Straube / Rasche, Arbeitsrechtliche Korruptionsbekämpfung. Prävention und Verfolgung bei Vorteilsannahme, 1. Auflage, C.H. Beck 2017
Von Ass. iur. Elena Genne, Münster
„Arbeitsrechtliche Korruptionsbekämpfung“ von Rechtsanwälten und Fachanwälten für Arbeitsrecht Dr. Gunnar Straube und Dr. Jennifer Rasche, widmet sich einer bisher selten behandelten Perspektive der Korruptionsbekämpfung und richtet sich mit zahlreichen praktischen Umsetzungsvorschlägen an die Compliance-Organisationen und Antikorruptionsbeauftragte der Unternehmen.
Zahlreiche Korruptionsskandale erschütterten in jüngster Vergangenheit die Unternehmenswelt. Der Umgang mit Korruption hat sich im Arbeitsleben sehr verändert. Compliance-Verstöße sind heutzutage viel weniger geduldet als dies noch vor 20 Jahren der Fall war. Das Bewusstsein für die Problematik ist gewachsen. Viele Fragen sind dennoch offen geblieben. Das Bestreben, eine funktionierende Korruptionsvorsorge zu schaffen, ist mit praktischen Umsetzungsschwierigkeiten verbunden.
„Arbeitsrechtliche Korruptionsbekämpfung“ von Straube und Rasche bietet eine Hilfestellung für die Unternehmen bei der Umsetzung von Compliance-Regelungen und der - sowohl arbeitsrechtlichen als auch zivilrechtlichen - Verfolgung der Korruption.
Nach einer kurzen Einführung zu den Begriffen Schmiergeld und Korruption folgen zwei große thematische Blöcke der präventiven und repressiven Korruptionsbekämpfung, Compliance und Korruptionsverfolgung.
Im ersten großen Abschnitt wertet das Werk Compliance als wirksames Mittel der prozessintegrierten Korruptionsprävention im Unternehmen. Wichtiger Aspekt dabei ist die Umsetzung der Compliance-Regelungen aus der arbeitsrechtlichen Perspektive, begleitet von zahlreichen Formulierungsvorschlägen für die internen vertraglichen Regelungen oder Anweisungen.
Weniger Theorie, viele Praxisvorschläge: praktische Beispiele zur sofortigen Umsetzung der Compliance-Regelungen zur Korruptionsprävention im Unternehmen liefern einen guten Handlungsansatz und gehen auf die Problematiken der Korruptionsbekämpfung aus einer sehr praktischen Sichtweise ein. Berührungspunkte mit anderen Rechtsgebieten werden ausreichend thematisiert. Sowohl das Verhältnis der Korruptionsprävention zu datenschutzrechtlichen Vorschriften als auch die notwendige Beteiligung des Betriebs- und Personalrats bei der Implementierung eines Compliance-Systems werden berücksichtigt. Aufklärung der Korruptionsvorfälle kann aufgrund der Hinweisgebersysteme erfolgen oder infolge aktiver Aufklärung z.B. durch Telefon- und Email-Überwachung. Aufklärungsmaßnahmen sind jedoch auch mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen behaftet, auf die die Autoren eingehen sowie die Verwertbarkeit der ermittelten Tatsachen im Strafprozess beleuchten.
Die Autoren haben es auf knapp 150 Seiten geschafft, sämtliche Aspekte der Korruptionsbekämpfung anzusprechen. Selbst zu der Einführung der Amnestieprogramme durch einen Verzicht auf eine Kündigung oder Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ein Abschnitt gewidmet und beleuchtet eine neue Perspektive der Korruptionsaufklärung.
Im zweiten großen Abschnitt geht die Thematik zu der repressiven Korruptionsbekämpfung über und zeigt die Möglichkeiten auf, wiederum aus arbeitsrechtlicher Sicht, wie der „Täter“ zu behandeln ist, wenn der Verdacht einer Korruptionsstraftat vorliegt. Zunächst werden die verschiedenen strafrechtlichen Maßnahmen, angefangen mit der Strafanzeige und dem Ermittlungsverfahren, sowie die strafrechtliche Verfolgung der Korruptionsstraftaten aufgezeigt. Dabei liefern die Autoren einen guten Überblick über die Korruptionsstraftaten (Amtsträger-Delikte, Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Betriebsratskorruption, Betrug und Untreue). Die arbeitsrechtlich geprägten Fragen werden sodann ausführlich in dem Abschnitt „Arbeitsrechtliche Verfolgung“ behandelt. Die Palette reicht von verhaltensbedingter Kündigung bis zum Widerruf von zugesagten Versorgungsleistungen, unterlegt mit zahlreichen Fallbeispielen. Kernpunkte des Abschnitts sind die verhaltensbedingte Kündigung aufgrund des Verstoßes gegen das sog. Schmiergeldverbot sowie die Voraussetzungen einer Verdachtskündigung.
Der Abschnitt über die zivilrechtliche Verfolgung behandelt neben den Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers auch die vorläufige Sicherung dieser Ansprüche mittels Arrest und Arrestvollziehung.
Dem Buch ist positiv anzumerken, dass eigene praktische Erfahrungen der Rechtsanwaltspraxis der Autoren in die Ausführungen eingeflossen sind. Insgesamt ist das Werk von Straube und Rasche ein gelungener Ratgeber für die Praxis der Korruptionsbekämpfung im Unternehmen.