Hömig / Wolff, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 12. Auflage, Nomos 2018
Von Wirtschaftsjurist Christian Paul Starke, LL.M., Bad Berleburg
Der nunmehr – nach dem Tode des Mitbegründers Dieter Hömig im Jahre 2016 – von Prof. Heinrich Amadeus Wolff von der Universität Bayreuth allein herausgegebene Nomos-Handkommentar zum Grundgesetz erscheint mittlerweile bereits in der zwölften Auflage und darf sich zu den Standardwerken des Verfassungsrechts zählen. Mit seinen zu großen Teilen aus der Verwaltungspraxis stammenden Bearbeitern eröffnet es dabei an vielen Stellen einen anderen Blickwinkel als vergleichbare – häufig stark durch den wissenschaftlichen Hintergrund oder die Tätigkeit ihrer Bearbeiter in der Rechtsprechung geprägte – Kommentare.
Das Werk befindet sich auf dem Rechtsstand von Oktober 2017. Es umfasst insgesamt rund 1.000 Seiten. Als Hardcover wird es seiner Bestimmung als „Taschenkommentar“ sehr gut gerecht und übersteht auch zahlreiche Transporte im Rucksack zur Universität und zurück unbeschadet. Seine Seiten sind griffig und lassen sich schnell durchblättern. Es handelt sich zudem um „richtiges“ Papier, so dass Unterstreichungen und auch Markierungen ohne zu starkes Durchscheinen möglich sind.
Der Kommentar enthält ein ausführliches 40-seitiges Stichwortverzeichnis, das die Suche nach einzelnen Themen deutlich erleichtert. Die Zuordnung bestimmter Suchbegriffe ist allerdings nicht immer nachvollziehbar (siehe exemplarisch die zersplitterte Aufteilung des Themas „Europa“). Auch wäre die Aufnahme von Schlagworten wie z.B. dem des „NPD-Verbot“ zu begrüßen gewesen, wo der entsprechenden Entscheidung des BVerfG immerhin eine ausführliche Besprechung über drei Randnummer gewidmet ist. Die Orientierungshilfe des Stichwortverzeichnisses wird noch ergänzt durch den maßvollen und häufig sinnvollen Einsatz von Fettdruck zur Hervorhebung wesentlicher Begrifflichkeiten im laufenden Text.
Der Kommentierung der einzelnen Normen des Grundgesetzes ist eine kurze historische Einführung vorangestellt, in der die Entwicklung der Verfassung von der Kapitulation am Ende des zweiten Weltkriegs bis zur zweiten Föderalismusreform im Jahre 2009 dargestellt wird. Nach der Kommentierung der Präambel erfolgt zudem eine gesonderte Darstellung der historischen Entwicklung, der internationalen Bezüge sowie der dogmatischen Besonderheiten der Grundrechte inklusive Hinweisen für den Prüfungsaufbau. Diese Ausführungen sind insgesamt relativ kurzgehalten und verzichten auf die tiefgehende Behandlung von Meinungsstreiten, vor allem das Prüfungsschema wird aber Studierenden in der Klausurvorbereitung sehr entgegenkommen.
Die Kommentierung der jeweiligen Normen selbst beginnt mit dem Abdruck des Normtextes und häufig einem kurzen Inhaltsverzeichnis der nachfolgenden Ausführungen, das dem Leser die Orientierung erleichtert. Die Entscheidung für oder gegen ein Inhaltsverzeichnis ist allerdings für den Leser nicht nachvollziehbar und erscheint willkürlich gewählt. Hier wäre eine einheitliche Vorgehensweise zu bevorzugen gewesen, wobei die durchgehende Aufnahme eines Inhaltsverzeichnisses aus Gründen der Übersichtlichkeit zu bevorzugen wäre. Bedauernswerterweise gibt es – abgesehen von einem Verzeichnis der abgekürzten Standardkommentare zum Grundgesetz zu Beginn des Werkes – auch keine Übersicht der verwendeten Quellen, aus der sich der Leser weiterführende Literatur zur Vertiefung suchen könnte.
Bei den Grundrechten folgt die Darstellung dem gewohnten Prüfungsaufbau aus Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung, erweitert um eine allgemeine Einführung und die Erläuterung internationaler Aspekte, insbesondere der einschlägigen Rechtsprechung des EGMR. Die Ausführungen variieren dabei in ihrer Länge jedoch auffällig stark. So fällt beispielsweise die Kommentierung des – insbesondere angesichts der umstrittenen Währungspolitik der EZB in der Schuldenkriese – sehr bedeutungsvollen Art. 88 GG verhältnismäßig kurz aus. Hier wäre eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Verschiebung der Kompetenzen von der Bundesbank auf die EZB wünschenswert gewesen, zumal auch sonst an keiner anderen Stelle eine der Bedeutung der Rechtsprechung des BVerfG zur Schuldenkriese angemessene Vertiefung der Thematik erfolgt. Demgegenüber werden andere Normen – exemplarisch sei hier nur Art. 21 GG genannt – sehr detailliert und unter sorgfältiger Auswertung von Literatur und Rechtsprechung kommentiert. Allgemein ist aber herauszustellen, dass sich die gesamten Ausführungen stark an der Rechtsprechung und weniger an der Literatur orientieren.
Insgesamt kann das Werk somit als guter und günstiger Einsteigerkommentar bewertet und insbesondere Studierenden, die nicht über einen prall gefüllten Geldbeutel verfügen, wärmstens empfohlen werden. Für nur 40 Euro bekommt der Leser hier eine umfangreiche, gut verständliche Kommentierung des Grundgesetzes anhand der Rechtsprechung des BVerfG, die für den „Hausgebrauch“ definitiv ausreichend ist. Dass das Werk sich dabei nicht auf dem selben wissenschaftlichen Niveau wie der Sachs oder Schmidt-Bleibtreu bewegt, erscheint wenig überraschend – ist angesichts der Zielgruppe, seines Umfanges sowie des günstigen Preises aber auch nicht zu bemängeln.