Gola, Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO, 2. Auflage, C.H. Beck 2018
Von Rechtsanwältin Mandy Hrube, LL.M. (Stellenbosch), Hamburg
Nur ein Jahr nach der Erstauflage ist der Kommentar von Gola zur DS-GVO im Juli 2018 bereits in der zweiten Auflage erschienen. Grund hierfür ist, dass der nationale Gesetzgeber seit der Erstauflage 2017 Regelungen zur Ergänzung der seit dem 25. Mai 2018 anzuwendenden DS-GVO in einer Neufassung des BDSG und weiteren bereichsspezifischen Gesetzen geschaffen hat. Für die zweite Auflage konnten zudem auch erste Literaturauffassungen aufgegriffen werden. Stand der Bearbeitung scheint April 2018 zu sein (so zumindest die Datierung des Vorworts).
Das 1.092-Seiten starke Werk wurde vom Herausgeber und zwölf weiteren Autoren bearbeitet. Der Kommentar beginnt mit einem Abdruck der DS-GVO aus dem Amtsblatt der Europäischen Union. Anschließend folgt eine über 20-seitige Einleitung über die Basis des Datenschutzes in Europa. Dabei werden zunächst die Schutzziele und die europäische Datenschutzgesetzgebung dargestellt, bevor im anschließend umfassendsten Abschnitt näher auf die DS-GVO eingegangen wird und u.a. die wichtigsten Neuregelungen, Transparenzpflichten und Sanktionen erläutert werden.
An diese Einleitung schließt sich die Kommentierung der einzelnen Artikel der DS-GVO an. Zu Beginn erfolgt dabei stets der Abdruck des Normtextes, gefolgt von Literaturhinweisen zur weiteren Vertiefung. Fußnoten finden sich zudem auch im Fließtext. Nach einer kurzen Übersicht folgt die inhaltliche Kommentierung, die sich stets an einem übersichtlichen und durchdachten Aufbau orientiert. Weiterhin überzeugt das Werk mit einem angenehmen Schriftbild, mit Hervorhebungen von Schlagwörtern in Fettdruck, und einer guten Ausdrucksweise. Nach der Kommentierung der DS-GVO findet sich ein Abdruck des Gesetzestextes des neuen BDSG (Anhang I) sowie eine tabellarische Gegenüberstellung der Normen des BDSG zur DS-GVO (Anhang II). Das Werk schließt mit einem Stichwortverzeichnis zum schnellen Auffinden der gesuchten Information.
Positiv fällt auf, dass zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Bereiche durch nichtöffentliche Verantwortliche auf die Diskussion zur Europarechtswidrigkeit des neuen § 4 BDSG aufmerksam gemacht wird (siehe bei Art. 6 DS-GVO Rn. 157). Keinerlei Ausführungen finden sich allerdings zum Verhältnis des KUG zur DS-GVO und der dabei diskutierten Frage, ob Art. 85 Abs. 1 DS-GVO eine Öffnungsklausel für die Veröffentlichung von Fotos zu beruflichen oder privaten Zwecken enthält. An vielen Stellen zeigt sich zudem, dass mittlerweile ein erneuter Überarbeitungsbedarf besteht, um insbesondere die in den letzten Monaten aufgetretenen ersten Auswirkungen seit Anwendungsbeginn der DS-GVO aufzugreifen. Zur gemeinsamen Verantwortlichkeit von Facebook und den Betreibern einer Fanpage verweist die Kommentierung bei Art. 26 DS-GVO aufgrund des zeitlichen Bearbeitungsschlusses noch auf die Schlussanträge des Generalanwalts. Mittlerweile ist hierzu die Entscheidung des EuGH ergangen (Urt. v. 5.6.2018, Rs. C-210/16). Seit August 2018 sind zudem erste (teils gegensätzliche) Entscheidungen zur Abmahnfähigkeit von DS-GVO-Verstößen über das UWG ergangen – darunter auch bereits eine erste obergerichtliche Entscheidung (OLG Hamburg, Urt. v. 25.10.2018, Az. 3 U 66/17). Zur dabei umstrittenen Frage, ob die Regelungen der Art. 77-84 DS-GVO abschließend sind und somit eine Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche nicht vorsehen, dürften in der nächsten Auflage umfassende Ausführungen zu finden sein. Auch beim Thema Bußgelder unter der DS-GVO gab es bereits erste Reaktionen: nachdem im Oktober 2018 das erste Bußgeld gegen ein Krankenhaus in Portugal verhängt wurde, folgte im November 2018 das erste Bußgeld in Deutschland wegen eines Verstoßes gegen Art. 32 DS-GVO.
Fazit: Der Gola bietet einen schnellen, gut lesbaren und verständlichen Überblick über die geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben der DS-GVO. In zeitlicher Hinsicht konnte der Kommentar die ersten praktischen Auswirkungen seit Geltungsbeginn der DS-GVO im Mai 2018 nicht mehr berücksichtigen, so dass das Werk nur kurz nach seinem Erscheinen in einigen Bereichen bereits einer Überarbeitung bedarf. Es bleibt insofern aber zu hoffen, dass auch die nächste Auflage nicht allzu lange auf sich warten lassen wird.