Bayer / Lieder, Examens-Repetitorium Handels- und Gesellschaftsrecht, C.F. Müller 2015
Von Dr. Christian F. Bock, Hamburg
Erstmals erscheint 2015 in der Reihe Unirep Jura das Examensrepetitorium zum Handels- und Gesellschaftsrecht. Auf rund 230 Seiten nehmen sich die Autoren mit einem leichten Übergewicht des Gesellschaftsrechts der wesentlichen Fragen im Examen an. Obgleich beide Materien miteinander eng verwoben sind, wie beispielsweise die weitgehende Regelung beider Rechtsgebiete im Handelsgesetzbuch sowie die Kaufmannseigenschaft von Handelsgesellschaften gemäß § 6 Abs. 1 HGB demonstrieren, wäre eine deutlichere Trennung des Handels- vom Gesellschaftsrecht zumindest zur schnelleren Orientierung und Zuordnung der Sachfragen beim ersten Aufschlagen wohltuend.
Angemessen kurz für ein Examensskript wird in das Handelsrecht eingeführt (Rn. 1-6). Problembewusstsein schaffen die Ausführungen bei der Darstellung der Kaufmannseigenschaft, wenn anhand einiger Beispiele anschaulich die Erforderlichkeit einer Gewinnerzielungsabsicht (Rn. 25 ff.) oder die Notwendigkeit der Zivilrechtswirksamkeit der getätigten Geschäfte (Rn. 28) für den Gewerbebegriff diskutiert wird. Ausführlich behandelt das Skript die Publizität des Handelsregisters gemäß § 15 HGB, die mittels zahlreicher Fälle verdeutlich wird. Dabei variieren „die Fälle“ stark. Fall 6 ähnelt eher einer beispielhaften Erläuterung (Rn. 71). Sachverhalt und Lösung von Fall 7 werden trotz der Komplexität extrem verkürzt (Rn. 74 f.), während Fall 10 vorbildlich mit einer klausurtauglichen Argumentation gelöst wird (vgl. Rn. 90 ff.).
Im gesellschaftsrechtlichen Teil werden die einzelnen Problemkreise für alle Gesellschaftstypen jeweils direkt gegenüber gestellt. So werden beispielsweise die Errichtung der Gesellschaften (§ 9), ihre Geschäftsführung und Vertretung (§ 10) oder die Haftung (§ 11) stets für sämtliche Gesellschaftsformen erläutert. Dadurch werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede leichter erkennbar und prägen sich besser ein. Hervorzuheben ist insoweit das Umkehren des Grundtypus. Während für die Errichtung und Vertretung die BGB-Gesellschaft den Grundtypus darstellt, hat sich durch die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der BGB-Außengesellschaft bei der Haftungsfrage die OHG zur Grundform entwickelt (Rn. 594). Dies wird systematisch herausgearbeitet. Bei der vermeintlich komplizierten KG werden zum besseren Verständnis von Haftungsausschluss und Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung zahlreiche Fälle eingestreut (Rn. 607 ff.).
Das Examens-Repetitorium Handels- und Gesellschaftsrecht deckt die gesamte Bandbreite der wesentlichen Examensfragen ab und genügt zur alleinigen Examensvorbereitung. Ein weiteres Lehrbuch ist daneben nicht erforderlich. Vielmehr ist die Lektüre auch für Leser ohne tiefgehende Vorkenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht gewinnbringend. In der ersten Auflage erscheint zwar noch nicht jede Passage des Skripts vollkommen ausgegoren. Das Anliegen, den Prüfungsstoff durch Fälle einzuüben, ist lobenswert, allerdings leidet die Vorbildfunktion der Falllösungen für die Klausur naturgemäß bei 86 Fällen auf 226 Seiten, wenn das Skript nicht als bloßes Fallbuch daherkommen soll. Gleichwohl eignet sich das Buch ausgezeichnet zur zügigen Wiederholung der Nebengebiete und verliert trotz seiner verkürzten Darstellung zur Wiederholung nicht aus dem Blick, die wichtigen Grundlagen für das Verständnis zu lehren.