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Rezension: Arbeitsrecht

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Wedde (Hrsg.), Arbeitsrecht – Kompaktkommentar zum Individualarbeitsrecht mit kollektivrechtlichen Bezügen, 6. Auflage, Bund 2018

Von RA Christian Stücke, Fachanwalt für Arbeitsrecht, IT-Recht und Verwaltungsrecht, Helmstedt


Kompakt und schnell die richtigen Antworten und rechtsverbindliche Lösungen zu individuellrechtlichen Fragestellungen finden: Mit diesem Anspruch tritt der „Wedde“ in nunmehr bereits 6. Auflage auf den Markt. Steht zwar die Kommentierung individualrechtlicher Bestimmungen im Mittelpunkt des Werkes, so versäumen es die Autoren glücklicherweise nicht, an bereiter Stelle zugleich auch kollektivrechtliche Ausführungen zu verbinden. Entsprechend breit gefächert ist auch die Zielgruppe. Der Kommentar soll sämtliche juristischen wie auch nichtjuristischen Personenkreise ansprechen, die als Arbeitnehmer oder in beratender Funktion mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert sind – von Mitarbeitern der Personalabteilungen über Rechtsanwälte bis hin zu Betriebs- und Personalräten.

Diese finden ein außerordentlich übersichtliches Hilfsmittel vor, welches in alphabetischer Reihenfolge  die wesentlichen arbeitsrechtlich relevanten Normwerke – insgesamt 26 an der Zahl - kommentiert. So finden sich Kommentierungen etwa zu wichtigen Bestimmungen im BGB ebenso, wie zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem Berufsbildungsgesetz, dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, dem Bundesurlaubsgesetz, dem Kündigungsschutzgesetz oder dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Diese Aufzählung muss im Rahmen der Rezension unvollständig bleiben. Erfreulich ist aber, dass auch solche Gesetze aufgenommen wurden, die sonst häufig entsprechender Spezialliteratur vorbehalten bleiben, wie z.B. das Nachweisgesetz oder das Familienpflegezeitgesetz. Ebenso erfreulich ist die Aktualität des Werkes, das sich entsprechend auch der Kommentierung des Entgelttransparenzgesetzes annimmt, oder der relevanten Vorschriften aus der DSGVO und dem neuen BDSG. Wünschenswert wäre hier noch eine Kommentierung von Vorschriften zum Geheimnisverrat, insbesondere des § 17 UWG.

Eine Kommentierung kollektivrechtlicher Normen erfolgt nicht. Dennoch gelingt es den Autoren, den Bezug zum Kollektivrecht im Auge zu behalten. Dabei sind insbesondere die zahlreichen, auch hervorgehobenen „Hinweise für den Betriebsrat/Personalrat“ hervorzuheben. Diese geben in prägnanten Worten wertvolle Hinweise für die Mitbestimmung in den Schnittstellen zwischen Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht.

Das Auffinden der passenden Kommentarstellen ist leicht. Die Gesetze sind nach Anfangsbuchstaben sortiert abgedruckt. Die Kommentierung zeigt sich gut strukturiert und erleichtert das Lesen durch sinnvolle Kapitelbildung und textliche Hervorhebungen wichtiger Begriffe und Passagen. Der Lesefluss wird auch nicht durch überbordende, zeilen- bis absatzlange Rechtsprechungsnachweise gestört. Die Verweise auf Quellen, weitere Literatur oder Rechtsprechung sind angenehm zurückhaltend angebracht. Gleichwohl erlauben sie weitere Vertiefung, wo der Kommentar diese nicht leisten kann. Aufgrund des praxisorientierten Ansatzes werden theoretische Streitigkeiten nicht ausgefochten, sondern eine eigene (bzw. zu favorisierende) Lösung knapp präsentiert. Wo es sich anbietet – etwa zum Streit über den Prüfungsmaßstab des Gerichts bei einem beiderseitigen Auflösungsantrag nach § 9 KSchG – finden sich schon fast selbstverständlich Hinweise zur Vertiefung.

Der Kommentar überzeugt auf ganzer Linie. Der praxisorientierte Ansatz mit der Kommentierung wichtiger Normen in einem übersichtlichen, noch verhältnismäßig kompakten Kommentar ist bei Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fragestellungen von unschätzbarem Wert. Klare Kaufempfehlung.


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