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Rezension: Urheberrecht

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Möhring / Nicolini, Urheberrecht, 4. Auflage, C.H. Beck 2018

Von Ass. iur. Mandy Hrube, LL.M. (Stellenbosch), Hamburg



Der Möhring/Nicolinizählt zu den bekanntesten und renommiertesten Kommentaren zum Urheberrecht. Vier Jahre nach der Vorauflage ist der Kommentar nunmehr in der vierten Neuauflage erschienen und befindet sich dabei auf dem Stand von März 2018.

Der Kommentar trägt den rasanten Entwicklungen des Urheberrechts Rechnung, indem er die praktisch sehr wichtigen Änderungen durch die Reform des Urhebervertragsrechts und das Urheberrechtswissenschaftsgesellschaftsgesetz (UrhWissG) berücksichtigt: neben den neuen §§ 60a-60h, § 137o und § 142 UrhWissG zu gesetzlich erlaubten Nutzungen von Unterricht, Wissenschaft und Institutionen haben auch die neuen §§ 32d-32e (Auskunftsanspruch), §§ 36b-36c (Verstöße gegen Vergütungsregeln) sowie § 40a (pauschale Verwertung) und § 79b (später bekannte Nutzungsarten) aus dem „Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung“ Einzug in den Kommentar gefunden. Auch eine vollständige Kommentierung des im Juni 2016 in Kraft getretenen Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) ist enthalten.

Inhaltlich und stilistisch überzeugt das 2349-Seiten starke Werk mit einer übersichtlichen Darstellung, einem angenehmen Schriftbild mit entsprechender Hervorhebung von Schlagwörtern in Fettdruck, einer gut verständlichen Ausdrucksweise sowie der Einarbeitung einschlägiger Fundstellen aus Rechtsprechung und Schrifttum in den Fließtext. Am Ende des Werkes findet sich ein umfassendes Sachregister. Positiv fallen die eingefügten Abbildungen zu den verschiedenen Werkarten bei § 2 UrhG auf, die die Problematik in diesem Bereich  veranschaulichen und zugleich zum besseren Verständnis der Thematik insgesamt beitragen (S. 86 ff.). Besonders erfreulich ist zudem, dass sich der Kommentar intensiv mit umstrittenen Fragen auseinandersetzt, indem zunächst der Meinungsstand unter Zugrundelegung verschiedener Auffassungen dargestellt wird, wie z.B. bei der Frage, ob ein digitales Produkt als Filmwerk oder ein Werk unter § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG einzuordnen ist oder ob es sich hierbei um eine neue Werkart handelt, die im Katalog des § 2 Abs. 1 Nr. 1-7 UrhG nicht enthalten ist (§ 2 UrhG, Rn. 44 ff.). Erst im Anschluss wird in einem neuen Absatz die eigene Meinung des Autors dargestellt und ausführlich begründet.

Fazit: Der Möhring/Nicolini führt die Kommentierung in gewohnter Qualität auch in der Neuauflage fort und kann zu Recht als Standardwerk im Urheberrecht bezeichnet werden. Die wissenschaftlich-fundierte Darstellung unter Berücksichtigung praxisrelevanter Themen macht den Kommentar zu einem wertvollen Begleiter im wissenschaftlichen Arbeitsbereich und in der alltäglichen Praxis. Die Anschaffung dieses Kommentars kann daher nur empfohlen werden.


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