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Rezension: Handbuch der Gläubigerrechte

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Pape / Gundlach / Vortmann, Handbuch der Gläubigerrechte, 3. Auflage, Heymanns 2018

Von Ass. iur. Oliver Köhler, Berlin


Das „Handbuch der Gläubigerrechte“ ist nunmehr in der 3. Auflage erschienen, wobei die erste Auflage bereits im Jahr 2001 vorgelegt worden war, eine Aktualisierung erfolgte dann erstmals in 2011. Dieses mit rund 500 Seiten überschaubare Werk möchte Gläubigern und Gläubigervertretern praktische Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Rechte in Insolvenzverfahren geben. Vertiefte wissenschaftliche Ausführungen dürfen daher nicht erwartet werden, das akademische Niveau ist jedoch dennoch sehr hoch. An manchen Stellen lassen die Autoren es sich nicht nehmen, zu rechtspolitischen Entwicklungen Stellung zu nehmen, die leider manchmal etwas verloren im Raum stehen bleiben (vgl. Kapitel 1, Rn. 14).

Um dem Anspruch gerecht zu werden, nicht nur für Insolvenzrechtler, sondern auch für Gläubiger geeignet zu sein, stellt das Buch ein Kapitel mit den Grundlagen des Insolvenzverfahrens voran. Für Berater im Insolvenzrecht ist jedoch die in diesem Kapitel enthaltene, ganze 87 Seiten umfassende Rechtsprechungsübersicht sehr hilfreich. Diese fasst die wichtigsten Entscheidungen zu den Rechten der Gläubiger in Insolvenzverfahren in Leitsätzen zusammen und beinhaltet nicht nur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte, sondern auch viele Entscheidungen der Land- und Amtsgerichte. Die Entscheidungen sind unter Stichworten zusammengefasst: von „Aufhebung von Beschlüssen der Gläubigerversammlung“ über „Stimmrechtsausschluss“ bis „Vetorecht des Insolvenzgerichts“.

Die anderen Kapitel behandeln die Stellung der Gläubiger im Eröffnungsverfahren, die Gläubigerversammlung, den Gläubigerausschuss, Aussonderungsrechte, Absonderungsrechte und die Haftung des Geschäftsführers bzw. Gesellschafters. In allen Kapiteln wird nicht nur die jeweilige Rechtslage dargestellt, sondern auch die (möglichen) Auswirkungen einzelner Verfahrensweisen auf die Rechte der Gläubiger beleuchtet. So werden dem Gläubiger wie dessen Vertreter die möglichen Konsequenzen seines Handelns aufgezeigt und er wird in die Lage versetzt, das Insolvenzverfahren in seinem Sinne zu beeinflussen.

Das 8. Kapitel besteht aus einem „Lexikon der Gläubigerbenachteiligung“, in dem die für Gläubiger relevanten insolvenzrechtlichen Begriffe erklärt werden. Die umfasst Begriffe wie „Abweisung mangels Masse“, „Evokationsrecht“, „Minderheitenschutz“ oder „Verteilungs-verfahren“. Auch dieses Kapitel richtet sich daher eher an Nicht-Insolvenzrechtler. Im 9. Kapitel „Verfahrensmuster und Fallbeispiele“ finden sich schließlich diverse Musteranträge und Formulare. Dies beinhaltet beispielsweise einen einfachen Gläubigerantrag auf Insolvenzeröffnung, die Anregung von Sicherungsmaßnahmen durch einen Gläubiger, aber auch die Geschäftsordnung eines Gläubigerausschusses.

Das „Handbuch der Gläubigerrechte“ ist die für Verantwortlichen bei institutionellen Gläubigern eine große Hilfe. Auch Insolvenzverwalter und Rechtsberater werden dem Handbuch als nützliches Nachschlagwerk etwas abgewinnen können. Es ist jedoch für diese Gruppen nicht tiefgehend und umfassend genug, um als einziger Wegweiser durch ein Insolvenzverfahren zu dienen.


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