Wenner, Internationales Vertragsrecht, Reihe Wirtschaftsrecht aktuell, 3. Auflage, RWS Verlag 2013
Von stud. iur. Andreas Seidel, Göttingen
Deutschland ist Vizeweltmeister im Export, knapp zwei Drittel des Gesamtexportes an Gütern und Dienstleistungen verbringt Deutschland ins EU-Ausland. Dies sollten eigentlich Anreize dafür sein, dass zumindest die Regelungen für den Waren- und Dienstleistungskauf und -verkauf den Standards angepasst sind, die benötigt werden. In der Tat sind die Vorlesungen zum Internationalen Privatrecht immer noch wenig besucht und in den Schwerpunkt verbannt. Trotz zunehmender Globalisierung und von der EU forcierter Grundfreiheiten haben nur die wenigsten Juristen grundlegende Kenntnisse im Bereich des internationalen Privatrechts und selbst im praktisch höchstrelevanten internationalen Vertragsrecht gehen die Kenntnisse nicht viel weiter als die über die entsprechenden Übereinkommen und EU-Verordnungen wie etwa das CISG oder die Rom III-Verordnung.
Dem will nun auch der Rechtsanwalt Dr. Christian Wenner aus Köln entgegentreten. Sein Skript wendet sich an all diejenigen Juristen oder angehenden Juristen die genau dieses Problem erkannt haben und ihrer eigenen Unkenntnis vorbeugen wollen. So will der Autor die Grundzüge des Internationalen Schuldvertragsrecht skizzieren. Er richtet seine Ausführungen vor allem auf transnationale Wirtschaftsverträge aus. Wenner hat dieses Projekt von seinem akademischen Lehrer, Prof. Dr. Jochen Schröderübernommen und nun mit der dritten Auflage fortgesetzt. Bei Erscheinen der Erstauflage, so schreibt der Autor in seinem Vorwort, sei das internationale Vertragsrecht noch nicht kodifiziert gewesen. Trotz, und mit dieser Erkenntnis steht er wohl nicht alleine, der vergangenen drei Kodifikationen (mit der seit 2009 gültigen Rom-I-VO) sei leider nicht viel besser geworden.
So beginnt Wenner„bei null“ und führt über die Aufgabe und Bedeutung des Internationalen Vertragsrecht sowie die Grundlagen in das Rechtsgebiet ein. Er führt in sperrige Begriffe ein, die selbst einem Juristen nicht mehr so geläufig sein dürften. Zum besseren Verständnis findet der Leser zum Schluss des Buches das „ABC des Internationalen Vertragsrechts“, das auf vier Seiten die wichtigsten und speziellsten Begriffe kurz und prägnant erläutert. Im Anschluss daran sind dann vor dem Stichwortverzeichnis auch die wichtigsten Vertrags- und Gesetzestexte abgedruckt. So soll dieses Skript allumfassend und ohne weitere Hilfsmittel wie Textsammlungen oder Wörterbücher Hilfe sein, die immer häufiger nötig ist bei transnationalen Verträgen. Wenner lockert den Textfluss mit abgesetzten Bausteinen auf, die entweder Beispiele, Fundstellen oder weitergehende Informationen etc. näher bringen sollen. So weist er auch auf Kuriositäten hin, die Praktiker im Umgang mit dem internationalen Vertragsrecht entwickelt haben, wie z. B. ein Urteil des BGH, in dem der § 985 BGB auf einen Anspruch auf Herausgabe einer in Lanzarote gelegenen Wohnung Anwendung fand (WM 1998, 733 ff.).
Belegt sind die Verweise in diesem Skript ohnehin sehr gut, sowohl mit Aktenzeichen als auch mit reichlichen Fundstellen in Zeitschriften. In gleicher Manier ist auch das Literaturverzeichnis gut gefüllt. Meiner Meinung nach ist das gut gefüllte Literaturverzeichnis und die zahlreichen Fundstellen spiegelbildlich für die Art, in der Wenner das Skript geschrieben hat. Es ist sehr problemorientiert, holt den Leser da ab, wo er steht und versucht ehrliche Hilfe für denjenigen zu sein, der Hilfe im internationalen Vertragsrecht benötigt und sie in diesem Werk sucht.