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Rezension Zivilrecht: Das Zivilurteil

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Kurpat, Das Zivilurteil – Eine Einführung in die Urteilstechnik, 7. Auflage, Vahlen 2013

Von Ref. iur. Arian Nazari-Khanachayi, Frankfurt am Main
 

Im Zuge der universitären Ausbildung werden Nachwuchsjuristen darauf geschult, den sog. Gutachtenstil perfekt zu beherrschen. Denn gerade bei der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Rechtsfragen hat sich der Gutachtenstil i.V.m. einem soliden Syllogismus als harmonisch-ertragreiche Methode zur Lösungsfindung herauskristallisiert. Freilich bleibt damit der Urteilsstil (bzw. die Urteilstechnik) überwiegend im Hintergrund. Daher müssen sich angehende Rechtsreferendare vor oder innerhalb der ersten Station des Referendariats die Urteilstechnik zum ersten Mal vollumfänglich einverleiben. In diesem Zusammenhang weist Kurpat zu Recht darauf hin, dass die „Lernerfahrungen in der ersten zivilrechtlichen Ausbildungsstation“ den „Zugang zum praktischen Fall“ wesentlich prägen (vgl. Vorwort zur 6. Aufl.). Demnach sollte gerade die Urteilstechnik nicht unterschätzt und zu Beginn bereits mit perfektionistischem Anspruch erlernt werden. Ralf Kurpat, vorsichtender Richter sowie nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter beim LG Bonn, liefert mit der Neuauflage des „Zivilurteils“ ein besonders gut gelungenes Werk, womit die – zivilrechtliche – Urteilstechnik vollumfänglich erlernt werden kann.

Kurpatpräsentiert auf 299 Seiten die verschiedenen Facetten sowohl des Zivilurteils als auch der Urteilstechnik. Bei der Darstellung der einzelnen Themen orientiert sich Kurpat an dem Aufbau des Zivilurteils. Hierdurch erhält der – insbesondere ungeübte – Leser eine äußerst wertvolle Hilfestellung, um sich in die Strukturen des Zivilurteils einarbeiten zu können. Äußerlich sind ferner die zahlreichen tabellarischen Übersichten besonders hervorzuheben. So werden beispielsweise die prozessualen Auswirkungen des Leistungsverweigerungsrechts mittels einer tabellarischen Übersicht verdeutlicht (Rn. 142). Inhaltlich besticht das Werk zum einen durch eine klare und verständliche Sprache. Der Verfasser schafft es, mit seinen präzisen und zugleich einfachen Formulierungen auch komplexe Zusammenhänge zu verdeutlichen. In diesem Zusammenhang ist auf die zahlreichen Formulierungsvorschläge des Verfassers hinzuweisen (vgl. hierzu bspw. Rn. 338 oder Rn. 649). Zum anderen besticht der Inhalt aus zweierlei anderen Gründen: Einerseits versteht es Kurpat, an geeigneten Stellen unterschiedliche Ansichten – je nach Gewicht der zu erörternden Frage – entweder im Text oder in der jeweiligen Fußnote kenntlich zu machen (vgl. bspw. Rn. 529 mit Fn. 437). Andererseits lässt es sich Kurpat nicht nehmen, an diversen Stellen auf Bewertungskriterien hinzuweisen. So wird beispielsweise darauf hingewiesen, die Formulierung des Rubrums solle ohne Nachlässigkeit erfolgen, da gerade dieser Teil dem Korrektur einen „ersten Eindruck von der Leistungsfähigkeit des Bearbeiters“ vermittle (Rn.5). Auch konkretere Hinweise sind dem Werk zu entnehmen wie etwa, dass aus der Formulierung „knappe“ Darstellung mit Beschränkung auf den „wesentlichen Inhalt“ nach § 313 II 1 ZPO folgt, dass „der Tatbestand im Sinne des § 313 I Nr. 5, II ZPO keine vollständige Wiedergabe des Sach- und Streitstandes beinhalten darf“. Verstöße gegen dieses Gebot müssten als Fehler bewertet werden (näher hierzu Rn. 262; vgl. auch Rn. 160 mit einem Beispiel für eine fehlerhafte Tenorierung). Gerade diese Ausführungen, die über eine reine Darstellung des Themas hinausgehen, heben die Bedeutung des Werkes für angehende Rechtsreferendare ganz besonders hervor. Schließlich müssen sich Rechtsreferendare im Vergleich zum Studium auf andere – ggf. neue – Bewertungskriterien einstellen. Hervorzuheben sind schließlich die letzten 100 Seiten des Werkes. Kurpat präsentiert in diesem letzten Teil diverse Schemata, die es einerseits dem Leser ermöglichen, das bereits Erlernte zu widerholen (vgl. auch Rn. 731 mit einer Übersicht der in diesem Teil behandelten Themen), andererseits als Sammlung zum Nachschlagen bei einzelnen Fragen dienen können.

Die nunmehr 7. Auflage des ursprünglich von Dr. Peter Siegburg ins Leben gerufenen und von Ralf Kurpat fortgeführten Werkes ist erneut sehr gut gelungen. Dieses Ausbildungsbuch ist ein verlässlicher Leitfaden zum Erarbeiten der Systematik des Zivilurteils und dient zugleich zur Einübung der Urteilstechnik. Demzufolge muss jedem Rechtsreferendar die Lektüre dieses Werkes entweder vor oder spätestens in der Anfangsphase der ersten Station im Referendariat dringend empfohlen werden.

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