Herresthal / Thume, Beck’sches Examinatorium Zivilrecht: Arbeitsrecht, 1. Auflage, C.H. Beck 2013
Von stud. iur. Andreas Seidel, Göttingen
Das Beck’sche Examinatorium wird erneut ausgebaut. Nachdem Repetitorienbücher zum Allgemeinen Teil des BGB, Bereicherungsrecht, Delikts- und Schadensrecht sowie dem Sachenrecht bereits von Prof. Neuner und Prof. Grigoleit herausgegeben wurden und ein Band zum Allgemeinen Schuldrecht folgen wird, haben Prof. Dr. Carsten Herresthal, LL.M. und RA Dr. Matthias Thume, LL.M. einen Band zum Arbeitsrecht verfasst.
Im Aufbau hat sich im Vergleich zu den anderen Büchern dieses Examinatoriums nichts geändert. Es bleibt bei der gewohnten Zweiteilung aus Fällen mit Lösungen und systematischen Darstellungen. Der Schwerpunkt soll jedoch definitiv auf der Fallbearbeitung liegen. Diese ist sehr ausführlich und bietet auch jeweils ein eigenständiges Inhaltsverzeichnis. Die Ausführungen sind vergleichsweise kleinschrittig, was aber nicht heißen soll, dass das Examinatorium „leichte Kost“ sei. Die Fälle sind sehr anspruchsvoll und sollen in Sachen Umfang und Schwierigkeitsgrad potentielle Examensklausuren darstellen.
Die Autoren setzten sich zum Ziel, dem Studenten unerlässliches Handwerkszeug mit in die erste juristische Prüfung zu geben. Sie legen somit auf die Technik der Falllösung viel Wert und sehen einen Schwerpunkt in der Argumentation. Dies wird immer wieder in den Falllösungen deutlich, denen man es ansieht, dass auf die Einhaltung stringenter Argumentationsstränge geachtet wurde. Dem Leser wird es somit recht leicht gemacht zu folgen und die Aufmerksamkeit auf den Inhalt zu legen.
Die oben angesprochenen Fälle sowie die systematischen Darstellungen orientieren sich an den „Anforderungen des Pflichtfachstoffes“, setzen demnach nicht nur Schwerpunkte im Individualarbeitsrecht sondern beziehen stets auch das arbeitsgerichtliche Verfahren und das Tarifvertragsrecht mit ein. Insgesamt wird statt auf die strenge Einhaltung eines schematischen Aufbaus auf die Sach- und Regelungsbezogenheit der einzelnen Themen geachtet, die den roten Faden dieses Lehrbuchs darstellt. Im gesamten Examinatorium finden sich sechs Fälle, die jeweils eigene thematische Schwerpunkte haben. Diese werden zu Beginn eines jeden Falls genannt, sodass eine genaue Vorbereitung gewährleistet werden kann. Die Fälle setzen die Schwerpunkte in
- der Arbeitnehmerhaftung sowie dem innerbetrieblichen Schadensausgleich, dem Arbeitnehmeranspruch aus § 670 BGB analog, dem Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers, der Arbeitgeberhaftung und der Haftungsablösung nach § 104 SGB VII,
- dem Arbeitnehmerbegriff, dem arbeitsgerichtlichen Verfahren, sowie der Kündigungsschutzklage, der außerordentlichen Kündigung und dem besonderen Kündigungsschutz durch das MuSchG,
- dem KSchG und dem EFZG, dem Lohn ohne Arbeit, dem Annahmeverzug des Arbeitgebers und der Betriebsrisikolehre,
- den Unwirksamkeitsgründen einer Kündigung, dem Direktionsrecht des Arbeitgebers, dem Verhältnis zwischen AGG und KSchG, den Ansprüchen aus betrieblicher Übung sowie den Gratifikationen
- dem Betriebsübergang, der Betriebsstilllegung sowie dem Wiedereinstellungsanspruch
- und der Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung, der Umdeutung außerordentlicher in eine ordentliche Kündigung, dem Weiterbeschäftigungsanspruch, den Bedingungen befristeter Arbeitsverträge und dem Tarifvertragsrecht insb. den tariflichen Altersgrenzen.
Die systematischen Darstellungen orientieren sich an den vorstehenden Fällen und sollen nochmals vertieft besonders prüfungsrelevante Themen erklären und wiederholen.
Zum Abschluss des Buches findet sich noch ein Kapitel, das die aktuelle Rechtsprechung darstellt. Hieraus können Tendenzen gezogen werden und Gangrichtungen extrapoliert werden. Dabei werden die wichtigsten Gedanken der Urteile erläutert und in einen Kontext gebracht.
Insgesamt ist dieses Examinatorium eine anspruchsvolle, jedoch genauso gründliche Vorbereitung auf die erste juristische Prüfung. Der Schwerpunkt des Adressatenkreises ist in jedem Fall die Gruppe derjenigen, die sich auf das erste Staatsexamen vorbereiten. Jedoch kann sich auch einem jeden dienen, der sich interessenshalber vertiefte Kenntnisse im Arbeitsrecht zueignen möchte.