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Rezension: Deliktsrecht

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Kötz / Wagner, Deliktsrecht, 13. Auflage, Vahlen 2016

Von cand. iur. Andreas Seidel, Göttingen



Obwohl sich die meisten Darstellungen des Deliktsrechts als Teil von Lehrbüchern zu gesetzlichen Schuldverhältnissen (vgl. insb. die Lehrbücher von Wandt und Staake) oder sogar zum gesamten besonderen Teil des Schuldrechts (vgl. insb. das Lehrbuch von Looschelders) etabliert haben, ist das vorliegende, von Prof. Dr. Kötz begründete und von Prof. Dr. Wagner fortgeführte Werk, das nun schon in der 13. Auflage erschienen ist, mittlerweile zum echten Klassiker avanciert. Auch wenn sich dieses Lehrbuch vor allem an Studenten richtet, wie es im Vorwort heißt, ist es doch eines der wenigen, welches auch in Kommentarliteratur zitiert wird und somit auch von der Wissenschaft Beachtung findet. Dies liegt wohl neben dem renommierten Autor auch am beträchtlichen Umfang, da der Erläuterung des Deliktsrechts hier über 300 Seiten eingeräumt wird. Dies erlaubt, das Deliktsrecht ganzheitlich zu erläutern und etwa auch die historische Entwicklung (S. 7 ff.) zu beleuchten sowie eine rechtspolitische Einordnung (S. 17 ff.) und eine ökonomische Analyse vorzunehmen. Daneben bietet der Umfang auch die Möglichkeit, nicht bloß die Haftungsentstehung darzustellen, sondern auch den Umfang der Haftung und somit die Probleme des Schadensrechts (S. 269 ff.), sowie Bezüge zum Privat- und Sozialversicherungsrecht, insb. dem Regress der Versicherungsträger (S. 313 ff.) herzustellen.

Insgesamt folgen Kötz/Wagner jedoch dem klassischen Aufbau einer Darstellung zum Deliktsrechts, wobei nur an einigen Stellen über die gewöhnliche Darstellungstiefe hinausgegangen wird. So wird nach einer ausführlichen Einleitung in das Rechtsgebiet zuerst auf die §§ 823 ff. BGB eingegangen, wobei ein besonderes Augenmerk auf die „drei kleinen Generalklauseln“ der §§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2 und 826 BGB (S. 62 ff., 96 ff., 105 ff.) gelegt wird. Anschließend wird auf die Haftung für Verrichtungsgehilfen i.S.d. § 831 BGB (S. 113 ff.) und die Haftung bei Schädigungen durch Minderjährige (S. 134 ff.) eingegangen. Aufgrund der zunehmend hohen praktischen Relevanz und der Tatsache, dass vor allem im Rahmen der Haftung aufgrund von Persönlichkeitsverletzungen in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten die Rechtsprechung gezwungen war, rechtsfortbildend tätig zu werden, widmet sich das vorliegende Lehrbuch in einem eigenen Kapitel dieser Art von Schädigungen (S. 147 ff.), wobei hier auch die deliktische Haftung für Vermögen diskutiert wird. Daran anschließend wird die Gefährdungshaftung mit besonderem Blick auf die Haftung bei Verkehrsunfällen (S. 199 ff.) sowie die Produkthaftung (S. 245 ff.) erläutert. Abschließend wird noch auf die Art und den Umfang der Schadensersatzleistung (S. 269 ff.) sowie den Regress der Versicherungsträger (S. 313 ff.) eingegangen. Leider wird somit nur in Bezug auf die §§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2 und 826 BGB schon aus der Überschrift deutlich, welche Anspruchsgrundlagen in Rede stehen. Bei der Suche nach weniger zentralen Normen wie § 828 BGB wird man nur über Umwege in der Inhaltsübersicht im Kapitel über die Haftung für pflichtwidriges Verhalten anderer bzw. im Fall von § 833 BGB gar nicht fündig. Auch wenn freilich diese Anspruchsgrundlagen im Kötz/Wagner ihre Erklärung gefunden haben, muss dennoch festgestellt werden, dass es gerade einem Studenten, der erstmals mit dem Deliktsrecht in Berührung gekommen ist (teilweise immerhin bereits im ersten Studiensemester) schwer fallen dürfte, das in der Vorlesung gehörte selbst zu repetieren, ohne einen Gesamtüberblick über das Deliktsrecht zu haben.


Auch wenn teilweise der Einstieg in dieses zentrale Rechtsgebiet durch Kötz/Wagner nicht immer einfach gemacht wird und die Ausführlichkeit und Tiefe der Darstellung erstmal abschrecken dürfte, so kann man diesem Lehrbuch eben nicht die eben erwähnte Ausführlichkeit und Tiefe absprechen. Ganz im Gegenteil wird insb. in Bezug auf teleologische Erwägungen stets ein komplettes – aber eben auch komplexes – Bild gezeigt. Dies mag zwar bei der ersten Berührung mit diesem Rechtsgebiet einige überfordern, ist aber höchst spannend und bereichernd, wenn man bereits ein Grundverständnis vom Deliktsrecht erworben hat. Aufgrund dessen eignet sich der Kötz/Wagner hervorragend für fortgeschrittene Studenten und Examenskandidaten.

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