Beulke, Strafprozessrecht, 13. Auflage, C.F. Müller 2017
Von Richter am Amtsgericht Carsten Krumm, Dortmund
Was zuallererst auffällt, ist das sensationelle Preis-Leistungs-Verhältnis des Buches: Für 440 Buchseiten zahlt Leser lediglich knappe 24 €. Im Bereich der Praktikerliteratur wäre eine derartige Preisgestaltung undenkbar. Hier würden sicher 60 Euro zu Buche schlagen. Dabei richtet sich das Buch Strafprozessrecht zwar tatsächlich in erster Linie an Studenten, doch ist angesichts des Umfanges und der Tiefe der Darstellung auch eine Lektüre für Praktiker durchaus interessant.
Zum Inhalt: Als StPO-Lehrbuch ist „der Beulke“ klassisch aufgebaut. Zunächst geht es um eine Einführung in das Strafprozessrecht und die Ziele des Strafverfahrens. Es folgen dann die Prozessmaximen, also etwa die Offizialmaxime, das Legalitätsprinzip, der Ermittlungsgrundsatz und der Anklagegrundsatz. Auch wird dargestellt, was es mit der freien richterlichen Beweiswürdigung auf sich hat, mit der Unschuldsvermutung und dem Beschleunigungsgebot. Sodann werden zunächst allgemeine Grundsätze und Grundlagen vermittelt, ohne die die späteren echten prozessualen Ausführungen in der Luft hängen würden. Dargestellt werden etwa der Gerichtsaufbau und Zuständigkeitsfragen, das Recht hinsichtlich der Ausschließung und Ablehnung des Richters, die Funktion der Staatsanwaltschaft und die Rolle der Polizei.
Ans so genannte „Eingemachte“ geht es dann im Anschluss bei den Ausführungen zum Beschuldigten. Hier geht es zum einen um den Begriff, die Frage der Belehrung bzw. natürlich der Unterlassung derselben, um in der Praxis häufig anzutreffende spontane Äußerungen und ihre Verwertbarkeit. Auch Anwesenheitsliste und Beweisantragsrechte werden hier bereits dargestellt.
Für Studenten wichtig ist dann auch § 8 des Buches, der sich mit den verbotenen Vernehmungsmethoden befasst, die in der Praxis jedoch höchst selten von Bedeutung sind. Solche Themen werden bekanntlich gerne in mündlichen Prüfungen abgeprüft. Weitere Abschnitte befassen sich dann ausführlich mit dem Verteidiger und dessen Rechten, den Beweismitteln und vor allem auch der Untersuchungshaft. Dieser Bereich ist nicht nur für Studenten und Referendare wichtig, sondern auch für die Praxis interessant. Auch als langgedienter Praktiker ist es sehr angenehm einmal wieder derartige Ausführungen dogmatisch sortiert lesen zu können. Die in der täglichen Arbeit dazu ausschließliche Arbeit mit Praxiskommentaren führt nämlich dazu, dass man gerne den Blick fürs Ganze verliert. Beulke befasst sich sodann mit weiteren sonstigen Zwangsmitteln und geht schließlich über in die Prozessvoraussetzungen. Es wird dann ausführlich das Ermittlungsverfahren behandelt und auch die Frage der Einstellungen nach §§ 153 ff. StPO. Im Weiteren finden sich dann noch Ausführungen zum Klageerzwingungsverfahren und zum Zwischenverfahren.
Der Durchführung und Vorbereitung der Hauptverhandlung erster Instanz sind dann etwas mehr als 30 Seiten gewidmet. Für einen Praktiker reicht dies naturgemäß nicht. Ein Student ist mit diesem Überblick jedoch meines Erachtens bestens für alle studien- und examensrelevanten Fragen zur StPO vorbereitet.
Im Anschluss finden sich mehrere Paragrafen, die sich mit dem Beweisrecht befassen, der Beweisaufnahme und dem Beweisantrag. Typische Fälle von Beweisverwertungsverboten, wie sie seit Jahrzehnten in der Ausbildungsliteratur behandelt werden, werden hier ebenso ausführlich abgehandelt. Es findet sich im Anschluss eine Darstellung zum Urteil und zur Urteilsabsetzung. Schließlich wird natürlich noch der Tatbegriff erörtert. Meines Erachtens hätte diese Erörterung gut Buch viel früherer Stelle stattfinden können.
Besondere Verfahrensarten wie das Strafbefehlsverfahren und das beschleunigte Verfahren werden kurz überblicksmäßig dargestellt. Auch hier ist festzustellen, dass für die Praxis diese Darstellungen kaum ausreichen. Studenten und Referendare dagegen werden hier ausreichend für Studium und Examen vorbereitet. Dem schließen sich dann die Darstellungen zu den Rechtsmitteln an und auch zur Wiederaufnahme des Verfahrens. Letztere ist auch nur recht kurz abgehandelt. Dagegen sind die Darstellungen zu Berufung Revisionsbeschwerde deutlich ausführlicher. Nach einer dann zu findenden Darstellung zu Privatklage, Nebenklage und Adhäsionsverfahren folgen Erörterungen zu Verfahrenskosten. Dies wird wiederum einen Studenten oder Referendarin weniger interessieren. Der Praktiker, vor allem der Berufsanfänger, wird sich dagegen freuen, Derartiges in einem Lehrbuch zu finden. Man sieht an der Konzeption jedoch, dass das Buch von Beulke durchaus auch für einen ersten Zugriff für Praktiker, also für Berufsanfänger durchaus nun geeignet ist.
Für die studentische Leserschaft ist dann noch ein § 34 mit Hinweisen zur Bearbeitung strafprozessualer Fragen in das Buch aufgenommen. Hier findet sich insbesondere die systematische Aufarbeitung der Revision. Beulke hat hier ein Revisionsprüfungsschema mit eigentlich allen denkbaren Zulässigkeits- und Begründetheitserwägungen aufgenommen, alle relevanten Probleme systematisch geordnet als Stichpunkte erfasst und dann entsprechend in einer zweiten Buchspalte die Randnummern des Buches vermerkt, die sich zu dem jeweiligen Stichwort verhalten. Hierdurch kann eine systematische Fall Vorbereitung und Fallbearbeitung stattfinden. Beulke gibt dann auch noch weitere Literaturhinweise zu Büchern, in denen strafprozessuale Falllösungen zu finden sind. Auch zahlreiche wichtige Zeitschriftenbeiträge hat der Autor an dieser Stelle mit Zeitschrift, genauer Fundstelle und vor allem auch dem Titel aufgenommen, so dass eine weitere und tiefergehende Lektüre für den Leser möglich ist. Hinzuweisen ist auch darauf, dass ein ausführliches und gut gepflegtes Sachverzeichnis vorhanden ist. Auch die anderen Verzeichnisse, wie ein ausführliches Inhaltsverzeichnis, mit dem die Buchstruktur gut nachvollzogen werden kann, sind sorgfältig angelegt. Gleiches gilt für das wahrlich opulente Literaturverzeichnis.
Nun ist es nicht nur so, dass das Buch alles an examensrelevantem (typischem Lehrbuch-) Wissen zum Strafprozess enthält. Das Buch gibt vielmehr auch Gelegenheit, sich mit typischen Fällen aus der Praxis zu befassen. Beulke hat hierzu nun über 70 Fälle, teils mit weiteren Abwandlungen versehen, in das Buch aufgenommen. Diese sind durch graue Schattierungen gut erkennbar gemacht. Diese Fälle stehen stets zu Beginn der jeweiligen Erörterungen. Es handelt sich dabei um typische Fälle der Ausbildungsliteratur / bekannte Fälle der obergerichtlichen Rechtsprechung. Die Fälle sind jeweils in der gebotenen Ausführlichkeit dargestellt. Im Anschluss finden sich dann die Darstellungen zu der prozessrechtlichen Situation, also der eigentliche Lehrbuchtext. Jeweils am Ende der Erörterungen finden sich dann die Lösungen der Fälle. Dort, wo der Sachverhalt der Fälle abgedruckt ist, findet sich aber auch stets schon jeweils die Randnummer der Lösung, so dass ein erfahrener Leser, der im Stile eines „Prüfe Dein Wissen“ arbeiten will, durchaus schnell wieder in die Materie eintauchen kann. So ist es möglich, sich willkürlich aus dem Buch einen Fall herauszugreifen, sich Gedanken zu machen, gegebenenfalls im Gesetz zu stöbern und dann sofort auf die Falllösung zuzugreifen. Gerade bei der unmittelbaren Examensvorbereitung wird ein derartiges Buchsystem sehr gut Hilfe leisten können.
Fazit: Ein echt tolles StPO-Lehrbuch!