Böhm / Burmeister: Münchener Vertragshandbuch Band 1 - Gesellschaftsrecht, 8. Auflage, C.H. Beck 2018
Von RA Christoph R. Müller, Leipzig
Formularhandbücher haben hoffentlich für alle Fragen in ihrem Bereich eine angemessen Antwort, um notfalls auch schnell einen Schriftsatz oder einen Vertrag praktisch verwertbar aufsetzen zu können. Der Verlag C.H. Beck ist nicht nur hier eine große Adresse. So bildet die sechsbändige Reihe „Münchener Vertragshandbuch“ seit Jahrzehnten einen verlässlichen Anker, wenn es um Muster für Vertragsgestaltung geht.
Aus dieser Reihe liegt zur Rezension der Band 1 in seiner 8. Auflage vor. Er behandelt, wie bisher, das Gesellschaftsrecht. Allerdings gibt es nicht ganz unerhebliche personelle Änderungen. Nach über dreißigjähriger Verantwortung von Martin Heidenhain und Burkhardt Meister haben in der achten Auflage die beiden Rechtsanwälte und Notare Nicolas Böhm und Frank Burmeister die Herausgeberschaft übernommen. Das Werk bleibt damit im Verantwortungsbereich von Rechtsanwälten der Kanzlei HengelerMueller. Dies spiegelt sich auch auf der Ebene der Bearbeiter wieder. Immerhin gehört die Hälfte der Bearbeiter dieser Kanzlei an. Dies bildet eine Konstante, die auf der Ebene der Autoren in personeller Hinsicht nicht gegeben ist. Elf Autoren sind ausgeschieden; neun neue hinzugestoßen. Das Bearbeiterteam wurde praktisch zur Hälfte getauscht. Es liegt also auf der Hand, dass man die achte Auflage unter diesem Gesichtspunkt mit besonderer Aufmerksamkeit betrachtet.
Wohltuend kann zunächst festgestellt werden, dass der bewährte und vertraute Aufbau erhalten geblieben ist. Einem mit Fußnoten versehenem Muster folgt eine Aufstellung des wesentlichen Schrifttums und der Abschnitt Anmerkungen, in welchen das Muster Schritt für Schritt erläutert wird. Selbstverständlich wird sich auch weiterhin darum bemüht, möglichst viele Verweisungen vorzuhalten, um doppelte Ausführungen zu vermeiden. Dies macht die Sache etwas unübersichtlich. Die Verweisungen sind jedoch konsequent und von guter Qualität, so dass sich auch abgelegene Probleme schnell lösen lassen.
Inhaltlich berücksichtigt das Werk zahlreiche gesetzliche Neuerungen der letzten Jahre. So wurden das ESUG, das 3. UmwGÄndG und das BilRUG aber auch die Einführung der PartGmbB sowie die Aktienrechtsnovelle aus 2016 berücksichtigt. Abgehandelt werden von der GbR (u. a. am Beispiel einer Skiurlaubsgesellschaft) über die KG und OHG auch die GmbH und die AG. Darüber hinaus finden sich Formulare zur Genossenschaft, zum Verein und zur Stiftung. Selbst die Stille Beteiligung, die Unterbeteiligung und die gesellschaftsrechtliche Treuhand finden ihren Raum, bevor konzernrechtliche Verträge sowie jeweils ein Abschnitt zur Verschmelzung, zur Spaltung und zur formwechselnden Umwandlung folgen. Den Abschluss bieten die SE und die SCE. Gegenüber der Vorauflage wurde auf Muster und Erläuterungen zur EWIV verzichtet.
Gerade weil das Werk konsequent alle Phasen einer Gesellschaft von der Gründung über die Umwandlung bis zur Auflösung abdeckt, konnte es bereits bisher mit Recht als Standardwerk bezeichnet werden. Dies hat sich auch unter der neuen Herausgeberschaft nicht geändert.
Eine echte Schwäche offenbart sich bei der Integration des Buches in die tägliche Arbeit, wenn es also darum geht, mit den Formulierungsmustern in der Praxis zu arbeiten. Der Verlag hat sich dagegen entschieden, die Muster dem Käufer und Nutzer direkt zur Verfügung zu stellen. Das Werk oder wenigstens seine Muster befinden sich auch nicht in der Datenbank von beck-online. In keinem Modul sind sie verfügbar. Stattdessen stellt der Verlag die Formulare für diesen und die anderen Bände aus dieser Reihe als CD-ROM (!) zum Erwerb zur Verfügung, welche allerdings einen Abobezug für die aktualisierten Auflagen der anderen Bände beinhaltet. Laut Auskunft des Verlages wird im Übrigen nur Win10 unterstützt. Unabhängig von den durch die Abobezugspflicht entstehenden Folgekosten führt die fehlende (einfache) Möglichkeit der Übernahme der Formulare in die Textverarbeitung zu einer erheblichen Einschränkung der praktischen Nutzbarkeit des Werkes.
Daher fällt das Fazit auch zwiespältig aus. Inhaltlich wird Jeder, der eine Vorlage für Verträge oder Anträge im gesellschaftsrechtlichen Zusammenhang sucht, auch weiterhin vertrauensvoll zum ersten Band des Münchener Vertragshandbuches greifen können. Wer allerdings ernsthaft mit den Mustern arbeiten will, der ist durch die Verlagspolitik, den Zugriff auf die Formulare in digitaler Form quasi zu vereiteln, aufgeschmissen. Insoweit ist das Werk für die Praxis untauglich. Das sollte im Jahre 2018 und bei einer vom Verlag umfangreich betriebenen juristischen Datenbank nicht sein.