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Rezension: Praxis der Insolvenz

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Beck / Depré, Praxis der Insolvenz, 3. Auflage, Vahlen 2017

Von Maximilian Hermans, Düsseldorf



Das Handbuch „Praxis der Insolvenz“, herausgegeben von Siegfried Beck und Peter Depré, ist jüngst in der dritten Auflage erschienen. Nachdem die zweite Auflage bereits 2010 erschienen ist, wurde es dafür auch Zeit – und so beginnen die Herausgeber ihr Vorwort auch mit dem Zitat „Omniamutantur“ (Alles ändert sich) des Dichters Ovid, mit dem die (noch immer anhaltende) Entwicklung des Insolvenzrechts in den letzten Jahren durchaus passend beschrieben werden kann.

In insgesamt 17 übergeordneten Kapiteln, die in 58 Paragraphen unterteilt werden und sich auf 1871 Seiten erstrecken, wird das gesamte praxisrelevante Insolvenzrecht beleuchtet – von den Grundlagen des Insolvenzverfahrens (1. Teil), bei denen das Verfahren (§ 1), die Insolvenzgründe (§ 2) sowie die Beteiligten (§ 3) dargestellt werden, bis hin zu den Rechtsmitteln im Insolvenzverfahren (17. Teil). Entsprechend der allgemeinen Weiterentwicklung des Insolvenzrechts geht es dazwischen hoch her: Denn das Insolvenzrecht hat sich in den letzten Jahren deutlich weg von der reinen Abwicklung notleidender Unternehmen zum Zwecke der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung (und Marktbereinigung) stärker zu einem Instrument der Sanierung und Restrukturierung gewandelt. So kann ein Gläubiger seine Rolle beispielsweise im Rahmen der Eigenverwaltung (die in § 44 beleuchtet wird – dazu sogleich mehr) aktiv gestalten (vgl. dazu zum Beispiel den jüngst erschienen Aufsatz zur Rolle des Lieferanten als Gläubiger in der Eigenverwaltung und dem Schutzschirmverfahren von Markgraf/Remuta, NZI 2017, 334).

Im Folgenden sollen nun exemplarisch die im 14. Teil (§§ 43 – 46) des Werkes unter der Überschrift „Sonderinsolvenzen“ beleuchtete Möglichkeiten des Insolvenzplanverfahrens (§ 43) näher beleuchtet werden. Mit Hilfe des Insolvenzplanverfahrens gemäß §§ 217 ff. InsO kann ein Insolvenzverfahren abweichend von den Vorschriften der Insolvenzordnung ausgestaltet werden. Nach einer prägnanten Einleitung mit praktischen Bezügen (Rn. 1 – 11) werden die Inhalte und Ziele des Insolvenzplanverfahrens dargestellt; auch der Ablauf dieses Verfahrens wird – was dem Anspruch des Werkes als Praxishandbuch Rechnung trägt – praxisgerecht dargestellt.

Im weiteren Verlauf dieses Kapitels werden – sinnvoll und zweckmäßig anhand des Verfahrensablaufs gegliedert – dann neben den rechtlichen Wirkungen des Insolvenzplans (Rn. 88 ff.) auch tatsächliche Maßnahmen wie der Erörterungs- und der Abstimmungstermin zum Insolvenzplan (Rn. 75 ff. und 79 ff.) dargestellt. Auch betriebswirtschaftliche Themen werden behandelt, ohne deren Berücksichtigung ein Insolvenzplanverfahren schlechthin nicht durchführbar wäre. So werden auch für Neulinge in diesem Gebiet prägnant und verständlich die betriebswirtschaftlichen Instrumente der Planerstellung (Rn. 167 ff.) sowie gängige Planungstools (Rn. 207 ff.) beschrieben. Dies geschieht zum Teil auch anhand von Schaubildern, die auch komplexere Sachverhalte gut verdeutlichen; als Beispiel kann hier die gelungene grafische Darstellung der Risikoanalyse (Rn. 195 - 201) angeführt werden.

Abgerundet wird das Kapitel schließlich mit zwei Anhängen, nämlich einer Due Diligence- Checkliste (unter Rn. 233) sowie einer Übersicht zur zweckmäßigen Gliederung eines Sanierungskonzepts (unter Rn. 234). Diese zusätzlichen Darstellungen verdeutlichen wiederum die Praxisorientierung und bieten insbesondere Beteiligten ohne langjährige insolvenzrechtliche Erfahrung einen einfachen und fundierten Einstieg in die Thematik.

Als Fazit kann festgehalten werden, dass die „Praxis der Insolvenz“ den an einem Insolvenzverfahren – unabhängig davon, wie dieses letztlich ausgestaltet ist – Beteiligten ein hervorragendes, praxisorientiertes und aktuelles Nachschlagewerk ist, das alle relevanten thematischen Bereiche abdeckt und insofern auf keinem Schreibtisch fehlen sollte. Dabei ist freilich stets zu berücksichtigen, dass das vorliegende Handbuch seiner Konzeption nach Praktiker ansprechen soll – und dies auch konsequent tut, beispielsweise durch die oben bereits erwähnten Checklisten. Für eine tiefgehende Auseinandersetzung mit Meinungsstreitigkeiten oder eine detaillierte Darstellung von Einzelproblemen ist die „Praxis der Insolvenz“ schlicht nicht konzeptioniert. Dem Praktiker indes bietet das Werk eine umfassende, fundierte und sinnvoll gegliederte Orientierung in jedem Stadium eines Insolvenzverfahrens.

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