Fitting / Engels / Schmidt / Trebinger / Linsenmaier, Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung, Handkommentar, 29. Auflage, Vahlen 2018
Von Rechtsanwältin Tanja Fuß, MPA, Anwaltskanzlei Fuß, Stuttgart
Der von Fittingbegründete Kommentar erläutert auf etwas über 2.300 Seiten alle Vorschriften des BetrVG sowie die Wahlordnung. Nach dem Abdruck des Gesetzestextes und einer 20-seitigen Einleitung werden die einzelnen Vorschriften des BetrVG besprochen. In einem Anhang ist die Wahlordnung abgedruckt und erläutert. Außerdem ist das Gesetz über europäische Betriebsräte abgedruckt und wird – ebenso wie das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren – in Form einer Übersicht über diese Materie erklärt.
Der Kommentar erläutert praxisbezogen und kompakt das gesamte Betriebsverfassungsrecht anhand der Rechtsprechung, die direkt bei der jeweiligen Textpassage genannt wird. Dabei werden stets die rechtlichen Folgen dargestellt, auf den Ablauf eingegangen und erklärt, wie man mitbestimmungsrelevante Fragestellungen löst. Zahlreiche Beispiele und Beispielsfälle veranschaulichen die Ausführungen. So wird etwa bei der Betriebsratswahl anhand eines Beispielfalles erklärt, wer nach dem geschilderten Sachverhalt aus welchen Gründen gewählt ist, und bei § 23 BetrVG werden eine Reihe von Beispielen für grobe Pflichtverletzungen im Sinne dieser Vorschrift genannt. Auch das Vorliegen von Ausnahmen, z.B. für eine fehlende Wiederholungsgefahr trotz eines groben Verstoßes des Arbeitgebers gegen die Vorgaben des BetrVG, wird anhand eines praxisnahen Beispiels erläutert. Abweichende Meinungen werden aufgeführt und durch „aA“ in Fettdruck deutlich kenntlich gemacht. Sofern eine Rechtsfrage aufgrund fehlender Rechtsprechung nicht eindeutig beantwortet werden kann, wird dies durch Formulierungen wie „müsste“ eindeutig zum Ausdruck gebracht und dennoch eine Antwort gegeben.
Insbesondere zu neuen Gesetzen wie der neuen EU-DSGVO gibt es auch allgemeine Ausführungen. So werden bei § 83 BetrVG die Grundprinzipien der EU-DSGVO dargestellt und auf die Frage eingegangen, wann ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss, sowie – bezogen auf die Beschäftigung von Arbeitnehmern – erläutert, inwieweit Beschäftigtendaten zulässig erhoben und verarbeitet werden dürfen, sowie Fragen zur Videoüberwachung geklärt.
Die Neuauflage mit Stand Ende 2017 ist pünktlich zur Betriebsratswahl im Frühjahr 2018 erschienen und berücksichtigt insbesondere die geänderten Mitbestimmungsrechte durch das neue AÜG, die Erweiterung der Mitbestimmungsrechte beim Fremdpersonaleinsatz, die betriebsverfassungsrechtlichen Auswirkungen des Mindestlohngesetzes, des Gesetzes zur Tarifeinheit, der Neuordnung des Arbeitsschutzes, der Novellierung des Beschäftigtendatenschutzes durch die neue EU-DSGVO und die neue Fassung des BDSG, die Förderungs- und Auskunftspflichten des Betriebsrates nach dem neuen Entgelttransparenzgesetz und § 80 BetrVG sowie die Erweiterung der Förderpflichten des Betriebsrates nach dem Bundesteilhabegesetz. Außerdem wird auf neuere Erscheinungen in der Arbeitswelt mit Auswirkungen auf das Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht eingegangen, wie die Einordnung von sog. Onsite-Werkverträgen, Industrie/Arbeit 4.0 (Digitalisierung) mit Aspekten wie Entgrenzung von Arbeitsort und -zeit durch Home Office, Mobile Office, mobile devices (Smartphone, Laptop, Tablet usw.), Erreichbarkeit in der Freizeit sowie die Nutzung von Social Media (z.B. Recherche über Mitarbeiter bei Facebook oder Möglichkeit der Bewertung von Mitarbeitern auf der Facebookseite des Arbeitgebers) und der Schutz vor Persönlichkeitsverletzungen durch Mitbestimmung.
Der Kommentar von Fitting eignet sich hervorragend als praxisnahes Nachschlagewerk für das Betriebsverfassungsrecht und dessen Anwendung in der Praxis. Die Autoren sind erfahrene Richter des Bundesarbeitsgerichts und Ministeriumsbeamte. Es wird das gesamte Betriebsverfassungsrecht kompakt und umfassend sowie verständlich formuliert erläutert. Da der Fitting „neutral“ formuliert ist, also weder arbeitgeberlastig noch arbeitnehmer- bzw. betriebsratslastig, ist er für Betriebsräte, Gewerkschaften, Arbeitgeber und deren Verbände, Personalabteilungen und Arbeitsgerichte gleichermaßen geeignet. Dies gilt umso mehr, da der Kommentar auch von den Arbeitsgerichten genutzt wird.
Der „Fitting“ ist daher zu Recht „der“ Standardkommentar zum Betriebsverfassungsgesetz und hat bei einem Kaufpreis von 82 EUR für 2.300 Seiten ein nahezu unschlagbares Preis-Leistungsverhältnis.