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Rezension: Assessorklausuren im Familien- und Erbrecht

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Fixl / Krätzschel / Siede, Assessorklausuren im Familien- und Erbrecht, 9. Auflage, Vahlen 2018

Von ref. iur. Kim-Naike Sander, Kaiserslautern


Dieses Buch ist eine Kombination aus einem Klausurenband für Familien- und Erbrecht und einem Kurzlehrbuch im Familienrecht. Etwa ein Drittel des 192-Seiten-Werkes (zuzüglich eines umfassenden Anhangs) richtet sich bewusst an Familienrechtsanfänger und solche, die bereits Gelerntes komprimiert wiederholen möchten. Dieser Theorieteil stand vor der schwierigen Aufgabe, das weite Fach des Familienrechts auf einen bloßen Buchabschnitt zusammen zu kürzen. Obwohl dies ein ehrgeiziges Unterfangen war, gelang es den Autoren, indem sie klare Schwerpunkte bildeten und sich nur auf das Wichtigste konzentrierten, dem Lernenden eine gute Grundlage speziell für Klausuren an die Hand zu geben. Insbesondere die Kapitel zu Unterhalt und Zugewinn sind ausführlich und erklären die Berechnungen leicht nachvollziehbar. Die Autoren verwenden außerdem viele Schaubilder und hervorgehobene Prüfungsschemata. Diese erleichtern ebenfalls das Verständnis und insbesondere auch das langfristige Lernen. Speziell für die Klausuren im Assessorexamen enthält die Einführung auch einen Teil zum besonderen Prozessrecht in Familiensachen. Immer wieder werden bei den einzelnen Themen auch Formulierungsvorschläge für die jeweiligen Anträge gegeben.

Nachdem man den Theorieteil durchgearbeitet hat, kann man die folgenden acht Klausuren zwar nicht vollständig lösen, da sie weitere spezielle, aber typische Klausurprobleme enthalten. Dem Leser wurde jedoch das Grundschema an die Hand gegeben, so dass man die Probleme zumindest bereits einordnen und erkennen kann. Die spezifischen kleinen Probleme, wie der Ansatz einer Lebensversicherung beim Zugewinnausgleich oder welcher Wohnwert für die Leistungsfähigkeit im Unterhaltsrecht zu berücksichtigen ist, können dann in den Lösungsskizzen nachvollzogen werden.

Die Klausuren decken viele Probleme der Rechtsgebiete ab. Fünf der acht Klausuren stammen aus dem Familienrecht. Sie umfassen drei gerichtliche Entscheidungen, inklusive eines Abänderungsbeschlusses und die Erstellung zweier anwaltlicher Schriftsätze. Die drei erbrechtlichen Klausuren decken ebenfalls viele Themen ab, da sie jeweils aus mehreren Einzelfragen oder kleinen, zusammengefassten Fällen bestehen (trotzdem wurde die klausurtypische Aktenform gewahrt, wenn sie auch teilweise komprimiert wurde). Hierbei handelt es sich nur um Aufgaben aus Anwaltssicht. Sie enthalten eine anwaltliche Beratung, die Erstellung eines Schriftsatzes und eine Kautelarklausur. Da nur eine sehr kurze theoretische Einführung für das Erbrecht vorgesehen ist, ist für die Lösung dieser Fälle auf eigenes Grundwissen zurückzugreifen.

Dieses Buch spricht verschiedene Gruppen an: Im Familienrecht können sowohl Anfänger, die sich die Grundlagen mit dem Theorieteil erarbeiten wollen, mit dem Buch lernen, als auch die in der Theorie Fortgeschrittenen, die das Buch zur Wiederholung und Prüfung des bereits Gelernten nutzen wollen. Für die Erbrechtsklausuren sind dagegen Grundkenntnisse erforderlich, die man mit den Klausuren sehr gut überprüfen und erweitern kann.


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