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Rezension: Markenrecht

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Bingener, Markenrecht - Ein Leitfaden für die Praxis, 3. Auflage, C.H. Beck 2017

Von RA Tobias Michael, LL.M. oec., Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Magdeburg



Der Weg zur erfolgreichen Markeneintragung und auch Markenverteidigung ist gerade für denjenigen, der mit der Materie nicht so häufig befasst ist, von juristischen Untiefen gesäumt. Wie wahrscheinlich ist es, dass eine Wortmarke eingetragen wird? Welche Unterscheidungskraft muss die Marke besitzen? Welches Risiko besteht, wenn meine Wunschmarke so oder so ähnlich bereits angemeldet ist? Zu diesen und anderen Fragen will das Buch Hilfestellung geben.

Aufgeteilt ist das Buch in 11 Teile (Kapitel), das mit den Arten von Marken und der Wahl der richtigen Markenart beginnt, sich sodann in größeren Abschnitten mit dem Registrierungsverfahren und registerrechtlich relevanten Kollisionen von Marken befasst und sodann über Löschungsverfahren, Nebenverfahren und der wirtschaftlichen Verwertbarkeit von Marken mit einer Checkliste für Eintragung und Pflege einer Marke abschließt. Behandelt wird dabei ausschließlich das Verfahren vor dem deutschen Patent- und Markenamt. Europäisches und Internationales Markenrecht bleiben außen vor.

Die Autorin ist Teamleiterin im Markenbereich des deutschen Patent- und Markenamtes, langjähriges Mitglied der Prüfungskommission für Patentanwälte und Referentin von Fortbildungsveranstaltungen. Daher kennt sie die Praxis des Patent-und Markenamtes genau und entsprechend hilfreich sind dann auch die Einblicke, die dem Leser gegeben werden. Im Bereich der Markenanmeldung eines Slogans etwa weist die Autorin darauf hin, dass Originalität zwar keine Voraussetzung der für die Eintragung notwendigen Unterscheidungskraft sei, dies jedoch dem Prüfer die Eintragung wesentlich erleichtere und daher Originalität angestrebt werden sollte.

Das Buch ist an vielen Stellen mit weiteren wertvollen Hinweisen gespickt und dankbarerweise in einer angenehm lesbaren Diktion verfasst. Hierbei wird auch zurückhaltend mit Fußnoten umgegangen, was dem Charakter des Buches als Leitfaden gerecht wird. Für denjenigen, der nicht jeden Tag ohnehin Internet und Datenbänke durchsucht, gibt es auch zahlreiche Tipps für eine kostengünstige Recherche im Internet.

Gewünscht hätte man sich hier und da eine kürzere Satzlänge. „Versöhnt“ wird der Leser wiederum durch die zahlreichen Beispiele, die es zu jedem Abschnitt gibt und das zuvor Geschilderte nachvollziehbar machen. Überhaupt sind es die zahlreichen, im Bereich der Bild- und Wort-/Bildmarken auch bebilderten Beispiele sowie die Kurzzusammenfassungen maßgeblicher Entscheidungen, die den Zugang zur Materie erleichtern.

Fazit: Wer als Nichtjurist, Mitarbeiter einer Rechtsabteilung oder mit der Materie „Markenanmeldung“ nicht betrauter Rechtsanwalt eine Marke anmelden oder verteidigen möchte, wird mit dem vorliegenden Werk an die Hand genommen. Aber auch wer häufiger in diesem Bereich tätig ist, wird insbesondere im Kapitel zu registerrechtlich relevanten Kollisionen von Marken Erkenntnisgewinne erzielen können. 

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