Looschelders, Schuldrecht – Besonderer Teil, 13. Auflage, Vahlen 2018
Von stud. iur. Max Lennart Dürkop, Wiesbaden
Dirk Looschelders hat nun die 13., neu bearbeitete Auflage 2018 zum Schuldrecht – Besonderer Teil veröffentlich, dass unter Studenten als ein Standardwerk gilt. Die Überarbeitung bringt das das Lehrbuch auf den aktuellen Stand von Januar 2018. Die Änderungen umfassen insbesondere das Kauf- und Werkvertragsrecht, das durch die Reform des Bauvertragsrechts und die zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung (BGBI. 2017 I 969) eine Neubearbeitung des Lehrbuchs erforderlich macht. Zudem wurde das Recht der Zahlungsdienste (§§ 675c – 676c BGB) sowie reiserechtliche Vorschriften, die durch das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften erneuert wurden, das am 1.7.18 in Kraft tritt, aktualisiert und eingearbeitet. Schließlich wurde die höchstrichterliche Rechtsprechung rechtsgebietsübergreifend auf den neusten Stand von 2018 gebracht.
Das Lehrbuch ist in sieben Teile aufgeteilt und befasst sich mit den §§ 433 - 853 BGB. Die Teile eins bis fünf behandeln dabei die Vertragsarten des besonderen Teils (Veräußerungs- und Kreditverträge, Überlassungsverträge, tätigkeitsbezogene Schuldverhältnisse, etc.). Anschließend wird – leider etwas knapp – auf Grundlagen des Bereicherungsrechts und außervertragliche Haftung auf Schadensersatz eingegangen. Dabei wird bei jedem Abschnitt jeweils mit einer Einleitung begonnen, die es erleichtert, sich in die Problematik des Rechtsgebiets hineinzudenken.
Typisch für den Looschelders sind auch in dieser Auflage die häufigen Verweise auf das gleichnamige Lehrbuch zum allgemeinen Teil des Schuldrechts, das bei der Klausurvorbereitung stets griffbereit gehalten werden sollte, um Probleme des AT zu vertiefen und Verständnisfragen ohne größere Umstände zu klären.
Positiv hervorzuheben sind die vertraglichen Schuldverhältnisse und deren Aufbau im Lehrbuch. So kann davon ausgegangen werden, dass die examensrelevanten Streitstände und „Standardprobleme“ allesamt aufgegriffen und ausreichend detailliert bearbeitet. Besonders dankbar ist, dass sich am Ende jedes Paragraphen (stellt einen Abschnitt dar) einige Vertiefungs- und/oder Literaturhinweise finden lassen, die im Hinblick auf die Bearbeitung von Hausarbeiten hilfreich erscheinen.
Zudem überzeugt das Entscheidungsregister (S. 613 ff.), das besonders übersichtlich nach Rechtsgebieten und Problemfällen gegliedert ist und nicht nur die Fundstelle, sondern auch in einem Wort beschreibt, worum es geht. (Bsp.: 1. Kaufrecht a. Gewährleistung: BGH NJW(..) Motorsäge) Dadurch kann gezielt nach Urteilen und besonderen Problemstellungen gesucht werden, ohne jede der 620 Seiten zu überfliegen.
Ebenfalls positiv fallen auch die neben den Urteilsfundstellen genannten Besprechungen der Entscheidungen in Ausbildungszeitschriften auf, die dem Studenten eine aufbereitete Entscheidungslektüre ermöglichen.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Looschelders wohl in jedes Regal eines Jurastudenten gehört, egal, ob er/sie sich im Grundstudium oder in de Examensvorbereitung befindet. Das Lehrbuch ist sowohl dazu geeignet, sich Wissen erstmals anzueignen, als auch kleinere Wissenslücken im Schuldrecht BT wieder aufzufrischen.