Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen: Eckpfeiler des Zivilrechts 2018, 6. Auflage, Sellier – de Gruyter 2018
Von Ref. iur. Marius Garnatz, Frankfurt am Main
Allgemeines
Die 6. neu bearbeitete Auflage aus dem Jahr 2018 legt „Staudinger - Eckpfeiler des Zivilrechts“ nach 4 Jahren wieder neu auf. Hierbei folgen Professorin Dagmar Kaiser und Professor Markus Stoffels dem langjährigen Redaktor Professor Michael Martinek als Bandredaktoren nach.
In dieser Auflage wurden alle Kapitel neu aktualisiert und berücksichtigen die neuste Rechtsprechung und Ansichten in der Literatur. Gänzlich neu eingefügt wurden ein Abschnitt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und einige Schaubilder um besonders schwierige Zusammenhänge zu verdeutlichen.
Das Werk versteht sich als Unterstützung für Studierende und Referendare, die eine solide Grundlage für die Examensvorbereitung benötigen, und an gestandene Juristen, die sich in bestimmten Gebieten des Zivilrechts vertiefte Kenntnisse aneignen möchten. Hierbei wird der Fokus nicht auf Schemata oder bloßes Auswendiglernen gelegt, sondern dem Leser sollen die Grundlagen des Zivilrechts vermittelt werden, womit dieser dann selbstständig Probleme und Fälle in der Praxis oder in der Prüfung lösen kann.
Insgesamt umfasst das Werk 1527 Seiten und 22 Kapitel, die jeweils noch einmal übersichtlich in verschiedene Unterkapitel gegliedert sind. Da wichtige Schlagworte fett hervorgehoben sind und an einigen Stellen zum besseren Verständnis Schaubilder eingefügt sind, lassen sich die Kapitel sehr gut lesen. Durch das umfangreiche Sachverzeichnis am Ende des Werks (insgesamt 73 Seiten) fällt es dem Leser außerdem leicht auch spezifische Probleme in unterschiedlichen Kapiteln schnell aufzufinden.
Aufbau
Das erste, 97 Seiten umfassende Kapitel, ist die „Einleitung zum BGB“ welche sich mit der Entstehung und Entwicklung des BGB befasst. Hierbei wird sehr detailliert dargestellt, welche Einflüsse im Laufe der Zeit auf das BGB eingewirkt haben, und wie sich dieses dadurch verändert hat. Der Abschnitt vermittelt dem Leser wichtiges Grundlagenwissen, das beim Verständnis aller weiteren Kapitel sehr hilfreich ist und es deshalb empfehlenswert macht, dieses Kapitel zumindest zu überfliegen.
Im Anschluss folgen die weiteren 21 Kapitel, die zunächst Allgemeine Themen behandeln (z.B. „C) Das Rechtsgeschäft“, „D) Der Inhalt des Schuldverhältnisses“), danach auf speziellere Themen eingehen (z.B. N) „Kauf“, O) „Miete“, P) „Dienstvertrag“) und dann mit U) Familienrecht und V)Erbrecht noch zwei Nebengebiete des Zivilrechts behandeln.
Die einzelnen Kapitel sind teilweise unterschiedlich aufgebaut, und es ist kein einheitlicher Aufbau für alle Kapitel vorgegeben. Werden die meisten Kapitel nach dem Schema „I. 1. a) aa)“ gegliedert, ist für die Gliederung von Kapitel „S) Das Recht der unerlaubten Handlungen“ das Schema „§1 I. 1. a) (1)“ gewählt. Jeder Verfasser nutzt somit den von ihm präferierten Aufbau.
Inhalt
Wie aus den genannten Titel schon erkennbar ist, wird das gesamte examensrelevante Zivilrecht einschließlich bedeutsamer Nebengebiete wie Familien- und Erbrecht erfasst. Nicht als eigene Kapitel umfasst sind das Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, wobei das Arbeitsrecht zu einem großen Teil im Kapitel des Dienstvertrags enthalten ist.
Das Werk hat nicht zur Zielsetzung das gesamte examensrelevante Wissen in Form aller denkbaren Einzelprobleme zu vermitteln, sondern soll den Hintergrund, die Zielsetzung und die Systematik der einzelnen Bereiche des Zivilrechts vermitteln, um mit diesem Grundwissen dann Einzelprobleme lösen zu können. Besonderer Wert wird hierbei auf die historischen Hintergründe, die Einflüsse der Rechtsprechung und die Veränderungen durch die steigende Bedeutung des Europarechts gelegt. Dies ist für Examenskandidaten insbesondere vor dem Hintergrund relevant, dass in den letzten Jahren europarechtliche Grundlagen zur Bearbeitung der Examensklausuren immer wichtiger wurden.
Besonders hervorzuheben ist Kapitel K „Das Recht der Kreditsicherung“. In den Repetitorien wird meist direkt auf die Pfandrechte, die Hypothek oder die Grundschuld eingegangen, ohne den Zuhörern zunächst einen Blick über das gesamte System der Kreditsicherung zu vermitteln, was dieses Kapitel hervorragend schafft. Hier wird zunächst im ersten Unterkapitel auf die Grundlagen der Kreditsicherung eingegangen. Dies umfasst einen Überblick über die Systematik, die möglichen Personal- und Realsicherheiten, einen Überblick über akzessorische und treuhänderische Sicherheiten, den Umfang der Haftung, die Problematik des Konflikts mehrerer Sicherheiten sowie den Ausgleich zwischen mehreren Sicherungsgebern. Hierdurch bekommt der Leser einen umfassenden Überblick über das Zusammenspiel der verschiedenen Instrumente des Kreditsicherungsrechts und es fällt dadurch leichter, in den nächsten Kapiteln die einzelnen Themen intensiv durcharbeiten. Hierzu werden dann in den weiteren Kapiteln der Kreditvertrag (II.), die Personalsicherheiten (III.), die pfandrechtlichen Sicherheiten (IV.), die nicht-pfandrechtlichen Sicherheiten (V.) sowie das Factoring (VI.) detailliert dargestellt.
Sehr übersichtlich ist das Kapitel O „Miete“ aufgebaut. Die Miete ist ein Thema, das gerade für Referendare in der Vorbereitung auf das 2. Examen, im Verhältnis zum 1. Examen eine sehr hohe Bedeutung hat. Um einen guten Überblick zu erhalten, wird zunächst der Begriff der Miete, deren Abgrenzung zu ähnlichen Rechtsgeschäften, die historische Entwicklung und die Stellung um BGB dargestellt. Die weiteren Themen sind dann nach dem chronologischen Ablauf eines Mietverhältnisses angeordnet. So werden zunächst mögliche Probleme beim Abschluss eines Mietvertrages angesprochen und dann die grundsätzlichen Pflichten von Vermieter und Mieter in jedem Mietverhältnis herausgearbeitet. Über die Darstellung der möglichen Problemkreise während des Mietverhältnisses (VII. Mängelhaftung, VIII. Sicherung des Vermieters, IX. Schutz des Mieters gegen Dritte, X. Miete) geht das Kapitel dann bis zur Thematik der Beendigung des Mietverhältnisses. Zum Abschluss gibt der Verfasser noch einen Ausblick auf mögliche Veränderungen im Mietrecht in den nächsten Jahren.
Die weiteren Kapitel sind ebenfalls so aufgebaut, dass zunächst die Grundlagen und das allgemeine Wissen dargestellt werden und dann auf die einzelnen Themen im Detail eingegangen wird. Dies hat für den Leser die Folge, dass es natürlich Sinn macht, einen Themenkomplex von Anfang bis Ende durchzulesen, da man so durch den strukturierten Aufbau profitiert und ein Thema wirklich richtig aufarbeiten kann. Nichtsdestotrotz ist es aufgrund des sehr detaillierten Sachverzeichnisses und der guten Inhaltsverzeichnisse der jeweiligen Kapitel auch problemlos möglich, sich zu auftretenden Fragen kurz den relevanten Abschnitt rauszusuchen und diesen durchzuarbeiten.
Fazit
Das Werk „Eckpfeiler des Zivilrechts“ ist eine hervorragende Ergänzung zur Examensvorbereitung. Es ersetzt keinesfalls die Arbeit mit einem Skript oder einem Lehrbuch, kann aber sehr gut als Ergänzung hierzu herangezogen werden. Einige Punkte, die man sich dann stichpunktartig und anhand der gängigen Prüfungsschemata erarbeitet hat, werden dem Leser durch die Arbeit mit diesem Werk klarer und bleiben dadurch auch besser im Gedächtnis. Dies kann bei der Konfrontation mit einem unbekannten Sachverhalt in der Examensklausur einen unschätzbaren Vorteil darstellen, da man nicht nur die geläufigen Probleme aus allen Skripten im Kopf hat, sondern die meisten Probleme durch gutes Grundlagenwissen lösen kann.