Eberth / Müller / Schütrumpf, Verteidigung in Betäubungsmittelsachen, 7. Auflage, C.F. Müller 2018
Von Rechtsanwältin Anika Rühl, Fachanwältin für Strafrecht, Saarbrücken
Bereits in 7. Auflage ist in der Reihe „Praxis der Strafverteidigung“ das Werk „Verteidigung in Betäubungsmittelsachen“ erschienen. Auf knapp 270 Seiten widmen sich die Autoren den maßgeblichen Bereichen des Betäubungsmittelstrafrechts.
Zunächst beschäftigt sich das Buch mit den Stoffen im Sinne des BtMG und ihren Wirkungen. Es werden die wesentlichen Betäubungsmittel inklusive ihrer Wirkstoffe sowie der Art der durch sie verursachten Wirkungen dargestellt und teils in tabellarischer Form betreffend der Gefahren einer psychischen bzw. physischen Abhängigkeit, bestehender Abstinenzsyndrome und einer Toleranzentwicklung miteinander verglichen.
Erst nach diesen allgemeinen Ausführungen widmet sich das Buch den Straftatbeständen im Betäubungsmittelrecht, wobei sämtliche Tatbestände vom Besitz über das Handelbetreiben bis zum Bereitstellen von Geldmitteln abgehandelt werden. Auch wenn das Werk auf den ersten Blick handlich und vielleicht übersichtlich wirkt, werden die Tatbestände tatsächlich detailliert dargestellt. Darüber hinaus finden sich zahlreiche Verweisungen auf Rechtsprechungen bzw. Aufsätze und / oder weiterführende Literatur.
Hervorzuheben ist nach meinem Dafürhalten der hohe Praxisbezug und die zahlreichen Tabellen, die es ermöglichen schnell die gewünschten Informationen aus dem Buch herauszulesen, gerade wenn es bspw. um die nicht geringen Mengen der unterschiedlichsten Betäubungsmittel geht. Ebenfalls positiv zu bewerten ist, dass die Autoren in jedem Kapitel Tipps bei der Anwendung bzw. Prüfung der jeweiligen Tatbestände für die Praxis geben, dem Verteidiger also tatsächlich konkrete Hinweise geben, auf was in den jeweiligen Fallkonstellationen geachtet werden sollte.
Neben den „klassischen“ BtMG Tatbeständen sowie den Mengenbegriffen, widmet sich das Werk außerdem auf immerhin 20 Seiten dem Bereich „Betäubungsmittel und Straßenverkehr“, der ebenfalls eine hohe Praxisrelevanz aufzeigt. Gegenstand des Kapitels sind die §§ 316, 315c StGB ebenso wie die entsprechenden in Betracht kommenden Ordnungswidrigkeiten.
Recht ausführlich – und auch dies ist positiv hervorzuheben, da gerade im BtM Bereich bekanntlich „das dicke Ende“ häufig nach Beendigung des Strafverfahrens droht – werden die Führerschein- und Fahrerlaubnismaßnahmen im verwaltungsrechtlichen Bereich, wie bspw. die Voraussetzungen der Anordnung einer Begutachtung zu Fahreignung thematisiert.
Ein weiteres Kapitel widmet sich der Rehabilitation, im Besonderen den Möglichkeiten der Strafaussetzung zur Bewährung, der Unterbringung in eine Erziehungsanstalt nach § 64 StGB sowie dem Zurückstellungsverfahren nach § 35 BtMG.
Der erste Teil des Werkes wird dann mit verfahrensrechtlichen Besonderheiten beendet. Hier setzen sich die Autoren mit den Teilbereichen der Betäubungsmittelabhängigkeit, den Fällen der notwendigen Verteidigung, der Vernehmungsfähigkeit, der Schuldfähigkeit und der Anwendung von Jugendstrafrecht auseinander. Ebenfalls – allerdings nur sehr übersichtlich – wird der Komplex der Untersuchungshaft behandelt.
Der zweite Teil des Werkes mit dem Titel „verdeckte Ermittlungsmethoden, Durchsuchung und Beschlagnahme“ gibt einen recht ausführlichen Überblick über die Möglichkeit des Einsatzes technischer Methoden, der Überwachung der Telekommunikation, der Datenerhebung und der akustischen Wohnraumüberwachung, wobei die jeweiligen Rechtsgrundlagen, Anordnungsvoraussetzungen bzw. ggf. bestehende Bewertungsschwierigkeiten dargelegt werden.
Ein weiterer Abschnitt ist dem Einsatz von Ermittlungspersonen gewidmet, es finden sich Ausführungen zu den verdeckten Ermittlern bzw. den V-Personen der Polizeibehörden, den Einsatzvoraussetzungen sowie der Einführung der Ermittlungsergebnisse in die Hauptverhandlung und deren Verwertung im Urteil.
Kurz abgehandelt werden dann die Abschnitte „nachträglicher Rechtschutz“ und „Durchsuchung und Beschlagnahme“. Dies ist allerdings in meinen Augen verzeihlich, da hierzu genügend anderweitige Literatur existiert.
Sehr zu begrüßen ist das 4. Und letzte Kapitel des 2. Teils, in dem die Autoren dem Leser Musteranträge an die Hand geben, von der Beschwerde gegen die Versagung der Zurückstellung bis hin zum Antrag auf Unterbleiben der Vollstreckung einer Einziehungsentscheidung nach § 459g Abs. 5 StPO.
Im Ergebnis ist das Buch durchaus zu empfehlen. Es enthält alle wesentlichen Bereiche des Betäubungsmittelstrafrechts und ist trotz seiner kompakten Erscheinungsform umfangreich. Insbesondere enthält es tatsächlich zahlreiche auch praxisrelevante Tipps zur Bearbeitung von Mandaten aus dem Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts