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Rezension: Hochschulrecht

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Hartmer / Detmer (Hrsg.), Hochschulrecht, Ein Handbuch für die Praxis, 3. Auflage, C.F. Müller 2017

Von RA, FA für Verwaltungsrecht Christian Reckling, Hamburg


Die in Neuauflage erschienene Publikation zum Hochschulrecht besticht durch ihre Bandbreite im Hinblick auf die systematische Darstellung des Rechtsgebiets.

Wie schon für die Vorauflage gilt auch für diesen Band die Feststellung, dass das Werk von Hartmer / Detmer sowohl hinsichtlich seiner Aktualität als auch im Hinblick auf die Qualität der ebenso akribischen wie praxisgerechten Darstellung konkurrenzlos ist: Aufgrund der breiten Themenstreuung bleibt kaum eine Frage zum behandelten Rechtsgebiet unbeantwortet; dies gilt auch hinsichtlich aktueller Entwicklungen. Dem Selbstverständnis nach handelt es sich bei dem Werk in erster Linie um ein Handbuch für die Praxis, d. h. um ein Nachschlagewerk für ratsuchende Hochschulangehörige.

Die zwei Autoren sind nicht nur erfahrene Praktiker auf den beiden Rechtsgebieten, sondern auch durch ihre einschlägigen Publikationen bestens ausgewiesen.

In den fünfzehn Kapiteln auf rund 900 Seiten bieten die Autoren eine ausführliche Übersicht über die praxisrelevanten Fallgestaltungen im Hochschulrecht. Insbesondere das Kapitel „Arbeitsrecht des Hochschulpersonals“ sowie das Kapitel „Das Recht der (Universitäts-)Professoren“ ist sehr gut aufgearbeitet. Als besonders erfreulich erweist sich die Tatsache, dass die Ausführungen mit ausführlichen Quellen unterlegt und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung aktualisiert worden sind.

Dem Leser wird es sehr leicht gemacht, sich den Inhalt der Kapitel in kurzer Zeit anzueignen. Nicht nur, dass die jeweiligen Einleitungen gelungen sind, auch der Aufbau der einzelnen Kapitel besticht durch eine klare nachvollziehbare Struktur. Auch dem Rechtsanwalt bieten sich zahlreiche Hilfestellungen und dankenswerte Nachweise. Nicht zu unterschlagen ist natürlich auch das Kapitel „Prüfungsrecht“, das aus eigener Erfahrung täglich die Hochschulen beschäftigt.

Als äußerst praxisrelevant erweisen sich zudem die Ausführungen zum Kapitel „Das Urheberrecht des wissenschaftlichen Personals“. Auch an dieser Stelle bietet die inhaltlich ausführliche Darstellung einen schnellen Überblick über die wichtigsten Fallgestaltungen und auch zu den Rechtsfolgen bei der Verletzung des Urheberrechts.

Für den Praktiker erweist sich die Publikation auch als ein wahrer Fundus an Rechtsprechung, da die Autoren neben den verfassungsgerichtlichen Vorgaben und der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung auch der zahlreich veröffentlichten Rechtsprechung der Eingangsgerichte genug Aufmerksamkeit schenken. Aber auch die Fachliteratur sowie zahlreiche Kommentare werden hinreichend zitiert.

Insgesamt ist das Werk ein äußerst profundes Nachschlagewerk, welches u. a. das umfangreiche Rechtsgebiet des Prüfungsrechts mit den zentralen Problemen und rechtlichen Grundlagen sehr gut lesbar aufbereitet hat. Es war daher nicht nur konsequent, sondern auch zwingend erforderlich, eine Neuauflage herauszubringen. Das Werk „Hochschulrecht“ ist ein absolut empfehlenswertes und unerlässliches Werk für jeden Praktiker auf dem Gebiet des Hochschulrechts. Die Neuerscheinung ist daher allen mit dem Hochschulrecht befassten Berufsgruppen uneingeschränkt zu empfehlen.


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