter Form nur 3 oder 4 Seiten. Ganz klar: Wer mehr wissen will, muss dann einfach in Kommentaren schauen – bei der ohnehin schon gegebenen Dicke des Buches wäre dies auch gar nicht anders möglich. Sodann arbeitet sich Schneider durch das Bußgeldverfahren und zwar beginnend mit den Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und der einfachsten Konstellation: Abrechnung bei Verteidigung in diesem Verfahrensabschnitt, die damit endet, den Bußgeldbescheid nicht anfechten zu lassen. Schneiderstellt hier jeweils die Gebührenberechnung nach Gebührenstufen vor. Wer also derartiges Standardwerk abrechnet, der braucht nur von Schneider abzuschreiben. Gerade Gelegenheitsverteidiger, Berufsanfänger oder selten im Bußgeldrecht tätige anwaltliche „Einzelkämpfer“ werden sich hierüber freuen. Sodann arbeitet sich Schneider gebührenrechtlich mit äußerster Detailversessenheit durch das gesamte OWi-Verfahren: Gerichtliches Verfahren, Trennung und Verbindung, Übergang ins Strafverfahren, Einstellung, Einspruchsrücknahme, Rechtsmittelrecht, Beschlussverfahren und auch eigene Ordnungswidrigkeitenanzeigen sind nur einige der Themen, die abgehandelt werden. Damit ist das Buch ein echter gebührenrechtlicher Fundus. Der Strafabschnitt ist ebenso detailversessen gestaltet und enthält noch zahlreiche weitere Gesichtspunkte. Ich denke, dass man Gebührenrecht in seiner konkreten Anwendung nicht besser als in Schneiders Fallsammlung darstellen kann.

Was mir beim Lesen darüber hinaus sehr gut gefällt ist die klare und unkomplizierte Sprache Schneiders. Zudem werden die Beispiele stets sehr kurz gehalten. Gegebenenfalls sind verschiedene Beispiele zu kombinieren. Die kurz gehalten Beispiele ermöglichen es, den Sachverhalt und die Gebührenrechnung schnell zu überblicken. In nur sehr wenigen Fällen verweist Schneider auf weitere Rechtsprechung oder andere Literatur. Unter dem Großteil der Buchseiten finden sich so auch keine Fußnoten. Letztlich soll das Buch ja auch eher das „Wie“, als das „Warum“ der einzelnen Gebührenberechnung darstellen. Ich denke durchaus, dass das Werk so (wie schon die Vorauflagen) einen riesigen Zuspruch haben wird, zumal es vom anwendenden Rechtsanwalt durchaus auch dahin genutzt werden kann, anhand der Inhaltsverzeichnisse der einzelnen Kapitel zu prüfen, ob nicht gewisse gebührenauslösende Tatbestände in der bisherigen Bearbeitung übersehen wurden. Das Buch ist damit – ähnlich wie ein vernünftiger RVG-Kommentar – sein Geld unbedingt wert!


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