Detterbeck, Öffentliches Recht – Ein Basislehrbuch zum Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht mit Übungsfällen, 11. Auflage, Vahlen 2018
Von Stud. iur. Leonard Elsbroek, Göttingen
Mit knapp 650 Seiten präsentiert Prof. Dr. Steffen Detterbeck das Staatsrecht, das Verwaltungsrecht und das Europarecht. Es ist nahezu offensichtlich, mit Verweis auf nur das Lehrbuch über das Verwaltungsrecht AT vom selben Autor (http://dierezensenten.blogspot.com/2017/02/rezension-allgemeines-verwaltungsrecht.html), dass dies wie eine gewaltige, nahezu unmögliche Aufgabe erscheint. Doch gelingt es auch hier, in der nun bereits 11. Auflage, die Rechtsgebiete in verständlicher und nachvollziehbarer Weise auf den Punkt zu bringen.
Das Lehrbuch richtet sich vor allem an Studierende der Rechtswissenschaft und allgemein Interessierte, die mit dem öffentlichen Recht in Berührung kommen. Es dient der Überblicksverschaffung und ist zur Vermittlung von Grundkenntnissen konzipiert. Hierbei konzentriert sich der Inhalt insbesondere auf (klausur-)typische Probleme wie Meinungsstreitigkeiten und Aufbauschemata. Dabei wird der Inhalt in der Struktur vermittelt, wie er auch ggf. in der Klausur zu verorten sein könnte und an den entscheidenden Punkten dementsprechend erläutert. Dies macht nicht nur das Behandeln des Problems in der Klausur einfacher, sondern auch das Problem verständlicher.
Das Buch ist in vier Teile gegliedert. Beginnend mit Teil 1, dem Staatsecht, folgen Teil 2 und 3 in Form von Verwaltungsrecht und Europarecht. Am Ende schließt Teil 4 des Buches ab, welcher zehn original Anfänger- und Fortgeschrittenenlausuren beinhaltet. Diese dienen nicht der weiteren Wissensvermittlung, sondern sollen der Übung im Umgang mit dem Erlernten und der Selbstkontrolle bzw. der eigenen Wissensprüfung dienen.
Der erste Teil des Buches deckt unter dem Titel „Staatsrecht“ Themen ab, wie das Staatsorganisationsrecht, die Grundrechte und die Verfassungsgerichtsbarkeit bzw. dessen Prozessrecht. Dazu gehören unter anderem die Staatsprinzipien, die Darstellung der einzelnen Organe, die Grundrechte im Einzelnen und die jeweiligen Verfahrensarten.
Das Verwaltungsrecht bildet den zweiten Teil des Buches und wird in die Kapitel Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht und Staatshaftungsrecht unterteilt. Das Verwaltungsrecht und das Verwaltungsprozessrecht beanspruchen zusammen 187 Seiten des Buches. Dies mag zwar wenig erscheinen, doch klappt auch hier eine verständliche und kompakte Wissensvermittlung, etwa mit hilfreichen Tipps, Schemata, Hervorhebungen oder kurzen Beispielfällen. Dies zieht sich durch das gesamte Lehrbuch. So auch bei der Erläuterung von Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten (Rn. 762). Hierbei folgt nach der Definition der jeweiligen Art der Nebenbestimmung direkt ein passendes Beispiel, was die Abgrenzung zusammen mit der Definition vereinfacht und in Kürze veranschaulicht.
Zwar werden auch umstrittene Problemlösungen oder Fragen hervorgehoben, jedoch fällt das dazugehöriges Hintergrundwissen für das Verständnis meist relativ knapp aus. Beispielhaft ist die Erläuterung von Detterbeck bzgl. der umstrittenen Klagebefugnis bei der Feststellungsklage zu erwähnen. So wird angesprochen, dass dies vom BVerfG, BVerwG und der Literatur nicht einheitlich behandelt wird, es aber für die Fallbearbeitung in den meisten Fällen ohne Bedeutung ist (Rn. 953). Die knappe Behandlung des Problems eignet sich vielleicht für die Klausur, ist aber wohl kaum für weitere Zwecke ausreichend – wobei eine entsprechende Erörterung in der Kürze vermutlich auch kaum möglich wäre.
Letztlich steht aber auch die kompakte Vermittlung eines Überblicks der Rechtsgebiete im Vordergrund, der hierbei dennoch gelingt. Mit zu erwähnen ist, dass insbesondere im Verwaltungsrecht die geographische Lage des Studiums für dieses Lehrbuch kein Ausschlusskriterium darstellt. Es wird hierbei ausdrücklich auf die jeweilig einschlägigen Landesgesetze verwiesen.
Das Europarecht wird auf ca. 100 Seiten behandelt. Der Fokus liegt auch hier in der Vermittlung von Grundkenntnissen und -verständnis, insbesondere der Darstellung der relevanten klausurtypischen Probleme des Europarechts. Dazu erwähnt aber auch hier der Autor selbst, dass dieser Teil des Buches kein Kurzlehrbuch über Europarecht ersetzt.
Alles in allem ein kompaktes Lehrbuch, das viele Teile des öffentlichen Rechts abdeckt. Die Erläuterungen dazu sind in einer nachvollziehbaren und verständlichen Weise geschrieben, die sowohl für den Einstieg in das öffentliche Recht als auch zum Wiederholen der Thematik bestens geeignet sind.