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Rezension: VOB Teile A und B

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Ingenstau / Korbion / Leupertz / von Wietersheim (Hrsg.) , VOB Teile A und B, Kommentar, 20. Auflage, Werner 2017

Von RA Daniel Jansen, Köln



Der Ingenstau Korbion ist seit 1960 unter den Kommentaren zu der VOB das Standardwerk, an dem der mit dem Baurecht befasste Praktiker schlicht nicht vorbeikommt. Dies gilt insbesondere sowohl für Richter als auch für Rechtsanwälte.

Mit Blick auf die Form kann festgehalten werden, dass sie den bewährten Aufbau beibehält, der den meisten guten Kommentaren Vorbild ist: ausführliches und bestens gegliedertes Inhaltsverzeichnis für eine optimale Orientierung, Hervorhebungen in den jeweiligen Kommentierungen, die ein effizientes Lesen der gesuchten Passagen ermöglicht sowie ein Stichwortverzeichnis, das so umfassend ist, dass es kaum möglich erscheint, ein gesuchtes Stichwort nicht zu finden.

Inhaltlich bietet das Werk alles, was das Herz des Baurechtlers begehrt: ein Füllhorn an aktuellen Entscheidungen der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung. Eine Aufarbeitung der bekannten sowie weniger häufigen Problemstellungen, die sich dadurch auszeichnet, dass keine akademischen Diskussionen geführt, sondern die identifizierte Problemstellung nachvollziehbar dargestellt und die in Betracht kommenden Lösungsmöglichkeiten verständlich und für die sofortige Umsetzung erörtert werden.

Nur beispielhaft sei hier auf den praktisch bedeutsamen Unterschied zwischen dem BGB-Werkvertrag und dem Vertrag, dem die VOB/B zu Grunde gelegt wird, bei der Frage der Geltendmachung von Mängelansprüchen vor der Abnahme. Die VOB/B bietet in ihrem § 4 Abs. 7 eine geeignete Möglichkeit, die dem BGB-Vertrag fremd ist. Letzteres birgt eine Vielzahl von Problemen, die eingehend besprochen werden. Diese Probleme bleiben auch in dem ab dem 01.01.2018 in Kraft tretenden neuen Bauvertragsrechts bestehen, da auf eine Aufnahme einer der VOB/B-Regelung entsprechenden Vorschrift verzichtet wurde: Mängelrechte können im BGB-Vertrag somit vor der Abnahme weiter nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen geltend gemacht werden.

Ein weiteres Beispiel ist die Darstellung zu den Voraussetzungen des Nacherfüllungsanspruchs nach § 13 Abs. 5 Nr. VOB/B). Dort wird nach der Herausarbeitung der Voraussetzungen z.B. die Problematik der Fälle beleuchtet, bei denen die Auftraggeberseite die Mangelbeseitigung fordert, auftragnehmerseits dies aber als neuer Auftrag gewertet wird bzw. die Mängelbeseitigung von dem Abschluss eines entsprechenden Werkvertrages abhängig gemacht wird. Insbesondere mit Blick auf die Kooperationsrechtsprechung des BGH wird der Auftragnehmer hier grundsätzlich verpflichtet sein, auf seine Kosten eine Ursachenforschung bzgl. des monierten Mangels vorzunehmen.

Es werden ferner wichtige europarechtliche Bezüge hervorgehoben und besprochen, so befindet sich in Abschnitt 2 zu VOB Teil A eine Kommentierung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Rates.

Ohne Übertreibung kann festgestellt werden, dass der von Leupertz und von Wietersheim fortgesetzte Ingenstau Korbion in der Landschaft der sowieso auf hohem Niveau vorhandenen VOB-Kommentare, deutlich hervorsticht. 

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