Ebert, Grundlagen des Selbstverteidigungsrechts – Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen, 1. Auflage, Carl Heymanns 2017
Von Dipl. Jur. Jan Bley, Göttingen
Das Werk „Grundlagen des Selbstverteidigungsrechts – Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen“ erscheint 2017 in der ersten Auflage. Es handelt sich hierbei um einen Ratgeber zur ordnungsgemäßen Handhabe des Selbstverteidigungsrechts in Deutschland. Autor ist der Erfurter Ministerialrat Frank Ebert. Inspiration für das vorliegende Buch konnte er während seines Wehrdienstes, seiner Dienstzeit bei der Polizei und als Leiter der Polizeiabteilung im Innenministerium von Thüringen sammeln.
Das Buch ist in vier Teile gegliedert. Im ersten Teil (A. Rechtslage, S. 1-44) werden die für den Privatbürger relevanten Normen zur Selbstverteidigung genannt und erklärt. Dieser wiederum beginnt mit einer allgemeinen Einführung in das Selbstverteidigungsrecht (S. 1-8). Sinnvollerweise stellt der Autor auf S. 1 zunächst klar, dass grundsätzlich dem Staat das Gewaltmonopol obliegt und lediglich ausnahmsweise der Bürger gehalten ist, für die Wahrung seiner Rechte selbst einzustehen (S. 1 f.). Auf den folgenden Seiten werden ausgewählte besondere Sachverhalte (bspw. Bürgerwehren auf S. 8) angerissen. Nach der Einführung behandelt der Autor wichtige Konstellationen und Rechtsfolgen des Selbsthilferechts. Diese sind von „II. Selbsthilfe“ bis „XI. Weitere Rechtsfolgen“ verständlich geordnet. Innerhalb einer Verteidigungskonstellation werden meist die gängigen Unterfälle aufgezeigt (bspw. Entschuldigender Notstand als Unterfall des Notstands auf den S. 24-26). Bei Letzteren beschreibt der Autor die Voraussetzungen, um anschließend zusammenfassend darzulegen, welche Maßnahmen vom jeweiligen Selbsthilferecht gedeckt sind (bspw. S. 26; keine Angemessenheit i.S.d. entschuldigenden Notstands, wenn die Gefahr selbst vorwerfbar verursacht wurde).
Der zweite Teil (B. Techniken, S. 45-111) dient der praktischen Erklärung von Verteidigungstechniken. Begonnen wird auch hier mit den Grundlagen (S. 45-55), um darauf aufbauend Hinweise bspw. zur menschlichen Anatomie (S. 55-71), zu Verteidigungsstrategien (S. 71-91), oder zur Hilfeleistung (S. 109-111) zu geben. Dieser Teil dient vor allem dem Verständnis und ist mit zahlreichen Abbildungen illustriert (bspw. abgebildete Schuss- und Gaswaffen auf S. 102). Im dritten Teil (C. Fallbeispiele, S. 112-127) werden die theoretisch vermittelten Inhalte anhand ausgewählter Sachverhalte erläutert. Der vierte Teil (D. Rechtsvorschriften, S. 128-172) beinhaltet nach den einzelnen Rechtsgebieten geordnete Vorschriften, die im Kontext des Selbsthilferechts relevant werden (so z.B. § 858 BGB Verbotene Eigenmacht auf S. 131).
Trotzdem sich das Werk eher als Ratgeber denn als juristisches Fachbuch bezeichnen lassen muss, sind zahlreiche Fußnoten vorhanden. Diese ermöglichen mitunter eine vertiefende Lektüre zu den angerissenen Themenfeldern (vgl. zur grundsätzlichen. Abneigung des Durchschnittsmenschen, anderen Gewalt anzutun: Fn. 8 auf S. 47) oder belegen an anderer Stelle die Ausführungen (Fn. 38 auf S. 9). Häufig jedoch verweisen die Fußnoten auf die relevanten Fundstellen im Gesetz (etwa Fn. 188 auf S. 37) – dies mag für den Juristen etwas sonderbar anmuten, erhöht aber wahrscheinlich den Lesefluss der nichtjuristischen Leserschaft. Sprachlich ist das Buch (insbesondere im Vergleich mit juristischer Fachliteratur) sehr leicht verständlich gehalten. Nichtsdestotrotz nennt es die ganz zentralen Begriffe (bspw. „Putativnotwehr“ oder „Erlaubnistatbestandsirrtum“ auf S. 21) und vermittelt dem Leser damit grundlegende Kenntnisse des Selbsthilferechts.
Keineswegs verwechselt werden darf der vorliegende Ratgeber mit einem juristischen Lehrbuch. Hauptbestandteil und wesentlicher Inhalt der Rechtswissenschaft ist es, argumentativ und mehrschichtig mit anspruchsvollen Fragen umzugehen. (Unterstelltes) Ziel und Anspruch dieses Ratgebers hingegen ist es, eine grundlegende – an den Bedürfnissen eines juristischen Laien orientierte – Idee des rechtlichen Rahmens des Selbsthilferechts zu vermitteln. So wird als Rechtsfolge des Erlaubnistatbestandsirrtums auf S. 22 schlicht die Möglichkeit der Bestrafung wegen Fahrlässigkeit genannt, was im Ergebnis der herrschenden Meinung entspricht und damit als „richtig“ bezeichnet werden kann, aber eben nicht mit einer den Anforderungen an eine vertiefte juristische Ausarbeitung genügenden Auseinandersetzung gleichgesetzt werden darf. Eine derartige Klarstellung täte dem Vorwort sehr gut. Weiß man um den Anspruch des Werkes, kann es insbesondere mit den zahlreichen Illustrationen einen guten Einblick in die praktischen Möglichkeiten der Selbsthilfe geben (so auch das Mitführen einer Trillerpfeife zur Abgabe eines „Personal-Alarms“, S. 93).
Mit 29.90 € ist das 183 Seiten umfassende Buch vergleichsweise teuer, was den (wenn auch schwarz-weißen) bildlichen Darstellungen geschuldet sein wird. Für die juristische Fachbibliothek ist das Werk aus den o.g. Gründen eher ungeeignet, als allgemeiner Ratgeber für den Umgang mit „brenzligen Situationen“ verdient es hingegen die Kaufempfehlung.